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Nein, hier geht es gar nicht in Ausland, schau mal genau hin. Foto: Hirschler

Welche Arbeit gibt´s im Ausland?

Im Ausland arbeiten – hört sich toll an. Doch viele deutsche Medienhäusern vertrauen eher Freien, die sie seit langem kennen oder die sie häufiger auch mal persönlich sehen. Was kannst du also im Ausland unternehmen?

Inhaltsverzeichnis

Als Freie im Ausland arbeiten

Denkst Du daran, für eine freie Korrespondenz ins Ausland zu gehen?

Wenn Du mit dem Gedanken spielst, ins Ausland zu gehen, musst du im Vorfeld vieles planen. Steuerrechtliche Fragen sind ebenso zu klären wie Fragen der Krankenversicherung, der Arbeitserlaubnis und des Geschäftskonzepts, mit dem du im Gastland arbeiten willst.

Warum ein Geschäftskonzept?

Auch im Ausland zählt die Nische. Obwohl es tausende ungewöhnlicher Vorfälle gibt und zahlreiche Geschichten, bringen die Redaktionen in der Heimat lieber Geschichten über den gefällten Baum im örtlichen Stadtwald und das 50jährige Jubiläum des Gesangvereins. Vorfälle, die etwas hautnah mit dem Leben der Menschen vor Ort zu tun haben. Ein Thema aus dem Ausland für das Inland schmackhaft zu machen, geht meist nur, wenn für Menschen mit Interesse an Spezialthemen berichtet wird. Die ideale Zielgruppe sind Leute, die Medien konsumieren, bei denen der lokale, regionale oder nationale Hintergrund von Geschichten nicht das Verkaufsargument ist, sondern Neuigkeiten zum Thema. Ohne einen solchen thematischen Fokus droht Freien außerhalb Deutschlands die Auftragsflaute.

Die Kontaktpflege zu Redaktionen in der Heimat ist ebenfalls unverzichtbar. Viele Freie treten deshalb mindestens einmal im Jahr eine Rundreise zu deutschen Redaktionen an, um sich und ihr Angebot in Erinnerung zu bringen. Die wichtigsten Kontakte solltest du aber schon vor der Abreise ins Ausland geknüpft haben.

Eine Alternative kann sein, sich Journalismus-Netzwerken anzuschließen, die durch gemeinsame Vermarktung mehr Aufmerksamkeit bei Medienhäusern erreichen wollen.

Mach dir in keinem Fall Illusionen: Auch die schönste Selbstdarstellung von Freien, die im Ausland leben (Sonne, Meer und Segelschiffe), sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Arbeit meist sehr schwierig ist und viele es nur deswegen „schaffen“, weil sie in einer Ehe oder Partnerschaft leben, in denen das „richtige“ Geld auf der anderen Seite verdient wird. Wobei auch das vollkommen legitim ist. Nur ist es natürlich auch riskant, sich darauf zu verlassen, dass die „andere Hälfte“ letztlich für den eigenen Lebensunterhalt sorgt.

Visum und Arbeitserlaubnis?

Ein Journalismusvisum ist in vielen Staaten Pflicht. Es ermöglicht eine offizielle Aufenthaltsberechtigung jenseits des Touristenstatus. Wer investigativ arbeitet oder auf unbeschwerte Kontakte zu Land und Leuten setzt, vermeidet aber mitunter das Journalismusvisum und reist mit Tourismus-Status ein. Der Aufenthalt wird dann durch regelmäßige Ausreisen formell unterbrochen und die dauernde Anwesenheit damit verschleiert. Ein solcher Verstoß gegen die Visabestimmungen kann – je nach Land und politischer Situation – sehr problematisch werden. Haftstrafen oder die Ausweisung und ein Wiedereinreiseverbot können die Folge sein. Daher solltest du im Regelfall mit Journalismusvisum einreisen und arbeiten.

Welche Absicherung brauchst Du?

Wenn du deinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegst, kannst Du nicht Mitglied der Künstlersozialkasse bleiben. In der EU gilt hierzu eine Maximalfrist von zwei Jahren, in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz ein Jahr. Wenn Du dauernd im Ausland lebst, wirst du dich privat krankenversichern müssen, wenn nicht eine gesetzliche Krankenversicherung vor Ort zugänglich ist. Die normale private Touristenversicherung genügt nicht. Fragen wie Heimtransport sollten dabei geklärt sein. Weitere Versicherungen wie die private Berufsunfähigkeitsversicherung sind natürlich auch außerhalb Deutschlands sehr wichtig.

Müssen Steuern gezahlt werden?

Freie, die im Ausland leben und arbeiten und mehr als 183 Tage im Jahr in diesem Land bleiben, müssen auch die Steuererklärung in ihrem Gastland machen. In Deutschland ist eine Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt einzuholen, damit es im Falle eines Heimataufenthalts beim Fiskus keine Irritationen gibt. Rechnungen, die nach Deutschland gehen, können dann ohne Umsatzsteuer gestellt werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass deutsche Auftraggebende einen Abzug von der Auftragssumme für Einkommen- und Umsatzsteuer vornehmen.

Wer den Abzug der Einkommensteuer ausschließen will, muss seine Freistellungsbescheinigung vorweisen oder einen Auftraggeber haben, der eine solche Bescheinigung schon selbst hat. Was die Umsatzsteuer angeht, sollte stets deutlich gemacht werden, dass der vereinbarte Betrag ein Nettobetrag ist und der Auftraggeber eine Abzugsteuer zusätzlich zu tragen hat.

Wenn du meinst, du kannst das umschiffen, indem du offiziell bei der Oma in Deutschland gemeldet bleibst und hier weiter Steuer und Sozialversicherung „machst“, lebst du risikoreich. Natürlich stehen Freie aus dem Ausland in den meisten Ländern nicht im Fokus der zuständigen Behörden. Was aber machst du, wenn eines Tages (beispielsweise in den USA) die Steuerbehörde IRS eine Prüfung macht und Steuern für Jahrzehnte von dir nachfordert? Der DJV oder eine Steuerberatung werden dir bei rechtswidrigem Verhalten wenig helfen können.

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Arbeitsfelder im Überblick

Typisch: Auslandskorrespondenz

Wer im Ausland journalistisch arbeitet, wird in den meisten Fällen für Medien in der Heimat tätig. Als Korrespondenz im festem Gastland werden nationale oder regionale Themen betreut und Beiträge an verschiedene Zeitungen, Zeitschriften, Sender, Online-Medien, institutionelle Auftraggeber und Firmen verkauft.

Auslandskorrespondenz: Frei oder fest?

Für eine Tätigkeit im Ausland ist eine freie Mitarbeit aber nicht immer notwendig: Wer von Sendern oder großen Zeitungen ins Ausland geschickt wird, kann durchaus als angestellt anzusehen sein. Das gilt vor allem dann, wenn vorher ein Arbeitsverhältnis im Inland bestanden hat und die zukünftige Zusammenarbeit eng und ausschließlich für die bisherige Firma fortgesetzt wird. So sehen die Tarifverträge für fest Angestellte bei Tageszeitungen, Zeitschriften und Rundfunkanstalten explizit vor, dass auch im Ausland für das Inland tätige Angestellte vom Geltungsbereich erfasst sind. Wer also unter dem Status „Frei“ ins Ausland geschickt werden soll, kann deswegen auch einmal nachverhandeln und vielleicht eine Festanstellung erreichen. Denn die aufenthaltsrechtliche Situation von Angestellten ist im Ausland meist einfacher, denn der Status „Selbständig“ wirkt auf manche Gaststaaten als wirtschaftlich ungesichert, und Personen mit unsicherer sozialer Situation sind häufig nicht so sehr erwünscht.

Kurzeinsätze

„Wir brauchen dringend eine frei tätige Person, die wir in den Irak schicken können, in Ihrer Datenbank haben wir aber noch keinen gefunden.“ Dieser Anruf eines regionalen Radiosenders erreichte die DJV-Geschäftsstelle wohlgemerkt einen Tag nach Ausbruch des Irak-Kriegs im Jahr 2003. Zu diesem Zeitpunkt war schon lange klar, dass es einen Einsatz geben würde: Spontanität ist aber von jeher in vielen Redaktionen Trumpf. Kritische Menschen würden es natürlich auch einfach Planlosigkeit nennen. Ein plötzlicher Einfall eines Radioredakteurs, der noch Reste im Honoraretat aufgetan hat, ein Angebot einer karitativen Organisation oder eines Wirtschaftsverbands, der noch einige Plätze im Flugzeug frei hat und seine Aktivitäten doch gerne auch in der Presse gewürdigt sehen will. Manch eine Kollegin winkt nur noch ab, wenn solche Angebote im E-Mail-Postfach liegen.
Kurzeinsätze sollten auch bei scheinbar attraktiven Reisezielen mit dem spitzen Bleistift gerechnet werden. Die auftraggebende Stelle sollte klar und deutlich bestätigen,

  • in welcher Höhe Flug- und sonstige Reisekosten übernommen werden,
  • welche Hotels gebucht werden dürfen,
  • dass Impf- und Vorsorgekosten übernommen werden,
  • dass eventuelle Kosten für Kurztrainings getragen werden,
  • wie die Regelung bei Krankheit und Rücktransport lautet,
  • welche Kostenübernahme bei Buchung von Ortskräften besteht (häufig als Stringer bezeichnet).
  • In vielen Ländern ist ein eigener Mietwagen eine Unmöglichkeit, weswegen ein Taxi für den ganzen Tag zu mieten ist: Wer trägt diese Kosten?
  • Der eigene Tagessatz muss realistisch kalkuliert sein. Wer Kosten selber trägt, muss darauf achten, dass die Reise vom Finanzamt nicht als touristisch und damit privat eingestuft werden kann.

Fallschirm-Korrespondenz

In einer kurzatmigen Mediengesellschaft, die, von Outsourcing und Renditedenken getrieben, keine ständigen Auslandskorrespondenzen mehr finanzieren will, wird der „Fallschirm-Korrespondent“ zunehmend zum Normalfall. Ahnungs-, respekt- und ruhelos fallen diese journalistisch Entsandten von heute auf morgen ohne Ortskenntnis in Krisen- und Kriegsgebieten weltweit ein, keilen vor Ort irgendwelche Freien („Stringer“) als Kamera- oder Organisationsteams, liefern in wenigen Tagen einige O-Töne und vor allem ihr eigenes Bild ab. Mit Authentizität, Recherche und unabhängigem Journalismus hat das oft nur wenig zu tun, weil die kurzfristig gebuchten Kräfte häufig aus dem Personalbestand von Staatsmedien oder vergleichbaren beherrschenden Privatmedien stammen und damit nicht unbedingt die Orte aufsuchen werden, wo die wirklich unangenehmen Themen zu finden sind. Dennoch schaffen die Medien es, mit der immergleichen Person beim Medienkonsumenten Vertrauen zu schaffen, da diese in dem immer wiederkehrenden Gesicht vor wechselnden Länderkulissen Beständigkeit und Struktur sehen, die von fest vor Ort tätigen Personen wegen der fehlenden oder kurzen Sendezeiten schon gar nicht mehr erzeugt werden können. Für den Fallschirm-Korrespondenten selbst können solche Aufträge lukrativ sein. Wer seinen Beruf allerdings ernst nimmt, wird solche Aufträge allerdings eher ablehnen oder sein Nichtwissen durch (dann unbezahlte) Eigenbemühungen beheben, indem in kürzester Zeit erheblicher Stoff nachgeholt werden muss. Besser wäre es freilich, in solchen Fällen gleich darauf zu bestehen, dass eine ortskundige Person aus Deutschland mitgeschickt wird. Ob der Auftrag dann allerdings noch erteilt wird?

Zur Anonymität gezwungen: „Stringer“-Dasein in Kriegs- und Krisengebieten

Zunehmend berichten erfahrene Freie, dass sie zu Einsätzen im Ausland nur noch geschickt werden, wenn sie als namenlose „Stringer“ (englisch für freie Mitarbeiter im Schichtdienst) in Kriegs- und Krisengebieten Material besorgen. Auch wenn das Bild- oder Filmmaterial von ihnen stammt, werden sie mit keinem Wort erwähnt. Kommt es zu gefährlichen Situationen und Zwangslagen, sind sie häufig auf sich allein gestellt, da sich der Sender bis zur Abnahme des Materials gar nicht als auftraggebende Stelle sieht. Botschaften und sonstige Ansprechpartner intervenieren nicht oder nicht rechtzeitig, weil die Betroffenen als unverantwortlich operierende Einzelgänger erscheinen und ihr professioneller Hintergrund mangels offizieller Unterstützung durch das Medienhaus auch nicht erkennbar ist. Trotz dieser unerträglichen Situation bleiben diese Freien am Ball, weil es mitunter die einzige Möglichkeit ist, um aus diesen Gebieten berichten und für Aufmerksamkeit sorgen zu können. Allerdings wird die Anonymität der eigentlichen Berichterstattenden von einigen Redaktionen auch noch dazu genutzt, um die Beiträge völlig umzufrisieren. In solchen Fällen stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit gefährlicher Auslandseinsätze in aller Schärfe – und natürlich die Frage nach Qualität und Wahrhaftigkeit im Mediengeschäft.

Korrespondenz in eigener Mission

Weil die Bürokratien von Sendern und anderen Medienhäusern Dienstreisen ins Ausland zunehmend ungern bewilligen, ziehen Freie immer häufiger auf eigene Faust los. Flugkosten, Unterkunft, Reisekosten vor Ort und Spesen sind hier zunächst einmal Investitionskosten, die wieder erwirtschaftet werden müssen. Während diese Vorgehensweise für Freie in den Printmedien kaum refinanzierbar ist, können Freie an Rundfunksendern damit rechnen, dass die Rechnung mit einigem Glück noch knapp aufgehen kann. Manche Freie berichten allerdings, dass sie inzwischen fast immer draufzahlen.

Andere Freie kombinieren den ohnehin fälligen Urlaub mit einer Reportage, die in der Heimat in Auftrag gegeben wurde, ohne dass Fahrtkosten übernommen wurden. Problematisch an dieser Mischung aus privatem Glück und beruflichem Auftrag kann sein, dass die Versicherungssituation am Ende nicht immer geklärt ist.

Auch nicht unbekannt: Journalist/in für deutschsprachige Auslandsmedien

Weniger verbreitet, aber nicht unbekannt ist die Tätigkeit für deutschsprachige Medien im Ausland. Ob am Strand von Mallorca, auf griechischen Inseln oder im Golf von Thailand – deutsche Urlaubende sind stets dankbare Lesende interessanter Informationen, vorzugsweise natürlich hinsichtlich lokaler Reisemöglichkeiten. Kleine Redaktionsbüros beliefern Urlaubsregionen mit Zeitungen und Informationsblättern, die sie vor allem durch Anzeigen regionaler Hotels und Reiseveranstalter finanzieren. Zwar wird hier im Regelfall nicht umwerfend honoriert, allerdings kann das in Regionen mit geringen Lebenshaltungskosten und hohem Freizeitwert durchaus noch ein Geschäft sein.

Frei für Medien, die im Ausland nach Deutschland senden

In Straßburg für arte im deutschsprachigen Programm arbeiten, in Lyon entsprechend für Euronews – da geht es sind in erster Linie um angestellte Tätigkeiten. Doch arbeiten bei arte auch Freie, obwohl der Sender ihre Mitarbeit in Zukunft auf sechs Jahre limitieren will.

Selten: Frei für fremdsprachige Medien

Wer nicht in zweisprachigen Familien aufgewachsen ist, hat es meist schwer bei der Mitarbeit in fremdsprachigen Medien. Unmöglich ist es freilich nicht, wenn hart an den eigenen Sprachkenntnissen gearbeitet wird: Ob bei CNN in Atlanta oder bei der BBC – auch hier sind schon deutsche Mitarbeiter gesichtet worden.

Home Office total: „Im Ausland im Inland“

Zugenommen hat auch Zahl derjenigen, die „im Ausland im Inland“ arbeiten. Sprich: Online-Freie, deren Arbeitsort völlig unwichtig ist, weil sie ihre Beiträge digital über E-Mail zuliefern oder gleich direkt im Content Management System des Senders arbeiten. Den Abnehmenden ist der Aufenthaltsort ihrer freien Mitarbeiter oft gleichgültig, denn wesentliche Fakten lassen sich online recherchieren: Wer in einer deutschen Datenbank über Wirtschaftsfragen recherchieren will, kann auch in Sydney sitzen. Eine Hürde kann aber die Datenschutz-Grundverordnung sein. Während der Arbeitsplatz in westlich ausgerichteten Demokratien meist kein Problem ist, haben viele Sender Probleme damit, wenn ihre Freien dauerhaft in lupenreinen Diktaturen zuhause sind.

Beiträge aus dem Inland ins Ausland

Spezialisierte Büros in Deutschland verstehen sich explizit als Informationslieferanten für Medien im Ausland. Wichtige Voraussetzung dabei ist die vorzügliche Beherrschung der ausländischen Sprache, so dass hier vor allem Muttersprachliche und Freie profitieren, die längere Auslandsaufenthalte hinter sich haben. Mit der Perfektionierung von Übersetzungssoftware können sich aber auch ambitionierte Nicht-Muttersprachliche in diesen Markt wagen.

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Ins Ausland – per Auftrag oder auf eigene Faust?

Freie im Ausland: Nicht immer freiwillig

Mit der freien Mitarbeit im Ausland ist es genauso wie mit der freien Existenz überhaupt: Sie ist schwierig, kaum eine Beratung rät einem dazu. Häufig gibt es aber auch gar keine andere Wahl, sie ist mitunter aber auch ein Erfolg. Es gibt Freie, die nie wieder aus dem Ausland nach Deutschland wollen, weil ihr Konzept erfolgreich war und sie die Unterschiede bei Klima und Kultur schätzen, und es gibt Freie, die im Ausland gescheitert sind, weil ihnen Geschäftskonzept und Kundschaft fehlten oder weil die deutschen Medien selbst die interessantesten Beiträge nicht oder nicht ausreichend honorierten.

Mit Sicherheit: Per Auftrag ins Ausland

Am sichersten ist der Weg ins Ausland, wenn er in Absprache mit einer auftraggebenden Stelle erfolgt. Wenn kein Arbeitsvertrag angeboten wird, so doch häufig ein freier Korrespondenzvertrag, der ein Garantie- oder Pauschalhonorar vorsieht und gewisse soziale Leistungen, etwa Urlaub und bezahlte Heimfahrten. Entscheidend ist dabei ein ausreichendes Sach- und Reisekostenbudget. So berichtete eine Auslandskorrespondentin, sie habe sich als US-Korrespondentin praktisch nur in New York aufgehalten, da sie keinerlei Etat für Reisekosten erhalten hatte. So kann (Auslands-) Journalismus natürlich kaum funktionieren. Wichtig ist auch die vertragliche Übernahme beruflicher Kommunikationskosten. In manchen Fällen gibt es auch Büros, die von Zeitungen oder Sendern unterhalten werden und in denen gearbeitet werden kann. Allerdings nimmt die Bereitschaft von Medien, sich fest-freie Auslandsmitarbeitende zu genehmigen, immer weiter ab.

Auf eigene Faust: Indiana Jones lässt grüßen

Wer auf eigene Faust eine freie Existenz im Ausland aufbauen will, muss wissen: Indiana Jones lässt grüßen. Dabei sind es keine Krokodile, die Existenz gefährdend sind: Magere Honorare, hohe Kosten für Kommunikation und Geldtransfer sowie bürokratische Hemmnisse können vermeintliche Traumreisen zum Albtraum werden lassen. Hinzu kommt, dass der Aufwand in den heimischen Redaktionen kaum gewürdigt wird und Qualität am Ende kein Kriterium für Veröffentlichungen ist. Enttäuscht resümierte ein Bildjournalist, der unter Lebensgefahr Fotoreportagen im Irak gefertigt hatte:
„Ich kam aus dem Irak-Krieg auf eigene Kosten nach 16 Wochen Aufenthalt zurück, von Beginn des Krieges an bis Wochen danach. Habe meine Fotos weltweit angeboten und in verschiedenen Ländern verkauft. (…) Deutsche Printmedien haben mich total im Stich gelassen. Ich bin von der risikolosen Ankaufstrategie der Medien maßlos enttäuscht. Die Festangestellten der Sender und Agenturen konnten von Bagdad jedwedes Material unabhängig von der Qualität verkaufen, und es wurde genommen.“
Wichtig ist daher beim Aufbau der eigenen Existenz im Ausland ein gutes Konzept, das diese Realität berücksichtigt und schon durch Vorabfragen bei möglichen Auftraggebern ausgetestet worden ist.

Vom Winde verweht: Der pure Zufall

Andere gehen ins Ausland, weil die Beziehungsperson ins Ausland versetzt wird. Hier bietet sich die freie Tätigkeit besonders an, weil die wirtschaftlichen Risiken gering und die berufliche Befriedigung besonders groß ist: Auch wer nur wenige Beiträge absetzt, erlebt sich nicht mehr als bloßes Anhängsel, sondern findet sich wieder als Teil der Arbeitsgesellschaft. Wenn das „freie Geschäft“ dann nicht recht ins Laufen kommt, wird es schnell wieder eingestellt, ohne dass dies eine persönliche Katastrophe sein muss. Wer auf diese Weise ins Geschäft kommt, sollte allerdings darauf achten, dass nicht durch anfängliche Unsicherheit die eigenen Honorarstrukturen in den Keller gefahren werden, sondern die üblichen Honorare eingefordert werden. Erfahrene Freie aus bestehenden Netzwerken helfen da gerne, um das allgemeine Preisdumping zu verhindern. Auch im Ausland gilt: Wer sich einmal zum Billigheimer gemacht hat, kann bei den Medienhäusern eine andere Optik häufig nicht mehr herstellen.

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