Denkst Du daran, für eine freie Korrespondenz ins Ausland zu gehen?
Wenn Du mit dem Gedanken spielst, ins Ausland zu gehen, musst du im Vorfeld vieles planen. Steuerrechtliche Fragen sind ebenso zu klären wie Fragen der Krankenversicherung, der Arbeitserlaubnis und des Geschäftskonzepts, mit dem du im Gastland arbeiten willst.
Warum ein Geschäftskonzept?
Auch im Ausland zählt die Nische. Obwohl es tausende ungewöhnlicher Vorfälle gibt und zahlreiche Geschichten, bringen die Redaktionen in der Heimat lieber Geschichten über den gefällten Baum im örtlichen Stadtwald und das 50jährige Jubiläum des Gesangvereins. Vorfälle, die etwas hautnah mit dem Leben der Menschen vor Ort zu tun haben. Ein Thema aus dem Ausland für das Inland schmackhaft zu machen, geht meist nur, wenn für Menschen mit Interesse an Spezialthemen berichtet wird. Die ideale Zielgruppe sind Leute, die Medien konsumieren, bei denen der lokale, regionale oder nationale Hintergrund von Geschichten nicht das Verkaufsargument ist, sondern Neuigkeiten zum Thema. Ohne einen solchen thematischen Fokus droht Freien außerhalb Deutschlands die Auftragsflaute.
Die Kontaktpflege zu Redaktionen in der Heimat ist ebenfalls unverzichtbar. Viele Freie treten deshalb mindestens einmal im Jahr eine Rundreise zu deutschen Redaktionen an, um sich und ihr Angebot in Erinnerung zu bringen. Die wichtigsten Kontakte solltest du aber schon vor der Abreise ins Ausland geknüpft haben.
Eine Alternative kann sein, sich Journalismus-Netzwerken anzuschließen, die durch gemeinsame Vermarktung mehr Aufmerksamkeit bei Medienhäusern erreichen wollen.
Mach dir in keinem Fall Illusionen: Auch die schönste Selbstdarstellung von Freien, die im Ausland leben (Sonne, Meer und Segelschiffe), sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Arbeit meist sehr schwierig ist und viele es nur deswegen „schaffen“, weil sie in einer Ehe oder Partnerschaft leben, in denen das „richtige“ Geld auf der anderen Seite verdient wird. Wobei auch das vollkommen legitim ist. Nur ist es natürlich auch riskant, sich darauf zu verlassen, dass die „andere Hälfte“ letztlich für den eigenen Lebensunterhalt sorgt.
Visum und Arbeitserlaubnis?
Ein Journalismusvisum ist in vielen Staaten Pflicht. Es ermöglicht eine offizielle Aufenthaltsberechtigung jenseits des Touristenstatus. Wer investigativ arbeitet oder auf unbeschwerte Kontakte zu Land und Leuten setzt, vermeidet aber mitunter das Journalismusvisum und reist mit Tourismus-Status ein. Der Aufenthalt wird dann durch regelmäßige Ausreisen formell unterbrochen und die dauernde Anwesenheit damit verschleiert. Ein solcher Verstoß gegen die Visabestimmungen kann – je nach Land und politischer Situation – sehr problematisch werden. Haftstrafen oder die Ausweisung und ein Wiedereinreiseverbot können die Folge sein. Daher solltest du im Regelfall mit Journalismusvisum einreisen und arbeiten.
Welche Absicherung brauchst Du?
Wenn du deinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegst, kannst Du nicht Mitglied der Künstlersozialkasse bleiben. In der EU gilt hierzu eine Maximalfrist von zwei Jahren, in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz ein Jahr. Wenn Du dauernd im Ausland lebst, wirst du dich privat krankenversichern müssen, wenn nicht eine gesetzliche Krankenversicherung vor Ort zugänglich ist. Die normale private Touristenversicherung genügt nicht. Fragen wie Heimtransport sollten dabei geklärt sein. Weitere Versicherungen wie die private Berufsunfähigkeitsversicherung sind natürlich auch außerhalb Deutschlands sehr wichtig.
Müssen Steuern gezahlt werden?
Freie, die im Ausland leben und arbeiten und mehr als 183 Tage im Jahr in diesem Land bleiben, müssen auch die Steuererklärung in ihrem Gastland machen. In Deutschland ist eine Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt einzuholen, damit es im Falle eines Heimataufenthalts beim Fiskus keine Irritationen gibt. Rechnungen, die nach Deutschland gehen, können dann ohne Umsatzsteuer gestellt werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass deutsche Auftraggebende einen Abzug von der Auftragssumme für Einkommen- und Umsatzsteuer vornehmen.
Wer den Abzug der Einkommensteuer ausschließen will, muss seine Freistellungsbescheinigung vorweisen oder einen Auftraggeber haben, der eine solche Bescheinigung schon selbst hat. Was die Umsatzsteuer angeht, sollte stets deutlich gemacht werden, dass der vereinbarte Betrag ein Nettobetrag ist und der Auftraggeber eine Abzugsteuer zusätzlich zu tragen hat.
Wenn du meinst, du kannst das umschiffen, indem du offiziell bei der Oma in Deutschland gemeldet bleibst und hier weiter Steuer und Sozialversicherung „machst“, lebst du risikoreich. Natürlich stehen Freie aus dem Ausland in den meisten Ländern nicht im Fokus der zuständigen Behörden. Was aber machst du, wenn eines Tages (beispielsweise in den USA) die Steuerbehörde IRS eine Prüfung macht und Steuern für Jahrzehnte von dir nachfordert? Der DJV oder eine Steuerberatung werden dir bei rechtswidrigem Verhalten wenig helfen können.