[rank_math_breadcrumb]

Anmelden

Bilder-/Text-Klau

Du hast dein Foto oder einen Text von dir auf einer Internetseite gefunden, mit der du bisher keinen Kontakt hattest? Wichtig: in der Regel hast nur du das Recht, darüber zu entscheiden, was mit deinen Inhalten passiert. Natürlich darfst du mal von anderen zitiert werden, aber das ist meist nur bei Texten erlaubt (und auch dann nur in Maßen, soweit wirklich notwendig).

Was tun? Grundsätzlich solltest du die Nutzung dokumentieren (z.B. durch Screenshot). Dann kannst du den Verwender anschreiben und

  1. die Unterlassung der weiteren Nutzung verlangen,
  2. Schadensersatz für die nicht erlaubte Nutzung,
  3. sofern dein Name beim Beitrag nicht genannt wurde, auch Schadensersatz mit die Nichtnennung.
  4. Zusätzlich kannst du auch noch ein Angebot machen, unter welchen Bedingungen der Beitrag in Zukunft ganz legal genutzt werden kann. Allerdings wirst du oft keine Lust haben, solchen unverantwortlichen Nutzenden irgendwelche Rechte einzuräumen.

Was kannst du als Schadensersatz für die unerlaubte Nutzung verlangen? Nach der Rechtsprechung ist die angemessene Honorierung der Maßstab. Das können Werte sein, die du selbst nachweislich üblicherweise beim Beitragsverkauf bekommst, es können aber auch Honorare sein, die sich aus Tarifverträgen oder Vergütungsregeln ergeben. Wenn es um Fotos geht, ist die Übersicht „Bildhonorare“ der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing die anerkannte Kalkulationsgrundlage für die Berechnung von Schadensersatzansprüchen.

Was ist der Schadenersatz, wenn dein Name nicht beim Beitrag genannt wurde, wie es § 13 Urheberrechtsgesetz doch verlangt? Dann hast du nach ständiger Rechtsprechung einen Anspruch auf 100 Prozent Aufschlag auf den Schadensersatz wegen Nichtnutzung (also der Summe, um die es im vorherigen Absatz geht).

Hast du zusätzlich einen Anspruch auf Schmerzensgeld? Unter normalen Umständen nicht. Wenn dein Beitrag allerdings auf einer wirklich obskuren Seite bzw. in ehrverletzenden oder anderen schlimmen Themenzusammenhängen platziert wurde, könntest du das unter Umständen geltend machen.

Auch wenn du deine Forderungen erst mal selbst geltend machen kannst und manche der Nutzenden sogar schnell reagieren und anstandslos zahlen, wird manches Mal rechtsanwaltliche Unterstützung gebraucht. Gut, wenn du dann DJV-Mitglied bist: in der Regel ist der Rechtsschutz bei Foto- oder Textklau vom Rechtsschutz des DJV-Landesverbandes erfasst.

PS: Das oben Gesagte gilt natürlich auch für Karikaturen, Audios, Videos und sonstige Formen journalistischer Arbeit.

War dieser Artikel hilfreich?

Das könnte Dich auch interessieren:

Welche Arbeit gibt´s im Ausland?
Im Ausland arbeiten - hört sich toll an. Doch viele deutsche Medienhäusern vertrauen eher Freien, die sie seit langem kennen ...
Welche rechtlichen Punkte sind wichtig?
Wenn du frei arbeitest, solltest du dein "Arbeitsrecht" kennen. Denn es gibt verschiedene gesetzliche Regeln und auch vertragsrechtliche Mittel, die ...
Fit for bureaucracy? Fit für die Bürokratie?
It might sound paradoxical, but Germany´s economic success seems to be based on never ending bureaucracy. Or maybe not. But ...
Wie bewältige ich Steuer und Papierkram?
Beim Einstieg interessiert einen erst mal ziemlich viel anderes als ausgerechnet die Aussicht, Steuern zu zahlen und Formulare auszufüllen. Aber ...
Wie bekomme ich mehr Honorar?
Wir haben den schönsten Beruf der Welt. Und einen wichtigen dazu. Trotzdem können viele von uns von ihrer Arbeit kaum ...
Welche Versicherungen brauche ich?
Wer im freiberuflichen Journalismus arbeitet, ist einer Menge Risiken ausgesetzt. Aber anders als in vielen anderen Berufen nimmt es dir ...