[rank_math_breadcrumb]

Anmelden

Bilder-/Text-Klau

Du hast dein Foto oder einen Text von dir auf einer Internetseite gefunden, mit der du bisher keinen Kontakt hattest? Wichtig: in der Regel hast nur du das Recht, darüber zu entscheiden, was mit deinen Inhalten passiert. Natürlich darfst du mal von anderen zitiert werden, aber das ist meist nur bei Texten erlaubt (und auch dann nur in Maßen, soweit wirklich notwendig).

Was tun? Grundsätzlich solltest du die Nutzung dokumentieren (z.B. durch Screenshot). Dann kannst du den Verwender anschreiben und

  1. die Unterlassung der weiteren Nutzung verlangen,
  2. Schadensersatz für die nicht erlaubte Nutzung,
  3. sofern dein Name beim Beitrag nicht genannt wurde, auch Schadensersatz mit die Nichtnennung.
  4. Zusätzlich kannst du auch noch ein Angebot machen, unter welchen Bedingungen der Beitrag in Zukunft ganz legal genutzt werden kann. Allerdings wirst du oft keine Lust haben, solchen unverantwortlichen Nutzenden irgendwelche Rechte einzuräumen.

Was kannst du als Schadensersatz für die unerlaubte Nutzung verlangen? Nach der Rechtsprechung ist die angemessene Honorierung der Maßstab. Das können Werte sein, die du selbst nachweislich üblicherweise beim Beitragsverkauf bekommst, es können aber auch Honorare sein, die sich aus Tarifverträgen oder Vergütungsregeln ergeben. Wenn es um Fotos geht, ist die Übersicht „Bildhonorare“ der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing die anerkannte Kalkulationsgrundlage für die Berechnung von Schadensersatzansprüchen.

Was ist der Schadenersatz, wenn dein Name nicht beim Beitrag genannt wurde, wie es § 13 Urheberrechtsgesetz doch verlangt? Dann hast du nach ständiger Rechtsprechung einen Anspruch auf 100 Prozent Aufschlag auf den Schadensersatz wegen Nichtnutzung (also der Summe, um die es im vorherigen Absatz geht).

Hast du zusätzlich einen Anspruch auf Schmerzensgeld? Unter normalen Umständen nicht. Wenn dein Beitrag allerdings auf einer wirklich obskuren Seite bzw. in ehrverletzenden oder anderen schlimmen Themenzusammenhängen platziert wurde, könntest du das unter Umständen geltend machen.

Auch wenn du deine Forderungen erst mal selbst geltend machen kannst und manche der Nutzenden sogar schnell reagieren und anstandslos zahlen, wird manches Mal rechtsanwaltliche Unterstützung gebraucht. Gut, wenn du dann DJV-Mitglied bist: in der Regel ist der Rechtsschutz bei Foto- oder Textklau vom Rechtsschutz des DJV-Landesverbandes erfasst.

PS: Das oben Gesagte gilt natürlich auch für Karikaturen, Audios, Videos und sonstige Formen journalistischer Arbeit.

War dieser Artikel hilfreich?

Das könnte Dich auch interessieren:

Was macht die VG Bild-Kunst?
Wusstest du, dass die Verwertungsgesellschaften ständig Geld für dich einsammelt? Weil andere deine Werke vielfältig nutzen, ohne jemals auf dich ...
Veranstaltungen
Hier findest Du Hinweise auf Veranstaltungen, die für Freie wichtig sind
Welche rechtlichen Punkte sind wichtig?
Wenn du frei arbeitest, solltest du dein "Arbeitsrecht" kennen. Denn es gibt verschiedene gesetzliche Regeln und auch vertragsrechtliche Mittel, die ...
Journalistisch arbeiten an der Rundfunkanstalt?
Die Rundfunkanstalten sind wichtige Auftragggebende für Freie. Hier gibt es einige Hinweise, wo freie Jobs zu finden sind und wie ...
Was gilt hier speziell für Versicherung & Steuer?
Wenn du an einer Rundfunkanstalt arbeitest, gelten hier meist andere Regeln als bei "normaler" freier Mitarbeit bei anderen Medienhäusern. Oft ...
10 Gründe, warum ich als freier Journalist arbeite
Hast du keinen Job gefunden? Das höre ich immer mal wieder - vor allem von Menschen, die mich und meine ...