Redaktionelle Bearbeitung

Der Artikel wurde ursprünglich verfasst von: Michael Hirschler

Revisionen

Bearbeitung: Michael Hirschler
Datum und Uhrzeit: 2023-08-02 11:45:08
Inhalt der Änderung

Was drohen bei Berufsunfähigkeit für Probleme?

Was, wenn der Beruf wegen Krankheit oder Unfall auf lange Zeit oder vielleicht nie wieder ausgeübt werden kann? Das gesetzliche Krankengeld der Krankenkasse wird zwar immerhin für bis zu 78 Wochen Krankheit gezahlt, doch danach ist Schluss. Bleibt nur noch das Bürgergeld, aber das ist nur eine sehr karge Absicherung. Wer in Ehe, Lebenspartnerschaft oder -gemeinschaft zusammen mit einer anderen Person lebt, wird deren Einkommen angerechnet bekommen und erhält dann meist nicht einmal Bürgergeld.

Die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung richtet sich wiederum nach der Dauer und Höhe der vorherigen Einzahlung (plus Sondertatbestände wie z.B. Kinder). Sie fällt daher bei vielen Freien wegen kurzer und niedriger Einzahlung sehr mager aus. Oft liegt sie sogar unter dem Niveau des Bürgergelds.

Jetzt bist du vielleicht unserem Rat gefolgt und hast als Prio 5 bereits eine Versicherung bei der Berufsgenossenschaft (BG) abgeschlossen. Wo ist denn da der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung? Ganz einfach: Die Berufsgenossenschaft zahlt nur (aber immerhin) bei beruflichen Unfällen. Also auf dem Weg zur Arbeit (auch auf dem Rad), aber auch am Hindukusch, wenn du dort mit dem Hubschrauber abstürzt. Lass dir von niemanden einreden, dass nur das eine oder das andere sinnvoll ist. Alle Angestellten, mit denen du in den Redaktionen arbeitest, haben beides! Denn die Firma oder die Anstalt, für die sie arbeiten, ist aus gutem Grund gezwungen, sie in der Berufsgenossenschaft zu versichern. Haben sie einen Arbeitsunfall und können nicht mehr arbeiten, bekommen Angestellte dann Geld von der Berufsgenossenschaft und von ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung! Außerdem können die "BG-Mitglieder" die oft sehr aufwändigen Rehabilitationsmaßnahmen und -einrichtungen der Berufsgenossenschaften in Anspruch nehmen. Und zusätzlich bekommst du eventuell auch noch Erwerbsunfähigkeitszahlungen der Deutschen Rentenversicherung. Willst du schlechter als Angestellte abgesichert sein, nur weil du frei arbeitest?

Wer vernünftig abgesichert sein will, wird deswegen sowohl eine Versicherung bei der Berufsgenossenschaft (wie gesagt Prio 5) und eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.

Eine solche Versicherung sollte unbedingt abgeschlossen werden, solange noch keine schweren Erkrankungen vorgelegen haben. Denn beim Vorliegen von so genannten "Vorerkrankungen" lehnen viele Versicherungen eine Lebensversicherung ab. Grundsätzlich wird eine Versicherung auch eine Gesundheitsprüfung verlangen oder die Beantwortung von Fragen, die einer Gesundheitsprüfung entsprechen. Das ist wie bei Lebensversicherungen, siehe unter Prio 3.

Was tun, wenn Du schon eine recht schwere Erkrankung gehabt hast? Trotzdem einfach mal einen Antrag stellen? Nachteil: Wenn Du eine Ablehnung bekommst, dann wird es auch bei anderen Versicherungen schwer. Denn viele Versicherungen informieren sich untereinander, wenn sie bei einer Person wegen ihrer Vorerkrankungen eine Versicherung abgelehnt haben. Doch es gibt einen Ausweg: Der DJV-Versicherungsmakler hat die Möglichkeit der anonymen Voranfrage bei einer Reihe von Versicherungen geschaffen: Er reicht - ohne Namensnennung - die Daten einer Person ein und wartet ab, ob diese Person ein Angebot bekommt und in welcher Höhe. Mehr Informationen dazu beim DJV-Versicherungsmakler.

Abhängig vom möglichen Bedarf der Angehörigen sollte ein ausreichender Versicherungsbetrag gewählt werden (z.B. 2.000 Euro im Monat). Dabei macht es in Hinblick auf die Inflation Sinn, dass eine automatische jährliche Erhöhung der Versicherungssumme vereinbart wird. Bei einer Vereinbarung über eine automatische Erhöhung der Versicherungssumme ist im Regelfall keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig.

Hier gilt wie bei Lebensversicherungen (siehe Prio 3): Es sollte eine Versicherung ausgewählt werden, die auch dann zahlt, wenn die versicherte Person in Kriegs- und Krisengebieten und in Zusammenhang mit Kampfhandlungen berufsunfähig wird. Viele Versicherungen verweigern in solchen Fällen die Zahlung. Nach Aussagen der Versorgungswerk der Presse GmbH (zu deren Gesellschaftern auch der DJV gehört) leistet sie auch bei Berufsunfähigkeit durch einen Vorfall im Kriegs- und Krisengebiet. Allerdings sollte dieser Umstand vor Versicherungsabschluss immer noch einmal nachgefragt werden, an dieser Stelle kann dafür keine Gewährleistung übernommen werden.

Infos auch unter djv.de/versicherungen


Bearbeitung: Michael Hirschler
Datum und Uhrzeit: 2023-08-02 11:36:29
Inhalt der Änderung

Was drohen bei Berufsunfähigkeit für Probleme?

Was, wenn der Beruf wegen Krankheit oder Unfall auf lange Zeit oder vielleicht nie wieder ausgeübt werden kann? Das gesetzliche Krankengeld der Krankenkasse wird zwar immerhin für bis zu 78 Wochen Krankheit gezahlt, doch danach ist Schluss. Bleibt nur noch das Bürgergeld, aber das ist nur eine sehr karge Absicherung. Wer in Ehe, Lebenspartnerschaft oder -gemeinschaft zusammen mit einer anderen Person lebt, wird deren Einkommen angerechnet bekommen und erhält dann meist nicht einmal Bürgergeld.

Die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung richtet sich wiederum nach der Dauer und Höhe der vorherigen Einzahlung (plus Sondertatbestände wie z.B. Kinder). Sie fällt daher bei vielen Freien wegen kurzer und niedriger Einzahlung sehr mager aus. Oft liegt sie sogar unter dem Niveau des Bürgergelds.

Wer vernünftig abgesichert sein will, wird deswegen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.

Eine solche Versicherung sollte unbedingt abgeschlossen werden, solange noch keine schweren Erkrankungen vorgelegen haben. Denn beim Vorliegen von so genannten "Vorerkrankungen" lehnen viele Versicherungen eine Lebensversicherung ab. Grundsätzlich wird eine Versicherung auch eine Gesundheitsprüfung verlangen oder die Beantwortung von Fragen, die einer Gesundheitsprüfung entsprechen. Das ist wie bei Lebensversicherungen, siehe unter Prio 3.

Was tun, wenn Du schon eine recht schwere Erkrankung gehabt hast? Trotzdem einfach mal einen Antrag stellen? Nachteil: Wenn Du eine Ablehnung bekommst, dann wird es auch bei anderen Versicherungen schwer. Denn viele Versicherungen informieren sich untereinander, wenn sie bei einer Person wegen ihrer Vorerkrankungen eine Versicherung abgelehnt haben. Doch es gibt einen Ausweg: Der DJV-Versicherungsmakler hat die Möglichkeit der anonymen Voranfrage bei einer Reihe von Versicherungen geschaffen: Er reicht - ohne Namensnennung - die Daten einer Person ein und wartet ab, ob diese Person ein Angebot bekommt und in welcher Höhe. Mehr Informationen dazu beim DJV-Versicherungsmakler.

Abhängig vom möglichen Bedarf der Angehörigen sollte ein ausreichender Versicherungsbetrag gewählt werden (z.B. 2.000 Euro im Monat). Dabei macht es in Hinblick auf die Inflation Sinn, dass eine automatische jährliche Erhöhung der Versicherungssumme vereinbart wird. Bei einer Vereinbarung über eine automatische Erhöhung der Versicherungssumme ist im Regelfall keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig.

Hier gilt wie bei Lebensversicherungen (siehe Prio 3): Es sollte eine Versicherung ausgewählt werden, die auch dann zahlt, wenn die versicherte Person in Kriegs- und Krisengebieten und in Zusammenhang mit Kampfhandlungen berufsunfähig wird. Viele Versicherungen verweigern in solchen Fällen die Zahlung. Nach Aussagen der Versorgungswerk der Presse GmbH (zu deren Gesellschaftern auch der DJV gehört) leistet sie auch bei Berufsunfähigkeit durch einen Vorfall im Kriegs- und Krisengebiet. Allerdings sollte dieser Umstand vor Versicherungsabschluss immer noch einmal nachgefragt werden, an dieser Stelle kann dafür keine Gewährleistung übernommen werden.

Infos auch unter djv.de/versicherungen