Redaktionelle Bearbeitung

Der Artikel wurde ursprünglich verfasst von: Hans Werner Rodrian

Revisionen

Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-03-20 20:40:28
Inhalt der Änderung

Du findest es ungerecht, dass viele soziale Leistungen nur auf Angestellte ausgerichtet sind? Hier kannst Du etwas ausatmen: Selbständige können durchaus in die Arbeitslosenversicherung. Du musst allerdings entweder direkt vor der Selbständigkeit in einem Arbeitsverhältnis gewesen sein (und zwar mindestens 12 Monate innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren) oder Arbeitslosengeld I bezogen haben. Und wenn Du selbständig geworden bist, hast Du nur drei Monate Zeit, um die freiwillige Arbeitslosenversicherung zu beantragen. Später geht es nicht mehr! Also schnell handeln, wenn das Dir wichtig ist.

Durch die freiwillige Arbeitslosenversicherung haben Versicherte Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Vorteil von Arbeitslosengeld I: Anders als das Bürgergeld wird nicht geschaut, ob Dein/e Ehepartner/in oder Mitbewohner/in noch eigenes Einkommen hat, denn beim Bürgergeld werden Antragsstellende zu "Bedarfsgemeinschaften" gemacht: es gibt also kein Bürgergeld, wenn die andere Person in der Wohnung noch ausreichend Geld für beide hat. Beim Arbeitslosengeld I wird also nicht angerechnet, außer Du verdienst selbst schon wieder Geld.

Am Anfang wird Dir sogar bei den Beitragskosten geholfen: sie sind im ersten Jahr der Existenzgründung und dem darauffolgenden Jahr halbiert. Danach kostet die Versicherung aber für das Jahr 2024 pro Monat 91,91 Euro (West) und 90,09 Euro (Ost). Quelle: www.arbeitsagentur.de

Was bei Arbeitslosigkeit geleistet wird, richtet sich unter Umständen nach früheren Beiträgen aus einer früheren Anstellung, wenn diese noch nicht zu lange zurückliegt und dort ordentlich verdient wurde. Liegt diese Zeit schon länger zurück oder wurde dort niedrig bezahlt, richtet sich das Arbeitslosengeld nach einer "fiktiven Beitragsberechnung". Dabei spielt die entscheidende Rolle, welche Qualifikation du hast.

Zum Glück gibt es den DJV: Das ist übrigens in diesem Fall keine Ironie, denn der DJV-Landesverband Berlin hat bereits vor vielen Jahren in einem Gerichtsurteil feststellen lassen, dass journalistisch Berufstätige zu der obersten Qualifikationsstufe im Raster der Arbeitsagentur gehören. Dank dem DJV Berlin bekommst du also (wenn alles gut geht) die höchste Stufe. Das sind 2024 immerhin rund 1.778,10 Euro monatlich. Quelle: www.arbeitsagentur.de

Dieses Arbeitslosengeld wird unter Umständen sogar sehr lange gezahlt, wie Du aus dieser Tabelle der Arbeitsagentur sehen kannst:

Wichtig auch: es geht hier nicht allein um Arbeitslosengeld I. Wenn Du Dir diesen Anspruch versicherst hast, kannst Du auch auf Kosten der Arbeitsagentur teure Umschulungen machen (und währenddessen Leistungen beziehen) und einiges mehr in Anspruch nehmen.

Mehr bei der Arbeitsagentur: https://www.arbeitsagentur.de/freiwillige-arbeitslosenversicherung


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-03-20 20:37:52
Inhalt der Änderung

Du findest es ungerecht, dass viele soziale Leistungen nur auf Angestellte ausgerichtet sind? Hier kannst Du etwas ausatmen: Selbständige können durchaus in die Arbeitslosenversicherung. Du musst allerdings entweder direkt vor der Selbständigkeit in einem Arbeitsverhältnis gewesen sein (und zwar mindestens 12 Monate innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren) oder Arbeitslosengeld I bezogen haben. Und wenn Du selbständig geworden bist, hast Du nur drei Monate Zeit, um die freiwillige Arbeitslosenversicherung zu beantragen. Später geht es nicht mehr! Also schnell handeln, wenn das Dir wichtig ist.

Durch die freiwillige Arbeitslosenversicherung haben Versicherte Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Vorteil von Arbeitslosengeld I: Anders als das Bürgergeld wird nicht geschaut, ob Dein/e Ehepartner/in oder Mitbewohner/in noch eigenes Einkommen hat, denn beim Bürgergeld werden Antragsstellende zu "Bedarfsgemeinschaften" gemacht: es gibt also kein Bürgergeld, wenn die andere Person in der Wohnung noch ausreichend Geld für beide hat. Beim Arbeitslosengeld I wird also nicht angerechnet, außer Du verdienst selbst schon wieder Geld.

Am Anfang wird Dir sogar bei den Beitragskosten geholfen: sie sind im ersten Jahr der Existenzgründung und dem darauffolgenden Jahr halbiert. Danach kostet die Versicherung aber für das Jahr 2024 pro Monat 91,91 Euro (West) und 90,09 Euro (Ost). Quelle: www.arbeitsagentur.de

Was bei Arbeitslosigkeit geleistet wird, richtet sich unter Umständen nach früheren Beiträgen aus einer früheren Anstellung, wenn diese noch nicht zu lange zurückliegt und dort ordentlich verdient wurde. Liegt diese Zeit schon länger zurück oder wurde dort niedrig bezahlt, richtet sich das Arbeitslosengeld nach einer "fiktiven Beitragsberechnung". Dabei spielt die entscheidende Rolle, welche Qualifikation Du hast.

Zum Glück gibt es den DJV: das ist übrigens in diesem Fall keine Ironie, denn der DJV-Landesverband Berlin hat bereits vor vielen Jahren in einem Gerichtsurteil feststellen lassen, dass journalisch Berufstätige zu der obersten Qualifikationsstufe im Raster der Arbeitsagentur gehören. Dank dem DJV Berlin bekommst Du also (wenn alles gut geht) die höchste Stufe. Das sind 2023 immerhin rund 1.700 Euro monatlich.

Dieses Arbeitslosengeld wird unter Umständen sogar sehr lange gezahlt, wie Du aus dieser Tabelle der Arbeitsagentur sehen kannst:

Wichtig auch: es geht hier nicht allein um Arbeitslosengeld I. Wenn Du Dir diesen Anspruch versicherst hast, kannst Du auch auf Kosten der Arbeitsagentur teure Umschulungen machen (und währenddessen Leistungen beziehen) und einiges mehr in Anspruch nehmen.

Mehr bei der Arbeitsagentur: https://www.arbeitsagentur.de/freiwillige-arbeitslosenversicherung