Redaktionelle Bearbeitung

Der Artikel wurde ursprünglich verfasst von: matthias

Revisionen

Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-11-23 18:33:54
Inhalt der Änderung

ZWISCHENFRAGE: Warum gibt es für uns journalistisch Berufstätige eigentlich keine Gebührenordnung?

Das wär’s doch: Vermutlich die meisten Freien hätten statt des ständigen Feilschens lieber eine Gebührenordnung, nach der sie abrechnen können wie etwa im juristischen und ärztlichem Bereich. Doch die ist nicht zulässig. Denn dazu bräuchte es eine Kammer für journalistisch Berufstätige. Und die ist nach dem Grundgesetz und den Landespressegesetzen nicht erlaubt. Aus dem gleichen Grund können wir auch keine Tarifverträge machen, solange wir nicht als "arbeitnehmerähnlich" gelten ➔ Vertragsfreiheit. Zum Trost: Berufstätige im anwaltlichen Beruf und der Medizin müssen sich trotz Gebührenordnung ebenfalls mehr denn je ums Geld kümmern.

Du hast deiner Wunschredaktion einen Beitrag angeboten und - was für eine Freude -, die Redakteurin will das Stück. Jetzt fragt sie: "Was kostet denn das"? Du weißt natürlich, was du antwortest - weil du dich vorbereitet hast:

[Tagessatz: Als frei tätige Person berechnest du für deine Leistung ein Honorar. Eine gängige Form ist nach Zeit: der Tagessatz oder die Tagespauschale. Damit berechnest du einen Tag deiner Arbeit. Um auf ein angemessenes Monatshonorar zu kommen, musst du den Tagessatz etwas höher ansetzen, weil du ja auch Verwaltungs-, Urlaubs-, Buchhaltungs- und Akquiseaufwand hast. ➔ Mehr ]

Einen angemessenen Tagessatz ermitteln

Du hast recherchiert, was Festangestellte mit deiner Berufserfahrung brutto im Monat bekommen ➔ DJV-Übersicht Tarife/Honorare. Du hast deine monatlichen Betriebsausgaben drauf gepackt, die Festangestellte vom Arbeitgebenden gestellt bekommen (Büro, Internet, Computer, Fotoapparat…).
Um vom Monats- auf einen ➔ Tagessatz zu kommen, ziehst du 30% Wochenenden und Feiertage ab (ergibt ca. 21,3 Arbeitstage pro Monat) und davon nochmal 33% für Urlaub, Krankheit, Akquise, Buchhaltung. Das ergibt zwischen 14 und 15 Kunden-Arbeitstage monatlich. Bei z.B. 3600 Euro vergleichbarem Angestelltengehalt und 14,5 möglichen Arbeitstagen ergibt sich ein angemessener Tagessatz von 248 Euro – den du natürlich nach deiner Selbsteinschätzung und Qualifizierung auf- oder abrunden kannst.

Marktpreise in Erfahrung bringen

Wie lässt sich recherchieren, welche Beträge realistisch sind? Am authentischsten natürlich von anderen freiberuflichen Berufstätigen oder Angestellten in den Redaktionen, die für das gleiche Blatt arbeiten. Im Notfall heißt es halt, auf der Basis eines vergleichbaren Blatts zu schätzen. Orientierungshilfe gibt es auch vom DJV im Internet ➔ Honorardatenübersicht. Und schließlich hilft die eigene Erfahrung: Du willst ja deinen Verdienst durch den neuen Auftraggeber nicht senken, sondern steigern.

Übersicht: Quellen in der Vergangenheit verlangter oder gezahlter Honorare

Eine Gebührenordnung für journalistisch Berufstätige gibt es nicht. Aber es gibt natürlich eine Reihe Quellen, wo man verlangte oder in der Vergangenheit gezahlte Honorare nachschlagen kann. Hier einige Beispiele: 

Leicht über dem ermittelten Marktpreis einsteigen

Es ist wie auf dem Basar. Man braucht ein bisschen Verhandlungsspielraum. Zehn Prozent sind ein guter Anhaltspunkt. Wenn du rausgekriegt hast, dass die anderen Freien 250 Euro bekommen, dann kannst du mit 280 Euro starten. Und überlege dir im voraus, wann du aussteigst.

Vorab, nutzenorientiert, mit gleichen Interessen

Von Günter Hübner und Stefan Lami stammt die hübsche Idee des Honorar-Würfels. Damit meinen die beiden Coaches in der Steuerberatungsbranche natürlich nicht, dass man Honorare auswürfeln sollte. Sie wollen vielmehr das Augenmerk auf drei wichtige Dimensionen richten, die eine Chance zur Erhöhung von Honoraren bieten.

Toolbox: Der Honorarwürfel von Günter Hübner und Stefan Lami

Tipp: Der Umweg übers Nachbar-Ressort

Ein erfolgversprechender Trick bei großen Medien ist, zunächst einem anderen Ressort als dem eigentlich anvisierten ein Thema anzubieten. Selbst wenn es da nicht zum Auftrag kommt, erfährt man doch oft Honorargrößenordnungen. Und gerät der Versuchsballon gar zum Erfolg, so ist das die beste Visitenkarte. Denn bei einer Person, deren Beiträge im gleichen Blatt schon veröffentlicht wurde, fühlen sich die meisten Redaktionen auf der sicheren Seite.

Die richtige Honorarform

Wer sagt denn, dass man bei Zeitungen immer nach Zeilensatz bezahlt werden muss, bei Büchern Umsatzprozente erhält, bei Redaktionsdiensten einen ➔ Tagessatz? Warum nicht mal aus dem Standard ausscheren? Zur Wahl stehen z.B. auch Seitenpreis, Fixhonorar, Pauschale oder Abrechnung nach Regie. Die Wahl einer anderen Honorarform empfiehlt sich vor allem, wenn man sich auf "normalem" Weg keine Chance ausrechnet.

➔ Übersicht: Die Honorarform wechseln: vom Zeilenhonorar zum Regielohn

Finger weg von Einstiegsangeboten

Das ist das schlimmste, was man tun kann. Denn von denen kommen Sie nie wieder runter. Den Fuß in die Tür bekommen Sie ja doch nicht wegen Ihres günstigen Preises, sondern weil Sie zum richtigen Zeitpunkt mit dem richtigen Themenvorschlag den richtigen Tonfall getroffen haben oder vielleicht auch nur einfach gerade da waren, als die zusätzlichen zwei Seiten zu füllen waren. Und wenn Feuer am Dach ist, geht es meistens nicht mehr in erster Näherung ums Geld.

Zwischenfrage: Wer ist der richtige Verhandlungspartner?

Künstlerpech: Mancher Kollege hat jahrelang am falschen Ansprechpartner herumgebohrt. Es ist ja auch gar nicht leicht: Welcher Redakteur gibt schon gern zu, dass er selbst gar keinen Einfluss auf die Honorare hat? Umgekehrt versteckt sich mancher gern hinter Regeln und Vorschriften, um seinen Etat zu schützen. Da ist Fingerspitzengefühl angesagt. Oft helfen bereits ein paar einfache Fragen:

➔ Wer veranlasst konkret die Überweisungen?
➔ Wer macht den „Anstrich“ (so heißt die klassische Honoraranweisung auf der gedruckten Zeitungsseite)?
➔ Wer verwaltet den Etat?


Tipp: In großen Häusern auch mal im Nachbarressort fragen, solche Dinge laufen meistens identisch. Und: Halte den Dienstweg ein und übergehe niemanden. Es kommt in den wenigsten Häusern gut an, gleich mit dem Geschäftsführer zu verhandeln. Selbst wenn das klappen sollte, ist der eigentlich zuständige Redakteur wahrscheinlich verschnupft, wenn in seinen Etat durch eine Anweisung „von oben“ hineinregiert wird. Wenn der Redakteur allerdings sagt, die Entscheidung stehe nicht mehr in seiner Macht, dann darfst und solltest du dir auch mal Namen und Durchwahl des Vorgesetzten geben lassen.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-11-14 14:05:31
Inhalt der Änderung

ZWISCHENFRAGE: Warum gibt es für uns journalistisch Berufstätige eigentlich keine Gebührenordnung?

Das wär’s doch: Vermutlich die meisten Freien hätten statt des ständigen Feilschens lieber eine Gebührenordnung, nach der sie abrechnen können wie etwa im juristischen und ärztlichem Bereich. Doch die ist nicht zulässig. Denn dazu bräuchte es eine Kammer für journalistisch Berufstätige. Und die ist nach dem Grundgesetz und den Landespressegesetzen nicht erlaubt. Aus dem gleichen Grund können wir auch keine Tarifverträge machen, solange wir nicht als "arbeitnehmerähnlich" gelten ➔ Vertragsfreiheit. Zum Trost: Berufstätige im anwaltlichen Beruf und der Medizin müssen sich trotz Gebührenordnung ebenfalls mehr denn je ums Geld kümmern.

Du hast deiner Wunschredaktion einen Beitrag angeboten und - was für eine Freude -, die Redakteurin will das Stück. Jetzt fragt sie: "Was kostet denn das"? Du weißt natürlich, was du antwortest - weil du dich vorbereitet hast:

[Tagessatz: Als frei tätige Person berechnest du für deine Leistung ein Honorar. Eine gängige Form ist nach Zeit: der Tagessatz oder die Tagespauschale. Damit berechnest du einen Tag deiner Arbeit. Um auf ein angemessenes Monatshonorar zu kommen, musst du den Tagessatz etwas höher ansetzen, weil du ja auch Verwaltungs-, Urlaubs-, Buchhaltungs- und Akquiseaufwand hast. ➔ Mehr ]

Einen angemessenen Tagessatz ermitteln

Du hast recherchiert, was Festangestellte mit deiner Berufserfahrung brutto im Monat bekommen ➔ DJV-Übersicht Tarife/Honorare. Du hast deine monatlichen Betriebsausgaben drauf gepackt, die Festangestellte vom Arbeitgebenden gestellt bekommen (Büro, Internet, Computer, Fotoapparat…).
Um vom Monats- auf einen ➔ Tagessatz zu kommen, ziehst du 30% Wochenenden und Feiertage ab (ergibt ca. 21,3 Arbeitstage pro Monat) und davon nochmal 33% für Urlaub, Krankheit, Akquise, Buchhaltung. Das ergibt zwischen 14 und 15 Kunden-Arbeitstage monatlich. Bei z.B. 3600 Euro vergleichbarem Angestelltengehalt und 14,5 möglichen Arbeitstagen ergibt sich ein angemessener Stundensatz von 248 Euro – den du natürlich nach deiner Selbsteinschätzung und Qualifizierung auf- oder abrunden kannst.

Marktpreise in Erfahrung bringen

Wie lässt sich recherchieren, welche Beträge realistisch sind? Am authentischsten natürlich von anderen freiberuflichen Berufstätigen oder Angestellten in den Redaktionen, die für das gleiche Blatt arbeiten. Im Notfall heißt es halt, auf der Basis eines vergleichbaren Blatts zu schätzen. Orientierungshilfe gibt es auch vom DJV im Internet ➔ Honorardatenübersicht. Und schließlich hilft die eigene Erfahrung: Du willst ja deinen Verdienst durch den neuen Auftraggeber nicht senken, sondern steigern.

Übersicht: Quellen in der Vergangenheit verlangter oder gezahlter Honorare

Eine Gebührenordnung für journalistisch Berufstätige gibt es nicht. Aber es gibt natürlich eine Reihe Quellen, wo man verlangte oder in der Vergangenheit gezahlte Honorare nachschlagen kann. Hier einige Beispiele: 

Leicht über dem ermittelten Marktpreis einsteigen

Es ist wie auf dem Basar. Man braucht ein bisschen Verhandlungsspielraum. Zehn Prozent sind ein guter Anhaltspunkt. Wenn du rausgekriegt hast, dass die anderen Freien 250 Euro bekommen, dann kannst du mit 280 Euro starten. Und überlege dir im voraus, wann du aussteigst.

Vorab, nutzenorientiert, mit gleichen Interessen

Von Günter Hübner und Stefan Lami stammt die hübsche Idee des Honorar-Würfels. Damit meinen die beiden Coaches in der Steuerberatungsbranche natürlich nicht, dass man Honorare auswürfeln sollte. Sie wollen vielmehr das Augenmerk auf drei wichtige Dimensionen richten, die eine Chance zur Erhöhung von Honoraren bieten.

Toolbox: Der Honorarwürfel von Günter Hübner und Stefan Lami

Tipp: Der Umweg übers Nachbar-Ressort

Ein erfolgversprechender Trick bei großen Medien ist, zunächst einem anderen Ressort als dem eigentlich anvisierten ein Thema anzubieten. Selbst wenn es da nicht zum Auftrag kommt, erfährt man doch oft Honorargrößenordnungen. Und gerät der Versuchsballon gar zum Erfolg, so ist das die beste Visitenkarte. Denn bei einer Person, deren Beiträge im gleichen Blatt schon veröffentlicht wurde, fühlen sich die meisten Redaktionen auf der sicheren Seite.

Die richtige Honorarform

Wer sagt denn, dass man bei Zeitungen immer nach Zeilensatz bezahlt werden muss, bei Büchern Umsatzprozente erhält, bei Redaktionsdiensten einen ➔ Tagessatz? Warum nicht mal aus dem Standard ausscheren? Zur Wahl stehen z.B. auch Seitenpreis, Fixhonorar, Pauschale oder Abrechnung nach Regie. Die Wahl einer anderen Honorarform empfiehlt sich vor allem, wenn man sich auf "normalem" Weg keine Chance ausrechnet.

➔ Übersicht: Die Honorarform wechseln: vom Zeilenhonorar zum Regielohn

Finger weg von Einstiegsangeboten

Das ist das schlimmste, was man tun kann. Denn von denen kommen Sie nie wieder runter. Den Fuß in die Tür bekommen Sie ja doch nicht wegen Ihres günstigen Preises, sondern weil Sie zum richtigen Zeitpunkt mit dem richtigen Themenvorschlag den richtigen Tonfall getroffen haben oder vielleicht auch nur einfach gerade da waren, als die zusätzlichen zwei Seiten zu füllen waren. Und wenn Feuer am Dach ist, geht es meistens nicht mehr in erster Näherung ums Geld.

Zwischenfrage: Wer ist der richtige Verhandlungspartner?

Künstlerpech: Mancher Kollege hat jahrelang am falschen Ansprechpartner herumgebohrt. Es ist ja auch gar nicht leicht: Welcher Redakteur gibt schon gern zu, dass er selbst gar keinen Einfluss auf die Honorare hat? Umgekehrt versteckt sich mancher gern hinter Regeln und Vorschriften, um seinen Etat zu schützen. Da ist Fingerspitzengefühl angesagt. Oft helfen bereits ein paar einfache Fragen:

➔ Wer veranlasst konkret die Überweisungen?
➔ Wer macht den „Anstrich“ (so heißt die klassische Honoraranweisung auf der gedruckten Zeitungsseite)?
➔ Wer verwaltet den Etat?


Tipp: In großen Häusern auch mal im Nachbarressort fragen, solche Dinge laufen meistens identisch. Und: Halte den Dienstweg ein und übergehe niemanden. Es kommt in den wenigsten Häusern gut an, gleich mit dem Geschäftsführer zu verhandeln. Selbst wenn das klappen sollte, ist der eigentlich zuständige Redakteur wahrscheinlich verschnupft, wenn in seinen Etat durch eine Anweisung „von oben“ hineinregiert wird. Wenn der Redakteur allerdings sagt, die Entscheidung stehe nicht mehr in seiner Macht, dann darfst und solltest du dir auch mal Namen und Durchwahl des Vorgesetzten geben lassen.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-02 16:30:30
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ZWISCHENFRAGE: Warum gibt es für uns journalistisch Berufstätige eigentlich keine Gebührenordnung?

Das wär’s doch: Vermutlich die meisten Freien hätten statt des ständigen Feilschens lieber eine Gebührenordnung, nach der sie abrechnen können wie etwa im juristischen und ärztlichem Bereich. Doch die ist nicht zulässig. Denn dazu bräuchte es eine Kammer für journalistisch Berufstätige. Und die ist nach dem Grundgesetz und den Landespressegesetzen nicht erlaubt. Aus dem gleichen Grund können wir auch keine Tarifverträge machen, solange wir nicht als "arbeitnehmerähnlich" gelten ➔ Vertragsfreiheit. Zum Trost: Berufstätige im anwaltlichen Beruf und der Medizin müssen sich trotz Gebührenordnung ebenfalls mehr denn je ums Geld kümmern.

Du hast deiner Wunschredaktion einen Beitrag angeboten und - was für eine Freude -, die Redakteurin will das Stück. Jetzt fragt sie: “Was kostet denn das”? Du weißt natürlich, was du antwortest - weil du dich vorbereitet hast:

[Tagessatz: Als frei tätige Person berechnest du für deine Leistung ein Honorar. Eine gängige Form ist nach Zeit: der Tagessatz oder die Tagespauschale. Damit berechnest du einen Tag deiner Arbeit. Um auf ein angemessenes Monatshonorar zu kommen, musst du den Tagessatz etwas höher ansetzen, weil du ja auch Verwaltungs-, Urlaubs-, Buchhaltungs- und Akquiseaufwand hast. ➔ Mehr ]

Einen angemessenen Tagessatz ermitteln

Du hast recherchiert, was Festangestellte mit deiner Berufserfahrung brutto im Monat bekommen ➔ DJV-Übersicht Tarife/Honorare. Du hast deine monatlichen Betriebsausgaben drauf gepackt, die Festangestellte vom Arbeitgebenden gestellt bekommen (Büro, Internet, Computer, Fotoapparat…).
Um vom Monats- auf einen ➔ Tagessatz zu kommen, ziehst du 30% Wochenenden und Feiertage ab (ergibt ca. 21,3 Arbeitstage pro Monat) und davon nochmal 33% für Urlaub, Krankheit, Akquise, Buchhaltung. Das ergibt zwischen 14 und 15 Kunden-Arbeitstage monatlich. Bei z.B. 3600 Euro vergleichbarem Angestelltengehalt und 14,5 möglichen Arbeitstagen ergibt sich ein angemessener Stundensatz von 248 Euro – den du natürlich nach deiner Selbsteinschätzung und Qualifizierung auf- oder abrunden kannst.

Marktpreise in Erfahrung bringen

Wie lässt sich recherchieren, welche Beträge realistisch sind? Am authentischsten natürlich von anderen freiberuflichen Berufstätigen oder Angestellten in den Redaktionen, die für das gleiche Blatt arbeiten. Im Notfall heißt es halt, auf der Basis eines vergleichbaren Blatts zu schätzen. Orientierungshilfe gibt es auch vom DJV im Internet ➔ Honorardatenübersicht. Und schließlich hilft die eigene Erfahrung: Du willst ja deinen Verdienst durch den neuen Auftraggeber nicht senken, sondern steigern.

Übersicht: Quellen in der Vergangenheit verlangter oder gezahlter Honorare

Eine Gebührenordnung für journalistisch Berufstätige gibt es nicht. Aber es gibt natürlich eine Reihe Quellen, wo man verlangte oder in der Vergangenheit gezahlte Honorare nachschlagen kann. Hier einige Beispiele: 

Leicht über dem ermittelten Marktpreis einsteigen

Es ist wie auf dem Basar. Man braucht ein bisschen Verhandlungsspielraum. Zehn Prozent sind ein guter Anhaltspunkt. Wenn du rausgekriegt hast, dass die anderen Freien 250 Euro bekommen, dann kannst du mit 280 Euro starten. Und überlege dir im voraus, wann du aussteigst.

Vorab, nutzenorientiert, mit gleichen Interessen

Von Günter Hübner und Stefan Lami stammt die hübsche Idee des Honorar-Würfels. Damit meinen die beiden Coaches in der Steuerberatungsbranche natürlich nicht, dass man Honorare auswürfeln sollte. Sie wollen vielmehr das Augenmerk auf drei wichtige Dimensionen richten, die eine Chance zur Erhöhung von Honoraren bieten.

Toolbox: Der Honorarwürfel von Günter Hübner und Stefan Lami

Tipp: Der Umweg übers Nachbar-Ressort

Ein erfolgversprechender Trick bei großen Medien ist, zunächst einem anderen Ressort als dem eigentlich anvisierten ein Thema anzubieten. Selbst wenn es da nicht zum Auftrag kommt, erfährt man doch oft Honorargrößenordnungen. Und gerät der Versuchsballon gar zum Erfolg, so ist das die beste Visitenkarte. Denn bei einer Person, deren Beiträge im gleichen Blatt schon veröffentlicht wurde, fühlen sich die meisten Redaktionen auf der sicheren Seite.

Die richtige Honorarform

Wer sagt denn, dass man bei Zeitungen immer nach Zeilensatz bezahlt werden muss, bei Büchern Umsatzprozente erhält, bei Redaktionsdiensten einen ➔ Tagessatz? Warum nicht mal aus dem Standard ausscheren? Zur Wahl stehen z.B. auch Seitenpreis, Fixhonorar, Pauschale oder Abrechnung nach Regie. Die Wahl einer anderen Honorarform empfiehlt sich vor allem, wenn man sich auf “normalem” Weg keine Chance ausrechnet.

➔ Übersicht: Die Honorarform wechseln: vom Zeilenhonorar zum Regielohn

Finger weg von Einstiegsangeboten

Das ist das schlimmste, was man tun kann. Denn von denen kommen Sie nie wieder runter. Den Fuß in die Tür bekommen Sie ja doch nicht wegen Ihres günstigen Preises, sondern weil Sie zum richtigen Zeitpunkt mit dem richtigen Themenvorschlag den richtigen Tonfall getroffen haben oder vielleicht auch nur einfach gerade da waren, als die zusätzlichen zwei Seiten zu füllen waren. Und wenn Feuer am Dach ist, geht es meistens nicht mehr in erster Näherung ums Geld.

Zwischenfrage: Wer ist der richtige Verhandlungspartner?

Künstlerpech: Mancher Kollege hat jahrelang am falschen Ansprechpartner herumgebohrt. Es ist ja auch gar nicht leicht: Welcher Redakteur gibt schon gern zu, dass er selbst gar keinen Einfluss auf die Honorare hat? Umgekehrt versteckt sich mancher gern hinter Regeln und Vorschriften, um seinen Etat zu schützen. Da ist Fingerspitzengefühl angesagt. Oft helfen bereits ein paar einfache Fragen:

➔ Wer veranlasst konkret die Überweisungen?
➔ Wer macht den „Anstrich“ (so heißt die klassische Honoraranweisung auf der gedruckten Zeitungsseite)?
➔ Wer verwaltet den Etat?


Tipp: In großen Häusern auch mal im Nachbarressort fragen, solche Dinge laufen meistens identisch. Und: Halte den Dienstweg ein und übergehe niemanden. Es kommt in den wenigsten Häusern gut an, gleich mit dem Geschäftsführer zu verhandeln. Selbst wenn das klappen sollte, ist der eigentlich zuständige Redakteur wahrscheinlich verschnupft, wenn in seinen Etat durch eine Anweisung „von oben“ hineinregiert wird. Wenn der Redakteur allerdings sagt, die Entscheidung stehe nicht mehr in seiner Macht, dann darfst und solltest du dir auch mal Namen und Durchwahl des Vorgesetzten geben lassen.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-02 16:30:07
Inhalt der Änderung

ZWISCHENFRAGE: Warum gibt es für uns journalistisch Berufstätige eigentlich keine Gebührenordnung?

Das wär’s doch: Vermutlich die meisten Freien hätten statt des ständigen Feilschens lieber eine Gebührenordnung, nach der sie abrechnen können wie etwa im juristischen und ärztlichem Bereich. Doch die ist nicht zulässig. Denn dazu bräuchte es eine Kammer für journalistisch Berufstätige. Und die ist nach dem Grundgesetz und den Landespressegesetzen nicht erlaubt. Aus dem gleichen Grund können wir auch keine Tarifverträge machen, solange wir nicht als "arbeitnehmerähnlich" gelten ➔ Vertragsfreiheit. Zum Trost: Berufstätige im anwaltlichen Beruf und der Medizin müssen sich trotz Gebührenordnung ebenfalls mehr denn je ums Geld kümmern.

Du hast deiner Wunschredaktion einen Beitrag angeboten und - was für eine Freude -, die Redakteurin will das Stück. Jetzt fragt sie: “Was kostet denn das”? Du weißt natürlich, was du antwortest - weil du dich vorbereitet hast:

[Tagessatz: Als frei tätige Person berechnest du für deine Leistung ein Honorar. Eine gängige Form ist nach Zeit: der Tagessatz oder die Tagespauschale. Damit berechnest du einen Tag deiner Arbeit. Um auf ein angemessenes Monatshonorar zu kommen, musst du den Tagessatz etwas höher ansetzen, weil du ja auch Verwaltungs-, Urlaubs-, Buchhaltungs- und Akquiseaufwand hast. ➔ Mehr ]

Einen angemessenen Tagessatz ermitteln

Du hast recherchiert, was Festangestellte mit deiner Berufserfahrung brutto im Monat bekommen ➔ DJV-Übersicht Tarife/Honorare. Du hast deine monatlichen Betriebsausgaben drauf gepackt, die Festangestellte vom Arbeitgebenden gestellt bekommen (Büro, Internet, Computer, Fotoapparat…).
Um vom Monats- auf einen ➔ Tagessatz zu kommen, ziehst du 30% Wochenenden und Feiertage ab (ergibt ca. 21,3 Arbeitstage pro Monat) und davon nochmal 33% für Urlaub, Krankheit, Akquise, Buchhaltung. Das ergibt zwischen 14 und 15 Kunden-Arbeitstage monatlich. Bei z.B. 3600 Euro vergleichbarem Angestelltengehalt und 14,5 möglichen Arbeitstagen ergibt sich ein angemessener Stundensatz von 248 Euro – den du natürlich nach deiner Selbsteinschätzung und Qualifizierung auf- oder abrunden kannst.

Marktpreise in Erfahrung bringen

Wie lässt sich recherchieren, welche Beträge realistisch sind? Am authentischsten natürlich von anderen freiberuflichen Berufstätigen oder Angestellten in den Redaktionen, die für das gleiche Blatt arbeiten. Im Notfall heißt es halt, auf der Basis eines vergleichbaren Blatts zu schätzen. Orientierungshilfe gibt es auch vom DJV im Internet ➔ Honorardatenübersicht. Und schließlich hilft die eigene Erfahrung: Du willst ja deinen Verdienst durch den neuen Auftraggeber nicht senken, sondern steigern.

Übersicht: Quellen in der Vergangenheit verlangter oder gezahlter Honorare

Eine Gebührenordnung für journalistisch Berufstätige gibt es nicht. Aber es gibt natürlich eine Reihe Quellen, wo man verlangte oder in der Vergangenheit gezahlte Honorare nachschlagen kann. Hier einige Beispiele: 

Leicht über dem ermittelten Marktpreis einsteigen

Es ist wie auf dem Basar. Man braucht ein bisschen Verhandlungsspielraum. Zehn Prozent sind ein guter Anhaltspunkt. Wenn du rausgekriegt hast, dass die anderen Freien 250 Euro bekommen, dann kannst du mit 280 Euro starten. Und überlege dir im voraus, wann du aussteigst.

Vorab, nutzenorientiert, mit gleichen Interessen

Von Günter Hübner und Stefan Lami stammt die hübsche Idee des Honorar-Würfels. Damit meinen die beiden Coaches in der Steuerberatungsbranche natürlich nicht, dass man Honorare auswürfeln sollte. Sie wollen vielmehr das Augenmerk auf drei wichtige Dimensionen richten, die eine Chance zur Erhöhung von Honoraren bieten.

Toolbox: Der Honorarwürfel von Günter Hübner und Stefan Lami

Tipp: Der Umweg übers Nachbar-Ressort

Ein erfolgversprechender Trick bei großen Medien ist, zunächst einem anderen Ressort als dem eigentlich anvisierten ein Thema anzubieten. Selbst wenn es da nicht zum Auftrag kommt, erfährt man doch oft Honorargrößenordnungen. Und gerät der Versuchsballon gar zum Erfolg, so ist das die beste Visitenkarte. Denn bei einer Person, deren Beiträge im gleichen Blatt schon veröffentlicht wurde, fühlen sich die meisten Redaktionen auf der sicheren Seite.

Die richtige Honorarform

Wer sagt denn, dass man bei Zeitungen immer nach Zeilensatz bezahlt werden muss, bei Büchern Umsatzprozente erhält, bei Redaktionsdiensten einen ➔ Tagessatz? Warum nicht mal aus dem Standard ausscheren? Zur Wahl stehen z.B. auch Seitenpreis, Fixhonorar, Pauschale oder Abrechnung nach Regie. Die Wahl einer anderen Honorarform empfiehlt sich vor allem, wenn man sich auf “normalem” Weg keine Chance ausrechnet.

➔ Übersicht: Die Honorarform wechseln: vom Zeilenhonorar zum Regielohn

Finger weg von Einstiegsangeboten

Das ist das schlimmste, was man tun kann. Denn von denen kommen Sie nie wieder runter. Den Fuß in die Tür bekommen Sie ja doch nicht wegen Ihres günstigen Preises, sondern weil Sie zum richtigen Zeitpunkt mit dem richtigen Themenvorschlag den richtigen Tonfall getroffen haben oder vielleicht auch nur einfach gerade da waren, als die zusätzlichen zwei Seiten zu füllen waren. Und wenn Feuer am Dach ist, geht es meistens nicht mehr in erster Näherung ums Geld.

Zwischenfrage: Wer ist der richtige Verhandlungspartner?

Künstlerpech: Mancher Kollege hat jahrelang am falschen Ansprechpartner herumgebohrt. Es ist ja auch gar nicht leicht: Welcher Redakteur gibt schon gern zu, dass er selbst gar keinen Einfluss auf die Honorare hat? Umgekehrt versteckt sich mancher gern hinter Regeln und Vorschriften, um seinen Etat zu schützen. Da ist Fingerspitzengefühl angesagt. Oft helfen bereits ein paar einfache Fragen:

➔ Wer veranlasst konkret die Überweisungen?
➔ Wer macht den „Anstrich“ (so heißt die klassische Honoraranweisung auf der gedruckten Zeitungsseite)?
➔ Wer verwaltet den Etat?


Tipp: In großen Häusern auch mal im Nachbarressort fragen, solche Dinge laufen meistens identisch. Und: Halte den Dienstweg ein und übergehe niemanden. Es kommt in den wenigsten Häusern gut an, gleich mit dem Geschäftsführer zu verhandeln. Selbst wenn das klappen sollte, ist der eigentlich zuständige Redakteur wahrscheinlich verschnupft, wenn in seinen Etat durch eine Anweisung „von oben“ hineinregiert wird. Wenn der Redakteur allerdings sagt, die Entscheidung stehe nicht mehr in seiner Macht, dann darfst und solltest du dir auch mal Namen und Durchwahl des Vorgesetzten geben lassen.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-07-25 14:20:38
Inhalt der Änderung

ZWISCHENFRAGE: Warum gibt es für uns journalistisch Berufstätige eigentlich keine Gebührenordnung?

Das wär’s doch: Vermutlich die meisten Freien hätten statt des ständigen Feilschens lieber eine Gebührenordnung, nach der sie abrechnen können wie etwa im juristischen und ärztlichem Bereich. Doch die ist nicht zulässig. Denn dazu bräuchte es eine Kammer für journalistisch Berufstätige. Und die ist nach dem Grundgesetz und den Landespressegesetzen nicht erlaubt. Aus dem gleichen Grund können wir auch keine Tarifverträge machen, solange wir nicht als "arbeitnehmerähnlich" gelten ➔ Vertragsfreiheit. Zum Trost: Berufstätige im anwaltlichen Beruf und der Medizin müssen sich trotz Gebührenordnung ebenfalls mehr denn je ums Geld kümmern.

Du hast deiner Wunschredaktion einen Beitrag angeboten und - was für eine Freude -, die Redakteurin will das Stück. Jetzt fragt sie: “Was kostet denn das”? Du weißt natürlich, was du antwortest - weil du dich vorbereitet hast:

[Tagessatz: Als frei tätige Person berechnest du für deine Leistung ein Honorar. Eine gängige Form ist nach Zeit: der Tagessatz oder die Tagespauschale. Damit berechnest du einen Tag deiner Arbeit. Um auf ein angemessenes Monatshonorar zu kommen, musst du den Tagessatz etwas höher ansetzen, weil du ja auch Verwaltungs-, Urlaubs-, Buchhaltungs- und Akquiseaufwand hast. ➔ Mehr ]

Einen angemessenen Tagessatz ermitteln

Du hast recherchiert, was Festangestellte mit deiner Berufserfahrung brutto im Monat bekommen ➔ DJV-Übersicht Tarife/Honorare. Du hast deine monatlichen Betriebsausgaben drauf gepackt, die Festangestellte vom Arbeitgebenden gestellt bekommen (Büro, Internet, Computer, Fotoapparat…).
Um vom Monats- auf einen ➔ Tagessatz zu kommen, ziehst du 30% Wochenenden und Feiertage ab (ergibt ca. 21,3 Arbeitstage pro Monat) und davon nochmal 33% für Urlaub, Krankheit, Akquise, Buchhaltung. Das ergibt zwischen 14 und 15 Kunden-Arbeitstage monatlich. Bei z.B. 3600 Euro vergleichbarem Angestelltengehalt und 14,5 möglichen Arbeitstagen ergibt sich ein angemessener Stundensatz von 248 Euro – den du natürlich nach deiner Selbsteinschätzung und Qualifizierung auf- oder abrunden kannst.

Marktpreise in Erfahrung bringen

Wie lässt sich recherchieren, welche Beträge realistisch sind? Am authentischsten natürlich von anderen freiberuflichen Berufstätigen oder Angestellten in den Redaktionen, die für das gleiche Blatt arbeiten. Im Notfall heißt es halt, auf der Basis eines vergleichbaren Blatts zu schätzen. Orientierungshilfe gibt es auch vom DJV im Internet ➔ Honorardatenübersicht. Und schließlich hilft die eigene Erfahrung: Du willst ja deinen Verdienst durch den neuen Auftraggeber nicht senken, sondern steigern.

Übersicht: Quellen in der Vergangenheit verlangter oder gezahlter Honorare

Eine Gebührenordnung für journalistisch Berufstätige gibt es nicht. Aber es gibt natürlich eine Reihe Quellen, wo man verlangte oder in der Vergangenheit gezahlte Honorare nachschlagen kann. Hier einige Beispiele: 

Leicht über dem ermittelten Marktpreis einsteigen

Es ist wie auf dem Basar. Man braucht ein bisschen Verhandlungsspielraum. Zehn Prozent sind ein guter Anhaltspunkt. Wenn du rausgekriegt hast, dass die anderen Freien 250 Euro bekommen, dann kannst du mit 280 Euro starten. Und überlege dir im voraus, wann du aussteigst.

Vorab, nutzenorientiert, mit gleichen Interessen

Von Günter Hübner und Stefan Lami stammt die hübsche Idee des Honorar-Würfels. Damit meinen die beiden Coaches in der Steuerberatungsbranche natürlich nicht, dass man Honorare auswürfeln sollte. Sie wollen vielmehr das Augenmerk auf drei wichtige Dimensionen richten, die eine Chance zur Erhöhung von Honoraren bieten.

Toolbox: Der Honorarwürfel von Günter Hübner und Stefan Lami

Tipp: Der Umweg übers Nachbar-Ressort

Ein erfolgversprechender Trick bei großen Medien ist, zunächst einem anderen Ressort als dem eigentlich anvisierten ein Thema anzubieten. Selbst wenn es da nicht zum Auftrag kommt, erfährt man doch oft Honorargrößenordnungen. Und gerät der Versuchsballon gar zum Erfolg, so ist das die beste Visitenkarte. Denn bei einer Person, deren Beiträge im gleichen Blatt schon veröffentlicht wurde, fühlen sich die meisten Redaktionen auf der sicheren Seite.

Die richtige Honorarform

Wer sagt denn, dass man bei Zeitungen immer nach Zeilensatz bezahlt werden muss, bei Büchern Umsatzprozente erhält, bei Redaktionsdiensten einen ➔ Tagessatz? Warum nicht mal aus dem Standard ausscheren? Zur Wahl stehen z.B. auch Seitenpreis, Fixhonorar, Pauschale oder Abrechnung nach Regie. Die Wahl einer anderen Honorarform empfiehlt sich vor allem, wenn man sich auf “normalem” Weg keine Chance ausrechnet.

➔ Übersicht: Die Honorarform wechseln: vom Zeilenhonorar zum Regielohn

Finger weg von Einstiegsangeboten

Das ist das schlimmste, was man tun kann. Denn von denen kommen Sie nie wieder runter. Den Fuß in die Tür bekommen Sie ja doch nicht wegen Ihres günstigen Preises, sondern weil Sie zum richtigen Zeitpunkt mit dem richtigen Themenvorschlag den richtigen Tonfall getroffen haben oder vielleicht auch nur einfach gerade da waren, als die zusätzlichen zwei Seiten zu füllen waren. Und wenn Feuer am Dach ist, geht es meistens nicht mehr in erster Näherung ums Geld.

Zwischenfrage: Wer ist der richtige Verhandlungspartner?

Künstlerpech: Mancher Kollege hat jahrelang am falschen Ansprechpartner herumgebohrt. Es ist ja auch gar nicht leicht: Welcher Redakteur gibt schon gern zu, dass er selbst gar keinen Einfluss auf die Honorare hat? Umgekehrt versteckt sich mancher gern hinter Regeln und Vorschriften, um seinen Etat zu schützen. Da ist Fingerspitzengefühl angesagt. Oft helfen bereits ein paar einfache Fragen:

➔ Wer veranlasst konkret die Überweisungen?
➔ Wer macht den „Anstrich“ (so heißt die klassische Honoraranweisung auf der gedruckten Zeitungsseite)?
➔ Wer verwaltet den Etat?


Tipp: In großen Häusern auch mal im Nachbarressort fragen, solche Dinge laufen meistens identisch. Und: Halte den Dienstweg ein und übergehe niemanden. Es kommt in den wenigsten Häusern gut an, gleich mit dem Geschäftsführer zu verhandeln. Selbst wenn das klappen sollte, ist der eigentlich zuständige Redakteur wahrscheinlich verschnupft, wenn in seinen Etat durch eine Anweisung „von oben“ hineinregiert wird. Wenn der Redakteur allerdings sagt, die Entscheidung stehe nicht mehr in seiner Macht, dann darfst und solltest du dir auch mal Namen und Durchwahl des Vorgesetzten geben lassen.