Redaktionelle Bearbeitung

Der Artikel wurde ursprünglich verfasst von: Hans Werner Rodrian

Revisionen

Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-11-23 16:07:15
Inhalt der Änderung

Als frei tätige Person berechnest du ein Honorar für deine Leistung. Das Wesentliche, was du einsetzt, ist in der Regel deine Zeit. Also berechnest du sinnvollerweise auch dein Honorar pro aufgewendeter Zeit. Üblich bei journalistisch tätigen Personen ist der Tagessatz oder die Tagespauschale. Damit berechnest du, was ein Kunde für einen Tag deiner Arbeit zu zahlen hat. Um auf ein angemessenes Monatshonorar zu kommen, musst du den Tagessatz etwas höher ansetzen, weil du ja auch Verwaltungs-, Urlaubs-, Buchhaltungs- und Akquiseaufwand hast. hier zeigen wir dir in vier Schritten, wie du einen für dich angemessenen Tagessatz ermittelst.

1)) Einstiegswert: der Vergleich mit Festangestellten

Zunächst brauchst du einen Anhaltswert, was deine Arbeit wert ist. Dazu hilft der Vergleich mit Festangestellten. Du recherchiert also im ersten Schritt, was Festangestellte mit deiner Berufserfahrung brutto im Monat bekommen.  

➔ DJV-Mitglieder finden die DJV-Übersicht Tarife/Honorare hier

Beispiel: Der Gehaltstarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen 2022 sah ab 1.6.2023  für Redakteurinnen/Redakteure mit Regelqualifikation im ersten bis dritten Berufsjahr 3591 Euro vor.

2)) Nicht vergessen: die Betriebsausgaben

Jetzt hast du eine Basis. Auf die packst du deine monatlichen Betriebsausgaben drauf, die Festangestellte im Gegensatz zu dir vom Arbeitgebenden gestellt bekommen (Büro, Internet, Computer, Fotoapparat…).

➔ Die Betriebsausgaben findest bei deiner Steuererklärung.

Beispiel: Du hattest bei der letzten Steuererklärung Ausgaben von 3800 Euro geltend gemacht. Das macht pro Monat 3800 / 12 = 317 Euro.  

3)) Vom Monats-zum Tagessatz

Um vom Monats- auf den ➔ Tagessatz zu kommen, ziehst du 30% Wochenenden und Feiertage ab (ergibt ca. 21,3 Arbeitstage pro Monat) und davon nochmal 33% für Urlaub, Krankheit, Akquise, Buchhaltung. Das ergibt zwischen 14 und 15 Kunden-Arbeitstage monatlich.  

4)) Und jetzt: ausrechnen

Jetzt rechnest du deinen Tagessatz aus: Im Beispiel:

3591 Euro vergleichbares Angestelltengehalt 

+ 317 Euro monatliche Betriebsausgaben 

= 3908 Euro 

/ 14,5 mögliche Arbeitstagen 

= ergibt einen angemessenen Tagessatz von 3908 / 14,5 = 270 Euro.

Sinnvoll auf- und abrunden

Diesen Tagessatz rundest du natürlich nach deiner Selbsteinschätzung und Qualifizierung auf- oder ab. Ebenfalls auf- oder abrunden solltest du diesen Tagessatz, wenn du in deinem spezifischen Bereich mehr oder weniger Aufwand für Akquise, Themenfindung oder Buchhaltung hast. 

Und dann wirst du in der Praxis auch noch Ab- oder Aufschläge für Lieblings- und schwierige Kunden machen → Die BCG-Matrix für gute und schlechte Kundschaft. Aber Achtung: Am Ende muss auch diese Mischung aufgehen; d.h. nur Lieblingskunden kannst du dir nicht leisten.

siehe auch:

Freien-ABC > Tagespauschale und Tagessatz
So machst du ein gutes neues Angebot

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Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-11-23 16:06:13
Inhalt der Änderung

Als frei tätige Person berechnest du ein Honorar für deine Leistung. Das Wesentliche, was du einsetzt, ist in der Regel deine Zeit. Also berechnest du sinnvollerweise auch dein Honorar pro aufgewendeter Zeit. Üblich bei journalistisch tätigen Personen ist der Tagessatz oder die Tagespauschale. Damit berechnest du, was ein Kunde für einen Tag deiner Arbeit zu zahlen hat. Um auf ein angemessenes Monatshonorar zu kommen, musst du den Tagessatz etwas höher ansetzen, weil du ja auch Verwaltungs-, Urlaubs-, Buchhaltungs- und Akquiseaufwand hast. hier zeigen wir dir in vier Schritten, wie du einen für dich angemessenen Tagessatz ermittelst.

1)) Einstiegswert: der Vergleich mit Festangestellten

Zunächst brauchst du einen Anhaltswert, was deine Arbeit wert ist. Dazu hilft der Vergleich mit Festangestellten. Du recherchiert also im ersten Schritt, was Festangestellte mit deiner Berufserfahrung brutto im Monat bekommen.  

➔ DJV-Mitglieder finden die DJV-Übersicht Tarife/Honorare hier

Beispiel: Der Gehaltstarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen 2022 sah ab 1.6.2023  für Redakteurinnen/Redakteure mit Regelqualifikation im ersten bis dritten Berufsjahr 3591 Euro vor.

2)) Nicht vergessen: die Betriebsausgaben

Jetzt hast du eine Basis. Auf die packst du deine monatlichen Betriebsausgaben drauf, die Festangestellte im Gegensatz zu dir vom Arbeitgebenden gestellt bekommen (Büro, Internet, Computer, Fotoapparat…).

➔ Die Betriebsausgaben findest bei deiner Steuererklärung.

Beispiel: Du hattest bei der letzten Steuererklärung Ausgaben von 3800 Euro geltend gemacht. Das macht pro Monat 3800 / 12 = 317 Euro.  

3)) Vom Monats-zum Tagessatz

Um vom Monats- auf den ➔ Tagessatz zu kommen, ziehst du 30% Wochenenden und Feiertage ab (ergibt ca. 21,3 Arbeitstage pro Monat) und davon nochmal 33% für Urlaub, Krankheit, Akquise, Buchhaltung. Das ergibt zwischen 14 und 15 Kunden-Arbeitstage monatlich.  

4)) Und jetzt: ausrechnen

Jetzt rechnest du deinen Tagessatz aus: Im Beispiel:

3591 Euro vergleichbares Angestelltengehalt 

+ 317 Euro monatliche Betriebsausgaben 

= 3908 Euro 

/ 14,5 mögliche Arbeitstagen 

= ergibt einen angemessenen Tagessatz von 3908 / 14,5 = 270 Euro.

Sinnvoll auf- und abrunden

Diesen Tagessatz rundest du natürlich nach deiner Selbsteinschätzung und Qualifizierung auf- oder ab. Ebenfalls auf- oder abrunden solltest du diesen Tagessatz, wenn du in deinem spezifischen Bereich mehr oder weniger Aufwand für Akquise, Themenfindung oder Buchhaltung hast. 

Und dann wirst du in der Praxis auch noch Ab- oder Aufschläge für Lieblings- und schwierige Kunden machen → Die BCG-Matrix für gute und schlechte Kundschaft. Aber Achtung: Am Ende muss auch diese Mischung aufgehen; d.h. nur Lieblingskunden kannst du dir nicht leisten.

siehe auch:
Freien-ABC > Tagespauschale und Tagessatz
So machst du ein gutes neues Angebot


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-11-22 14:25:12
Inhalt der Änderung

Als frei tätige Person berechnest du ein Honorar für deine Leistung. Das Wesentliche, was du einsetzt, ist in der Regel deine Zeit. Also berechnest du sinnvollerweise auch dein Honorar pro aufgewendeter Zeit. Üblich bei journalistisch tätigen Personen ist der Tagessatz oder die Tagespauschale. Damit berechnest du, was ein Kunde für einen Tag deiner Arbeit zu zahlen hat. Um auf ein angemessenes Monatshonorar zu kommen, musst du den Tagessatz etwas höher ansetzen, weil du ja auch Verwaltungs-, Urlaubs-, Buchhaltungs- und Akquiseaufwand hast. hier zeigen wir dir in vier Schritten, wie du einen für dich angemessenen Tagessatz ermittelst.

1)) Einstiegswert: der Vergleich mit Festangestellten

Zunächst brauchst du einen Anhaltswert, was deine Arbeit wert ist. Dazu hilft der Vergleich mit Festangestellten. Du recherchiert also im ersten Schritt, was Festangestellte mit deiner Berufserfahrung brutto im Monat bekommen.  

➔ DJV-Mitglieder finden die DJV-Übersicht Tarife/Honorare hier

Beispiel: Der Gehaltstarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen 2022 sah ab 1.6.2023  für Redakteurinnen/Redakteure mit Regelqualifikation im ersten bis dritten Berufsjahr 3591 Euro vor.

2)) Nicht vergessen: die Betriebsausgaben

Jetzt hast du eine Basis. Auf die packst du deine monatlichen Betriebsausgaben drauf, die Festangestellte im Gegensatz zu dir vom Arbeitgebenden gestellt bekommen (Büro, Internet, Computer, Fotoapparat…).

➔ Die Betriebsausgaben findest bei deiner Steuererklärung.

Beispiel: Du hattest bei der letzten Steuererklärung Ausgaben von 3800 Euro geltend gemacht. Das macht pro Monat 3800 / 12 = 317 Euro.  

3)) Vom Monats-zum Tagessatz

Um vom Monats- auf den ➔ Tagessatz zu kommen, ziehst du 30% Wochenenden und Feiertage ab (ergibt ca. 21,3 Arbeitstage pro Monat) und davon nochmal 33% für Urlaub, Krankheit, Akquise, Buchhaltung. Das ergibt zwischen 14 und 15 Kunden-Arbeitstage monatlich.  

4)) Und jetzt: ausrechnen

Jetzt rechnest du deinen Tagessatz aus: Im Beispiel:

3591 Euro vergleichbares Angestelltengehalt 

+ 317 Euro monatliche Betriebsausgaben 

= 3908 Euro 

/ 14,5 mögliche Arbeitstagen 

= ergibt einen angemessenen Tagessatz von 3908 / 14,5 = 270 Euro.

Sinnvoll auf- und abrunden

Diesen Tagessatz rundest du natürlich nach deiner Selbsteinschätzung und Qualifizierung auf- oder ab. Ebenfalls auf- oder abrunden solltest du diesen Tagessatz, wenn du in deinem spezifischen Bereich mehr oder weniger Aufwand für Akquise, Themenfindung oder Buchhaltung hast. 

Und dann wirst du in der Praxis auch noch Ab- oder Aufschläge für Lieblings- und schwierige Kunden machen → Die BCG-Matrix für gute und schlechte Kundschaft. Aber Achtung: Am Ende muss auch diese Mischung aufgehen; d.h. nur Lieblingskunden kannst du dir nicht leisten.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-11-22 14:23:48
Inhalt der Änderung

Als frei tätige Person berechnest du ein Honorar für deine Leistung. Das Wesentliche, was du einsetzt, ist in der Regel deine Zeit. Also berechnest du sinnvollerweise auch dein Honorar pro aufgewendeter Zeit. Üblich bei journalistisch tätigen Personen ist der Tagessatz oder die Tagespauschale. Damit berechnest du, was ein Kunde für einen Tag deiner Arbeit zu zahlen hat. Um auf ein angemessenes Monatshonorar zu kommen, musst du den Tagessatz etwas höher ansetzen, weil du ja auch Verwaltungs-, Urlaubs-, Buchhaltungs- und Akquiseaufwand hast. hier zeigen wir dir in vier Schritten, wie du einen für dich angemessenen Tagessatz ermittelst.

1)) Einstiegswert: der Vergleich mit Festangestellten

Zunächst brauchst du einen Anhaltswert, was deine Arbeit wert ist. Dazu hilft der Vergleich mit Festangestellten. Du recherchiert also im ersten Schritt, was Festangestellte mit deiner Berufserfahrung brutto im Monat bekommen.  

➔ DJV-Mitglieder finden die DJV-Übersicht Tarife/Honorare hier

Beispiel: Der Gehaltstarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen 2022 sah ab 1.6.2023  für Redakteurinnen/Redakteure mit Regelqualifikation im ersten bis dritten Berufsjahr 3591 Euro vor.

2)) Nicht vergessen: die Betriebsausgaben

Jetzt hast du eine Basis. Auf die packst du deine monatlichen Betriebsausgaben drauf, die Festangestellte im Gegensatz zu dir vom Arbeitgebenden gestellt bekommen (Büro, Internet, Computer, Fotoapparat…).

➔ Die Betriebsausgaben findest bei deiner Steuererklärung.

Beispiel: Du hattest bei der letzten Steuererklärung Ausgaben von 3800 Euro geltend gemacht. Das macht pro Monat 3800 / 12 = 317 Euro.  

3)) Vom Monats-zum Tagessatz

Um vom Monats- auf den ➔ Tagessatz zu kommen, ziehst du 30% Wochenenden und Feiertage ab (ergibt ca. 21,3 Arbeitstage pro Monat) und davon nochmal 33% für Urlaub, Krankheit, Akquise, Buchhaltung. Das ergibt zwischen 14 und 15 Kunden-Arbeitstage monatlich.  

4)) Und jetzt: ausrechnen

Jetzt rechnest du deinen Tagessatz aus: Im Beispiel:

3591 Euro vergleichbares Angestelltengehalt 

+ 317 Euro monatliche Betriebsausgaben 

= 3908 Euro 

/ 14,5 mögliche Arbeitstagen 

= ergibt einen angemessenen Tagessatz von 3908 / 14,5 = 270 Euro.

Diesen Tagessatz rundest du natürlich nach deiner Selbsteinschätzung und Qualifizierung auf- oder ab. Ebenfalls auf- oder abrunden solltest du diesen Tagessatz, wenn du in deinem spezifischen Bereich mehr oder weniger Aufwand für Akquise, Themenfindung oder Buchhaltung hast. 

Und dann wirst du in der Praxis auch noch Ab- oder Aufschläge für Lieblings- und schwierige Kunden machen → Die BCG-Matrix für gute und schlechte Kundschaft. Aber Achtung: Am Ende muss auch diese Mischung aufgehen; d.h. nur Lieblingskunden kannst du dir nicht leisten.