Redaktionelle Bearbeitung
Revisionen
Datum und Uhrzeit: 2025-01-30 15:07:41
Inhalt der Änderung
Ab dem Jahr 2025 gelten neue Grenzen für die Umsatzsteuerpflicht. Die Umsatzsteuerpflicht besteht nunmehr dann nicht, wenn dein Umsatz im vergangenen Jahr 25.000 Euro (Umsatz, nicht: Gewinn) nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt. Bei Existenzgründung gilt im ersten Jahr bereits ab Überschreiten von 25.000 Euro Umsatz die Umsatzsteuerpflicht.
Seit dem Jahr 2025 gilt zudem, dass die Umsatzsteuer im Falle der Überschreitung der oben genannten Grenzen nur für die Rechnungen zu berechnen ist, die den Betrag übersteigen, nicht aber rückwirkend für alle Umsätze des Jahres, also nicht für die Zeit vor Überschreitung.
Zum Thema Umsatzsteuer siehe im freien.info auch den Abschnitt "Erfolgreich starten - Wie bewältige ich Steuer und Papierkram?"
Bearbeitung: Michael Hirschler
Datum und Uhrzeit: 2025-01-30 15:07:40
Inhalt der Änderung
Ab dem Jahr 2025 gelten neue Grenzen für die Umsatzsteuerpflicht. Die Umsatzsteuerpflicht besteht nunmehr dann nicht, wenn dein Umsatz im vergangenen Jahr 25.000 Euro (Umsatz, nicht: Gewinn) nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt. Bei Existenzgründung gilt im ersten Jahr bereits ab Überschreiten von 25.000 Euro Umsatz die Umsatzsteuerpflicht.
Seit dem Jahr 2025 gilt zudem, dass die Umsatzsteuer im Falle der Überschreitung der oben genannten Grenzen nur für die Rechnungen zu berechnen ist, die den Betrag übersteigen, nicht aber rückwirkend für alle Umsätze des Jahres, also nicht für die Zeit vor Überschreitung.
Zum Thema Umsatzsteuer siehe im freien.info auch den Abschnitt "Erfolgreich starten - Wie bewältige ich Steuer und Papierkram?"