Redaktionelle Bearbeitung
Revisionen
Datum und Uhrzeit: 2026-07-03 15:47:05
Inhalt der Änderung
Nein, dich trifft wahrscheinlich die neue Rentenversicherungspflicht für Selbständige gar nicht. Wer in der Künstlersozialversicherung versichert ist oder bei der Rundfunkanstalt Beiträge vom Honorar abgezogen bekommt, zahlt ja bereits in die Rentenversicherung ein. Für alle diese Personen bleibt alles beim Alten.
Allerdings gibt es Freie, die nicht in der Künstlersozialkasse (KSK) drin sind und die auch nicht über die Rundfunkanstalt versichert werden. Nach den Daten der DJV-Umfrage von 2025 sind rund 25 Prozent der Freien außerhalb dieser Systeme. Wer sind diese Freien?
Die Gruppe der Nicht-KSK-ler ist sehr bunt. Da gibt es Leute, die beim Aufnahmeverfahren in die KSK gescheitert sind, beispielsweise weil sie scheinselbständig arbeiten. Ihre Arbeitgebenden haben sie trotz der Ablehnung der KSK nicht selbst versichert, und so mussten sie ihre Absicherung selbst organisieren. Andere wiederum hatten eine Nebentätigkeit in höherem Umfang und konnten deswegen nicht hinein. Noch andere hatten in ihrem Medienprojekt mehr als eine Person in voller Anstellung und konnten deswegen nicht aufgenommen werden. Einige andere schworen auf ihre private Krankenversicherung und meinten, dass das über die Künstlersozialkasse in ihrem Fall nicht laufen würde. Manche hatten privat einiges an Vermögen, legten ihr Geld lieber selbst irgendwo an und wollten das gesetzliche Abgabensystem vermeiden. Einige hatten Angst vor vermeintlicher Bürokratie und machten deswegen einen Bogen um die „Kasse“. Andere wiederum ließen sich vom Begriff „Sozialkasse“ abschrecken, weil sie dachten, das hätte irgendetwas mit Bedürftigkeit zu tun.
Voraussichtlich gilt ab 2027, dass alle diejenigen, die selbständig arbeiten und nicht in der Künstlersozialkasse oder über den Arbeitgeber abgesichert sind, Rentenbeiträge zu zahlen haben. Allerdings die gute Nachricht: wenn du vor 2027 schon selbständig warst, kannst du der Rentenversicherung mitteilen, dass du diese neue Versicherung gar nicht willst. Damit ist dann schon alles gesagt.
Zwangsweise in die neue Rentenversicherung kommen daher nur diejenigen, die im Jahr 2027 die Selbständigkeit neu aufnehmen. Und dabei wohlgemerkt nicht in der KSK oder über Arbeitgebende versichert sind. Das bedeutet: wenn du 2027 neu mit deiner Selbständigkeit startest, solltest du unbedingt versuchen, ab dem ersten Tag in die KSK zu kommen. Geht natürlich nur, wenn du im freien Journalismus oder der Kunst tätig bist. Denn für die Monate, in denen du dich noch nicht bei der KSK gemeldet hast, kann die Rentenversicherung sonst Pflichtbeiträge nachfordern.
Etwas unklar ist noch, was passiert, wenn du ab 2027 neben deiner Tätigkeit im freien Journalismus auch noch andere selbständige Tätigkeiten ausübst, beispielsweise als Yoga-Lehrerin, KI-Vibe-Coderin oder Stadtführer. Gilt deine Rentenversicherung via KSK dann als ausreichend oder muss dein zweites Standbein jetzt bei der Rentenversicherung gemeldet werden?
Eine weitere Frage kann aufkommen, wenn du bislang angestellt bist, deine selbständige Tätigkeit aber erst im Jahr 2027 aufnimmst. So wie es aussieht, kannst du dich vermutlich dann nicht mehr einfach von der neuen Rentenversicherung abmelden. Entweder du gehst dann in die KSK, wenn es irgendwie möglich ist, oder du zahlst die höheren Beiträge wegen der neuen Rentenversicherungspflicht.
Für manche Freien, die auf die private Krankenversicherung schwören, ist der Eintritt in die KSK allerdings keine schöne Perspektive. Sie wollen nicht in die Gesetzliche, doch diese ist seit einer Reform vor einigen Jahren jetzt der Regelfall, außer die Freien erreichen die Befreiungsgrenze in der Krankenversicherung. Letztlich müssen sie für sich selbst entscheiden, dass sie lieber etwas teurer in die neue Rentenversicherungspflicht kommen statt in die KSK mit Zwang zur gesetzlichen Krankenversicherung (inklusive Rentenversicherung) kommen. Ältere Freie (ab dem Alter von 55 Jahren) wiederum können aufatmen, weil ab 55 der Zugang zur Gesetzlichen für vorher Privatversicherte nicht geht. Sie können in der Privaten bleiben und erhalten sogar einen Zuschuss dazu. Meist fällt der aber wiederum sehr übersichtlich aus (z.B. 70 Euro Zuschuss zur Privatkrankenversicherung, obwohl deren Kosten bei rund 1.000 Euro liegen).
Wie hoch wird der Beitrag für die neue Rentenversicherungspflicht sein? Mindestens sind rund 100 Euro monatlich fällig, wenn besonders wenig verdient wird. Der Beitrag richtet sich ansonsten nach dem Gewinn, den du erzielst. Bei einem Gewinn von 2.000 Euro monatlich würden so rund 370 Euro fällig. Wenn du die Berechnung nach dem Gewinn nicht beantragst, wird der Regelbeitrag erhoben. Das sind zur Zeit rund 735 Euro. In den ersten drei Jahren kann der Beitrag auch in halber Höhe erhoben werden.
Leider plant der Gesetzgeber keine Zuschüsse zum Rentenversicherungsbeitrag wie bei der KSK oder wenn du über Arbeitgebende versichert bist. Es wäre natürlich viel besser und einfacher für Selbständige, wenn es eine Selbständigen-Sozialkasse gäbe, die einen solchen Zuschuss zahlen würde und diesen beispielsweise über eine Selbständigen-Sozialabgabe finanzieren würde.
Der Nutzen dieser neuen Rentenversicherungspflicht ist daher übersichtlich. Da du keine Zuschüsse bekommst, musst du richtig viel einzahlen. Ob du in 40 Jahren wirklich viel rausbekommst, steht wegen wirtschaftlicher und demographischer Unwägbarkeiten in den Sternen. Für die Bundesregierung ist der Nutzen dagegen klarer. Durch deine Beiträge werden die aktuellen Rentenbeziehenden finanziert, gleichzeitig sorgen deine späteren Rentenansprüche dafür, dass du dann (also in 40 Jahren) vielleicht nicht Bürgergeld beantragen und die staatlichen Kassen belasten wird.
Könntest du mit dem Geld was Besseres machen? Ja, meinen einige und legen ihr Geld bislang lieber privat an. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es im Bereich der Rundfunkanstalten sogar Zuschüsse zur Altersversorgung bei der Pensionskasse Rundfunk sowie an einigen Anstalten auch zu einer Versicherung bei der Presseversorgungswerk GmbH gibt. Darüber hinaus können Gering- und Mittelverdienende auch über das Sparen für Wohneigentum steuerliche Vorteile erwirtschaften. Schließlich erfolgt ab 2027 die Bezuschussung eines Altersvorsorge-Depots durch den Staat. Anders als bei der bisherigen Riester-Rente sind dabei auch Anlagemöglichkeiten zulässig, die als riskanter gelten.
Wenn du dein Geld für das Alter anlegen willst, kann die DJV-Beratungsangebote nutzen. Der DJV-Versicherungsmakler berät hier gerne. Ebenfalls die Presseversorgungswerk GmbH – der DJV ist einer der vier Gesellschafter dieser Alters- und Krisenvorsorgeeinrichtung.
Das Thema ist durchaus komplex. Eine individuelle Beratung zum Thema neue Rentenversicherungspflicht und Altersvorsorge macht daher Sinn. DJV-Mitglieder können sich an das Referat Freie in der Bundesgeschäftsstelle wenden. Wenn du kein DJV-Mitglied bist, ist das aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich. Denk aber dran: wenn du professionell journalistisch tätig bist, kannst du schnell und einfach DJV-Mitglied werden. Dann kannst du eine solche Beratung praktisch jederzeit und kostenlos erhalten. Und nicht nur wegen der KSK. Viele Fragen von Freien reichen vom Urheberrecht über presserechtliche Fragen bis hin zur Betriebswirtschaft (Geschäftsideen, Kundenkreise, Marketing, Honorarhöhen).
Die DJV-Geschäftsstelle sammelt jetzt die wichtigsten Fragen und wird versuchen, sie in den Gesetzgebungsprozess einzubringen, um Verbesserungen oder Klarstellungen für die potenziell Betroffenen zu erreichen.
Bearbeitung: Michael Hirschler
Datum und Uhrzeit: 2026-07-03 15:47:04
Inhalt der Änderung
Nein, dich trifft wahrscheinlich die neue Rentenversicherungspflicht für Selbständige gar nicht. Wer in der Künstlersozialversicherung versichert ist oder bei der Rundfunkanstalt Beiträge vom Honorar abgezogen bekommt, zahlt ja bereits in die Rentenversicherung ein. Für alle diese Personen bleibt alles beim Alten.
Allerdings gibt es Freie, die nicht in der Künstlersozialkasse (KSK) drin sind und die auch nicht über die Rundfunkanstalt versichert werden. Nach den Daten der DJV-Umfrage von 2025 sind rund 25 Prozent der Freien außerhalb dieser Systeme. Wer sind diese Freien?
Die Gruppe der Nicht-KSK-ler ist sehr bunt. Da gibt es Leute, die beim Aufnahmeverfahren in die KSK gescheitert sind, beispielsweise weil sie scheinselbständig arbeiten. Ihre Arbeitgebenden haben sie trotz der Ablehnung der KSK nicht selbst versichert, und so mussten sie ihre Absicherung selbst organisieren. Andere wiederum hatten eine Nebentätigkeit in höherem Umfang und konnten deswegen nicht hinein. Noch andere hatten in ihrem Medienprojekt mehr als eine Person in voller Anstellung und konnten deswegen nicht aufgenommen werden. Einige andere schworen auf ihre private Krankenversicherung und meinten, dass das über die Künstlersozialkasse in ihrem Fall nicht laufen würde. Manche hatten privat einiges an Vermögen, legten ihr Geld lieber selbst irgendwo an und wollten das gesetzliche Abgabensystem vermeiden. Einige hatten Angst vor vermeintlicher Bürokratie und machten deswegen einen Bogen um die „Kasse“. Andere wiederum ließen sich vom Begriff „Sozialkasse“ abschrecken, weil sie dachten, das hätte irgendetwas mit Bedürftigkeit zu tun.
Voraussichtlich gilt ab 2027, dass alle diejenigen, die selbständig arbeiten und nicht in der Künstlersozialkasse oder über den Arbeitgeber abgesichert sind, Rentenbeiträge zu zahlen haben. Allerdings die gute Nachricht: wenn du vor 2027 schon selbständig warst, kannst du der Rentenversicherung mitteilen, dass du diese neue Versicherung gar nicht willst. Damit ist dann schon alles gesagt.
Zwangsweise in die neue Rentenversicherung kommen daher nur diejenigen, die im Jahr 2027 die Selbständigkeit neu aufnehmen. Und dabei wohlgemerkt nicht in der KSK oder über Arbeitgebende versichert sind. Das bedeutet: wenn du 2027 neu mit deiner Selbständigkeit startest, solltest du unbedingt versuchen, ab dem ersten Tag in die KSK zu kommen. Geht natürlich nur, wenn du im freien Journalismus oder der Kunst tätig bist. Denn für die Monate, in denen du dich noch nicht bei der KSK gemeldet hast, kann die Rentenversicherung sonst Pflichtbeiträge nachfordern.
Etwas unklar ist noch, was passiert, wenn du ab 2027 neben deiner Tätigkeit im freien Journalismus auch noch andere selbständige Tätigkeiten ausübst, beispielsweise als Yoga-Lehrerin, KI-Vibe-Coderin oder Stadtführer. Gilt deine Rentenversicherung via KSK dann als ausreichend oder muss dein zweites Standbein jetzt bei der Rentenversicherung gemeldet werden?
Eine weitere Frage kann aufkommen, wenn du bislang angestellt bist, deine selbständige Tätigkeit aber erst im Jahr 2027 aufnimmst. So wie es aussieht, kannst du dich vermutlich dann nicht mehr einfach von der neuen Rentenversicherung abmelden. Entweder du gehst dann in die KSK, wenn es irgendwie möglich ist, oder du zahlst die höheren Beiträge wegen der neuen Rentenversicherungspflicht.
Für manche Freien, die auf die private Krankenversicherung schwören, ist der Eintritt in die KSK allerdings keine schöne Perspektive. Sie wollen nicht in die Gesetzliche, doch diese ist seit einer Reform vor einigen Jahren jetzt der Regelfall, außer die Freien erreichen die Befreiungsgrenze in der Krankenversicherung. Letztlich müssen sie für sich selbst entscheiden, dass sie lieber etwas teurer in die neue Rentenversicherungspflicht kommen statt in die KSK mit Zwang zur gesetzlichen Krankenversicherung (inklusive Rentenversicherung) kommen. Ältere Freie (ab dem Alter von 55 Jahren) wiederum können aufatmen, weil ab 55 der Zugang zur Gesetzlichen für vorher Privatversicherte nicht geht. Sie können in der Privaten bleiben und erhalten sogar einen Zuschuss dazu. Meist fällt der aber wiederum sehr übersichtlich aus (z.B. 70 Euro Zuschuss zur Privatkrankenversicherung, obwohl deren Kosten bei rund 1.000 Euro liegen).
Wie hoch wird der Beitrag für die neue Rentenversicherungspflicht sein? Mindestens sind rund 100 Euro monatlich fällig, wenn besonders wenig verdient wird. Der Beitrag richtet sich ansonsten nach dem Gewinn, den du erzielst. Bei einem Gewinn von 2.000 Euro monatlich würden so rund 370 Euro fällig. Wenn du die Berechnung nach dem Gewinn nicht beantragst, wird der Regelbeitrag erhoben. Das sind zur Zeit rund 735 Euro. In den ersten drei Jahren kann der Beitrag auch in halber Höhe erhoben werden.
Leider plant der Gesetzgeber keine Zuschüsse zum Rentenversicherungsbeitrag wie bei der KSK oder wenn du über Arbeitgebende versichert bist. Es wäre natürlich viel besser und einfacher für Selbständige, wenn es eine Selbständigen-Sozialkasse gäbe, die einen solchen Zuschuss zahlen würde und diesen beispielsweise über eine Selbständigen-Sozialabgabe finanzieren würde.
Der Nutzen dieser neuen Rentenversicherungspflicht ist daher übersichtlich. Da du keine Zuschüsse bekommst, musst du richtig viel einzahlen. Ob du in 40 Jahren wirklich viel rausbekommst, steht wegen wirtschaftlicher und demographischer Unwägbarkeiten in den Sternen. Für die Bundesregierung ist der Nutzen dagegen klarer. Durch deine Beiträge werden die aktuellen Rentenbeziehenden finanziert, gleichzeitig sorgen deine späteren Rentenansprüche dafür, dass du dann (also in 40 Jahren) vielleicht nicht Bürgergeld beantragen und die staatlichen Kassen belasten wird.
Könntest du mit dem Geld was Besseres machen? Ja, meinen einige und legen ihr Geld bislang lieber privat an. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es im Bereich der Rundfunkanstalten sogar Zuschüsse zur Altersversorgung bei der Pensionskasse Rundfunk sowie an einigen Anstalten auch zu einer Versicherung bei der Presseversorgungswerk GmbH gibt. Darüber hinaus können Gering- und Mittelverdienende auch über das Sparen für Wohneigentum steuerliche Vorteile erwirtschaften. Schließlich erfolgt ab 2027 die Bezuschussung eines Altersvorsorge-Depots durch den Staat. Anders als bei der bisherigen Riester-Rente sind dabei auch Anlagemöglichkeiten zulässig, die als riskanter gelten.
Wenn du dein Geld für das Alter anlegen willst, kann die DJV-Beratungsangebote nutzen. Der DJV-Versicherungsmakler berät hier gerne. Ebenfalls die Presseversorgungswerk GmbH – der DJV ist einer der vier Gesellschafter dieser Alters- und Krisenvorsorgeeinrichtung.
Das Thema ist durchaus komplex. Eine individuelle Beratung zum Thema neue Rentenversicherungspflicht und Altersvorsorge macht daher Sinn. DJV-Mitglieder können sich an das Referat Freie in der Bundesgeschäftsstelle wenden. Wenn du kein DJV-Mitglied bist, ist das aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich. Denk aber dran: wenn du professionell journalistisch tätig bist, kannst du schnell und einfach DJV-Mitglied werden. Dann kannst du eine solche Beratung praktisch jederzeit und kostenlos erhalten. Und nicht nur wegen der KSK. Viele Fragen von Freien reichen vom Urheberrecht über presserechtliche Fragen bis hin zur Betriebswirtschaft (Geschäftsideen, Kundenkreise, Marketing, Honorarhöhen).
Die DJV-Geschäftsstelle sammelt jetzt die wichtigsten Fragen und wird versuchen, sie in den Gesetzgebungsprozess einzubringen, um Verbesserungen oder Klarstellungen für die potenziell Betroffenen zu erreichen.
Bearbeitung: Michael Hirschler
Datum und Uhrzeit: 2026-07-03 15:38:05
Inhalt der Änderung
Nein, dich trifft wahrscheinlich die neue Rentenversicherungspflicht für Selbständige gar nicht. Wer in der Künstlersozialversicherung versichert ist oder bei der Rundfunkanstalt Beiträge vom Honorar abgezogen bekommt, zahlt ja bereits in die Rentenversicherung ein. Für alle diese Personen bleibt alles beim Alten.
Allerdings gibt es Freie, die nicht in der Künstlersozialkasse (KSK) drin sind und die auch nicht über die Rundfunkanstalt versichert werden. Nach den Daten der DJV-Umfrage von 2025 sind rund 25 Prozent der Freien außerhalb dieser Systeme. Wer sind diese Freien?
Die Gruppe der Nicht-KSK-ler ist sehr bunt. Da gibt es Leute, die beim Aufnahmeverfahren in die KSK gescheitert sind, beispielsweise weil sie scheinselbständig arbeiten. Ihre Arbeitgebenden haben sie trotz der Ablehnung der KSK nicht selbst versichert, und so mussten sie ihre Absicherung selbst organisieren. Andere wiederum hatten eine Nebentätigkeit in höherem Umfang und konnten deswegen nicht hinein. Einige schworen auf ihre private Krankenversicherung und meinten, dass das über die Künstlersozialkasse in ihrem Fall nicht laufen würde. Manche hatten privat einiges an Vermögen, legten ihr Geld lieber selbst irgendwo an und wollten das gesetzliche Abgabensystem vermeiden. Einige hatten Angst vor vermeintlicher Bürokratie und machten deswegen einen Bogen um die „Kasse“. Andere wiederum ließen sich vom Begriff „Sozialkasse“ abschrecken, weil sie dachten, das hätte irgendetwas mit Bedürftigkeit zu tun.
Voraussichtlich gilt ab 2027, dass alle diejenigen, die selbständig arbeiten und nicht in der Künstlersozialkasse oder über den Arbeitgeber abgesichert sind, Rentenbeiträge zu zahlen haben. Allerdings die gute Nachricht: wenn du vor 2027 schon selbständig warst, kannst du der Rentenversicherung mitteilen, dass du diese neue Versicherung gar nicht willst. Damit ist dann schon alles gesagt.
Zwangsweise in die neue Rentenversicherung kommen daher nur diejenigen, die im Jahr 2027 die Selbständigkeit neu aufnehmen. Und dabei wohlgemerkt nicht in der KSK oder über Arbeitgebende versichert sind. Das bedeutet: wenn du 2027 neu mit deiner Selbständigkeit startest, solltest du unbedingt versuchen, ab dem ersten Tag in die KSK zu kommen. Geht natürlich nur, wenn du im freien Journalismus oder der Kunst tätig bist. Denn für die Monate, in denen du dich noch nicht bei der KSK gemeldet hast, kann die Rentenversicherung sonst Pflichtbeiträge nachfordern.
Etwas unklar ist noch, was passiert, wenn du ab 2027 neben deiner Tätigkeit im freien Journalismus auch noch andere selbständige Tätigkeiten ausübst, beispielsweise als Yoga-Lehrerin, KI-Vibe-Coderin oder Stadtführer. Gilt deine Rentenversicherung via KSK dann als ausreichend oder muss dein zweites Standbein jetzt bei der Rentenversicherung gemeldet werden?
Eine weitere Frage kann aufkommen, wenn du bislang angestellt bist, deine selbständige Tätigkeit aber erst im Jahr 2027 aufnimmst. So wie es aussieht, kannst du dich vermutlich dann nicht mehr einfach von der neuen Rentenversicherung abmelden. Entweder du gehst dann in die KSK, wenn es irgendwie möglich ist, oder du zahlst die höheren Beiträge wegen der neuen Rentenversicherungspflicht.
Für manche Freien, die auf die private Krankenversicherung schwören, ist der Eintritt in die KSK allerdings keine schöne Perspektive. Sie wollen nicht in die Gesetzliche, doch diese ist seit einer Reform vor einigen Jahren jetzt der Regelfall, außer die Freien erreichen die Befreiungsgrenze in der Krankenversicherung. Letztlich müssen sie für sich selbst entscheiden, dass sie lieber etwas teurer in die neue Rentenversicherungspflicht kommen statt in die KSK mit Zwang zur gesetzlichen Krankenversicherung (inklusive Rentenversicherung) kommen. Ältere Freie (ab dem Alter von 55 Jahren) wiederum können aufatmen, weil ab 55 der Zugang zur Gesetzlichen für vorher Privatversicherte nicht geht. Sie können in der Privaten bleiben und erhalten sogar einen Zuschuss dazu. Meist fällt der aber wiederum sehr übersichtlich aus (z.B. 70 Euro Zuschuss zur Privatkrankenversicherung, obwohl deren Kosten bei rund 1.000 Euro liegen).
Wie hoch wird der Beitrag für die neue Rentenversicherungspflicht sein? Mindestens sind rund 100 Euro monatlich fällig, wenn besonders wenig verdient wird. Der Beitrag richtet sich ansonsten nach dem Gewinn, den du erzielst. Bei einem Gewinn von 2.000 Euro monatlich würden so rund 370 Euro fällig. Wenn du die Berechnung nach dem Gewinn nicht beantragst, wird der Regelbeitrag erhoben. Das sind zur Zeit rund 735 Euro. In den ersten drei Jahren kann der Beitrag auch in halber Höhe erhoben werden.
Leider plant der Gesetzgeber keine Zuschüsse zum Rentenversicherungsbeitrag wie bei der KSK oder wenn du über Arbeitgebende versichert bist. Es wäre natürlich viel besser und einfacher für Selbständige, wenn es eine Selbständigen-Sozialkasse gäbe, die einen solchen Zuschuss zahlen würde und diesen beispielsweise über eine Selbständigen-Sozialabgabe finanzieren würde.
Der Nutzen dieser neuen Rentenversicherungspflicht ist daher übersichtlich. Da du keine Zuschüsse bekommst, musst du richtig viel einzahlen. Ob du in 40 Jahren wirklich viel rausbekommst, steht wegen wirtschaftlicher und demographischer Unwägbarkeiten in den Sternen. Für die Bundesregierung ist der Nutzen dagegen klarer. Durch deine Beiträge werden die aktuellen Rentenbeziehenden finanziert, gleichzeitig sorgen deine späteren Rentenansprüche dafür, dass du dann (also in 40 Jahren) vielleicht nicht Bürgergeld beantragen und die staatlichen Kassen belasten wird.
Könntest du mit dem Geld was Besseres machen? Ja, meinen einige und legen ihr Geld bislang lieber privat an. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es im Bereich der Rundfunkanstalten sogar Zuschüsse zur Altersversorgung bei der Pensionskasse Rundfunk sowie an einigen Anstalten auch zu einer Versicherung bei der Presseversorgungswerk GmbH gibt. Darüber hinaus können Gering- und Mittelverdienende auch über das Sparen für Wohneigentum steuerliche Vorteile erwirtschaften. Schließlich erfolgt ab 2027 die Bezuschussung eines Altersvorsorge-Depots durch den Staat. Anders als bei der bisherigen Riester-Rente sind dabei auch Anlagemöglichkeiten zulässig, die als riskanter gelten.
Wenn du dein Geld für das Alter anlegen willst, kann die DJV-Beratungsangebote nutzen. Der DJV-Versicherungsmakler berät hier gerne. Ebenfalls die Presseversorgungswerk GmbH – der DJV ist einer der vier Gesellschafter dieser Alters- und Krisenvorsorgeeinrichtung.
Das Thema ist durchaus komplex. Eine individuelle Beratung zum Thema neue Rentenversicherungspflicht und Altersvorsorge macht daher Sinn. DJV-Mitglieder können sich an das Referat Freie in der Bundesgeschäftsstelle wenden. Wenn du kein DJV-Mitglied bist, ist das aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich. Denk aber dran: wenn du professionell journalistisch tätig bist, kannst du schnell und einfach DJV-Mitglied werden. Dann kannst du eine solche Beratung praktisch jederzeit und kostenlos erhalten. Und nicht nur wegen der KSK. Viele Fragen von Freien reichen vom Urheberrecht über presserechtliche Fragen bis hin zur Betriebswirtschaft (Geschäftsideen, Kundenkreise, Marketing, Honorarhöhen):
Bearbeitung: Michael Hirschler
Datum und Uhrzeit: 2026-07-03 15:38:02
Inhalt der Änderung
Nein, dich trifft wahrscheinlich die neue Rentenversicherungspflicht für Selbständige gar nicht. Wer in der Künstlersozialversicherung versichert ist oder bei der Rundfunkanstalt Beiträge vom Honorar abgezogen bekommt, zahlt ja bereits in die Rentenversicherung ein. Für alle diese Personen bleibt alles beim Alten.
Allerdings gibt es Freie, die nicht in der Künstlersozialkasse (KSK) drin sind und die auch nicht über die Rundfunkanstalt versichert werden. Nach den Daten der DJV-Umfrage von 2025 sind rund 25 Prozent der Freien außerhalb dieser Systeme. Wer sind diese Freien?
Die Gruppe der Nicht-KSK-ler ist sehr bunt. Da gibt es Leute, die beim Aufnahmeverfahren in die KSK gescheitert sind, beispielsweise weil sie scheinselbständig arbeiten. Ihre Arbeitgebenden haben sie trotz der Ablehnung der KSK nicht selbst versichert, und so mussten sie ihre Absicherung selbst organisieren. Andere wiederum hatten eine Nebentätigkeit in höherem Umfang und konnten deswegen nicht hinein. Einige schworen auf ihre private Krankenversicherung und meinten, dass das über die Künstlersozialkasse in ihrem Fall nicht laufen würde. Manche hatten privat einiges an Vermögen, legten ihr Geld lieber selbst irgendwo an und wollten das gesetzliche Abgabensystem vermeiden. Einige hatten Angst vor vermeintlicher Bürokratie und machten deswegen einen Bogen um die „Kasse“. Andere wiederum ließen sich vom Begriff „Sozialkasse“ abschrecken, weil sie dachten, das hätte irgendetwas mit Bedürftigkeit zu tun.
Voraussichtlich gilt ab 2027, dass alle diejenigen, die selbständig arbeiten und nicht in der Künstlersozialkasse oder über den Arbeitgeber abgesichert sind, Rentenbeiträge zu zahlen haben. Allerdings die gute Nachricht: wenn du vor 2027 schon selbständig warst, kannst du der Rentenversicherung mitteilen, dass du diese neue Versicherung gar nicht willst. Damit ist dann schon alles gesagt.
Zwangsweise in die neue Rentenversicherung kommen daher nur diejenigen, die im Jahr 2027 die Selbständigkeit neu aufnehmen. Und dabei wohlgemerkt nicht in der KSK oder über Arbeitgebende versichert sind. Das bedeutet: wenn du 2027 neu mit deiner Selbständigkeit startest, solltest du unbedingt versuchen, ab dem ersten Tag in die KSK zu kommen. Geht natürlich nur, wenn du im freien Journalismus oder der Kunst tätig bist. Denn für die Monate, in denen du dich noch nicht bei der KSK gemeldet hast, kann die Rentenversicherung sonst Pflichtbeiträge nachfordern.
Etwas unklar ist noch, was passiert, wenn du ab 2027 neben deiner Tätigkeit im freien Journalismus auch noch andere selbständige Tätigkeiten ausübst, beispielsweise als Yoga-Lehrerin, KI-Vibe-Coderin oder Stadtführer. Gilt deine Rentenversicherung via KSK dann als ausreichend oder muss dein zweites Standbein jetzt bei der Rentenversicherung gemeldet werden?
Eine weitere Frage kann aufkommen, wenn du bislang angestellt bist, deine selbständige Tätigkeit aber erst im Jahr 2027 aufnimmst. So wie es aussieht, kannst du dich vermutlich dann nicht mehr einfach von der neuen Rentenversicherung abmelden. Entweder du gehst dann in die KSK, wenn es irgendwie möglich ist, oder du zahlst die höheren Beiträge wegen der neuen Rentenversicherungspflicht.
Für manche Freien, die auf die private Krankenversicherung schwören, ist der Eintritt in die KSK allerdings keine schöne Perspektive. Sie wollen nicht in die Gesetzliche, doch diese ist seit einer Reform vor einigen Jahren jetzt der Regelfall, außer die Freien erreichen die Befreiungsgrenze in der Krankenversicherung. Letztlich müssen sie für sich selbst entscheiden, dass sie lieber etwas teurer in die neue Rentenversicherungspflicht kommen statt in die KSK mit Zwang zur gesetzlichen Krankenversicherung (inklusive Rentenversicherung) kommen. Ältere Freie (ab dem Alter von 55 Jahren) wiederum können aufatmen, weil ab 55 der Zugang zur Gesetzlichen für vorher Privatversicherte nicht geht. Sie können in der Privaten bleiben und erhalten sogar einen Zuschuss dazu. Meist fällt der aber wiederum sehr übersichtlich aus (z.B. 70 Euro Zuschuss zur Privatkrankenversicherung, obwohl deren Kosten bei rund 1.000 Euro liegen).
Wie hoch wird der Beitrag für die neue Rentenversicherungspflicht sein? Mindestens sind rund 100 Euro monatlich fällig, wenn besonders wenig verdient wird. Der Beitrag richtet sich ansonsten nach dem Gewinn, den du erzielst. Bei einem Gewinn von 2.000 Euro monatlich würden so rund 370 Euro fällig. Wenn du die Berechnung nach dem Gewinn nicht beantragst, wird der Regelbeitrag erhoben. Das sind zur Zeit rund 735 Euro. In den ersten drei Jahren kann der Beitrag auch in halber Höhe erhoben werden.
Leider plant der Gesetzgeber keine Zuschüsse zum Rentenversicherungsbeitrag wie bei der KSK oder wenn du über Arbeitgebende versichert bist. Es wäre natürlich viel besser und einfacher für Selbständige, wenn es eine Selbständigen-Sozialkasse gäbe, die einen solchen Zuschuss zahlen würde und diesen beispielsweise über eine Selbständigen-Sozialabgabe finanzieren würde.
Der Nutzen dieser neuen Rentenversicherungspflicht ist daher übersichtlich. Da du keine Zuschüsse bekommst, musst du richtig viel einzahlen. Ob du in 40 Jahren wirklich viel rausbekommst, steht wegen wirtschaftlicher und demographischer Unwägbarkeiten in den Sternen. Für die Bundesregierung ist der Nutzen dagegen klarer. Durch deine Beiträge werden die aktuellen Rentenbeziehenden finanziert, gleichzeitig sorgen deine späteren Rentenansprüche dafür, dass du dann (also in 40 Jahren) vielleicht nicht Bürgergeld beantragen und die staatlichen Kassen belasten wird.
Könntest du mit dem Geld was Besseres machen? Ja, meinen einige und legen ihr Geld bislang lieber privat an. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es im Bereich der Rundfunkanstalten sogar Zuschüsse zur Altersversorgung bei der Pensionskasse Rundfunk sowie an einigen Anstalten auch zu einer Versicherung bei der Presseversorgungswerk GmbH gibt. Darüber hinaus können Gering- und Mittelverdienende auch über das Sparen für Wohneigentum steuerliche Vorteile erwirtschaften. Schließlich erfolgt ab 2027 die Bezuschussung eines Altersvorsorge-Depots durch den Staat. Anders als bei der bisherigen Riester-Rente sind dabei auch Anlagemöglichkeiten zulässig, die als riskanter gelten.
Wenn du dein Geld für das Alter anlegen willst, kann die DJV-Beratungsangebote nutzen. Der DJV-Versicherungsmakler berät hier gerne. Ebenfalls die Presseversorgungswerk GmbH – der DJV ist einer der vier Gesellschafter dieser Alters- und Krisenvorsorgeeinrichtung.
Das Thema ist durchaus komplex. Eine individuelle Beratung zum Thema neue Rentenversicherungspflicht und Altersvorsorge macht daher Sinn. DJV-Mitglieder können sich an das Referat Freie in der Bundesgeschäftsstelle wenden. Wenn du kein DJV-Mitglied bist, ist das aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich. Denk aber dran: wenn du professionell journalistisch tätig bist, kannst du schnell und einfach DJV-Mitglied werden. Dann kannst du eine solche Beratung praktisch jederzeit und kostenlos erhalten. Und nicht nur wegen der KSK. Viele Fragen von Freien reichen vom Urheberrecht über presserechtliche Fragen bis hin zur Betriebswirtschaft (Geschäftsideen, Kundenkreise, Marketing, Honorarhöhen):
