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Scheinselbständigkeit

Wenn jemand nur auf dem Papier frei arbeitet, aber in Wirklichkeit wie ein Arbeitnehmer tätig ist, dann spricht man von Scheinselbständigkeit. Scheinselbständig arbeitende Personen dürfen z.B. nicht in die Künstlersozialkasse.

Kriterien für eine Scheinselbständigkeit sind, dass der oder die Freie

  1. nicht frei darin ist, seine Arbeitszeit oder die geschuldete Leistung zu gestalten oder seinen Arbeitsort zu bestimmen,
  2. die geschuldete Leistung überwiegend in Räumen eines anderen erbringt,
  3. zur Erbringung der geschuldeten Leistung regelmäßig Mittel eines anderen nutzt,
  4. die geschuldete Leistung in Zusammenarbeit mit Personen erbringt, die von einem anderen eingesetzt oder beauftragt sind,
  5. ausschließlich oder überwiegend für einen anderen tätig ist,
  6. keine eigene betriebliche Organisation unterhält, um die geschuldete Leistung zu erbringen,
  7. Leistungen erbringt, die nicht auf die Herstellung oder Erreichung eines bestimmten Arbeitsergebnisses oder eines bestimmten Arbeitserfolges gerichtet sind,
  8. für das Ergebnis seiner Tätigkeit keine Gewähr bietet.

Die Scheinselbständigkeit stellt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) fest. Das tut sie entweder auf deinen Antrag hin (das nennt man dann Statusfeststellungsverfahren). Oder sie wird von sich aus tätig, z.B. nach einer Prüfung bei deinem Auftraggeber. Dann erhältst du einen Fragebogen, in dem du z.B. Auskunft darüber geben sollst, wie viele Stunden in der Woche du für welche Auftraggeber arbeitest, wie hoch deine Umsätze mit diesen Auftraggebern sind und ob du Weisungen erhältst.

Scheinselbständigkeit ist zunächst eine große Gefahr für den Auftraggeber. Denn der muss rückwirkend vier Jahre die Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Doch am Ende geht die Sache meistens auch für dich nicht gut aus. Denn mit der guten Zusammenarbeit mit deinem bisherigen Hauptauftraggeber ist es dann in der Regel vorbei. Bisweilen versucht der Ex-Auftraggeber auch das Geld vom dir zurückzubekommen.

➜ DJV-Mitglieder sollten bei Problemen in Sachen Scheinselbständigkeit stets juristischen Rat beim DJV einholen.

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