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Bereit zur Abfahrt? Foto: Rodrian

Was ist wichtig vor der Abfahrt?

Der halbe Erfolg liegt in der Vorbereitung: Das gilt auch für ein journalistisches Projekt im Ausland. Deshalb haben wir dir hier Tipps für die Ausrüstung und eine Art Packliste für die Arbeit im Ausland zusammengestellt: worauf du im Journalismus achten solltest, bevor das Schiff ablegt. Oder dein Flugzeug abfliegt. Außerdem findest du hier  Tipps zu nützlichen Tools, Herangehensweisen und Netzwerken für die Arbeit im Ausland. Und bereits jetzt: wie du dich darauf vorbereiten kannst, wenn du wieder nach Deutschland zurückkommst.

Richtig hier? In diesem Kapitel geht es darum, wie du trotz zahlreicher Hürden erfolgreich Journalismus im Ausland betreiben kannst, um die passende Ausrüstung und andere Tipps. Diese Beiträge aus anderen Kapiteln könnten dich aber auch interessieren:

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Versicherungs-Prio 2: Risiko Krankheit im Ausland

Inhaltsverzeichnis

Das solltest du vor der Abreise überlegt haben

Kontakte zu Medien aufbauen

Wenn du ins Ausland gehst, solltest du bereits ausgezeichnete Kontakte mit deutschen Medien haben. Sehr problematisch ist dagegen die Kontaktaufnahme mit deutschen Medien vom Ausland her: Wenn du hier noch keine zuverlässigen Kontakte hast, musst du dich häufig von den Redaktionen erstmal als zweifelhaft einstufen lassen. Erst recht gilt das für Freie am Berufsanfang, die erstmals journalistisch arbeiten wollen. Hier wird ein Kontakt erst zu intensivieren sein, wenn mit Pfunden gewuchert werden kann, beispielsweise mit bestimmten Insider-Informationen aus wichtigen Branchen, die auf dem Markt schlichtweg nicht existieren. Oder Reportagefotos, die sonst niemand hat.

Kontakte pflegen

Durch moderne Kommunikationsmittel macht es kaum einen Unterschied, ob ein Telefongespräch aus Kuala Lumpur oder Bottrop kommt. Wer Netzwerke und Kontakte auch schon in der Heimat pflegen konnte, kann das auch aus Los Angeles oder Tokio schaffen. Wichtig bleibt allerdings, sich bei den Redaktionen in der Heimat auch durch gelegentliche Treffen vor Ort in der Redaktion, durch Verabredungen zum Essen oder durch Kontakte bei Messen und anderen Veranstaltungen in Erinnerung zu halten und neue Projekte zu besprechen. Damit das bei den Redaktionen nicht zu dramatisch wirkt, schadet es nicht, den Anlass ein wenig herunterzuspielen („Ich bin gerade privat in Deutschland und werde zufälligerweise nächste Woche in Ihrer Nähe sein, hätten Sie Zeit für ein Schwätzchen?“).

Themenbereiche besetzen

Auch für Auslandsberichte gilt: Was jede Person machen kann, bringt wenig Geld. Der x-te Bericht aus dem Südwesten der USA oder Nahaufnahmen von Kochkursen in Chiang Mai werden die Kasse so wenig füllen wie ein Bericht über Stierkämpfe in Pamplona. Nur mit einem sehr spezifischen Profil lässt es sich dauerhaft in Konkurrenz mit anderen Auslands-Freien oder Hobbyschreibenden überleben. Eine bittere Erfahrung kann sein, wenn Redaktionen immer wieder nur Klischees bedient wissen wollen, die in der Heimat beliebt, mit der Lebenswirklichkeit im Ausland nur wenig zu tun haben. Manche Freien wenden sich deswegen von Tagespresse und Publikumszeitschriften ab und produzieren Spezialdienste (Newsletter, Broschüren, Ratgeber, Websites) für Lesende im industriellen Bereich. Denn bei den Verantwortlichen der Industrie-, Export- und Importnation Deutschland besteht ein hohes Interesse an realistischen Schilderungen über Vorgänge in der ausländischen Wirtschaft, vor allem Spezialbranchen, über die kein ausländisches Redaktionsbüro und keine Agentur berichten. Infos aus der Milch- oder Automobilwirtschaft haben auf diese Weise einen erheblich höheren Marktwert als der Bericht über Streiks in koreanischen Krankenhäusern, von denen kaum eine Redaktion wirklich etwas wissen will: traurig, aber wahr. Wer dennoch darüber berichten will, muss sich damit abfinden, dass diese Berichte nur in schlecht bis gar nicht honorierenden Sozialmagazinen zu platzieren sind, und das eigentliche Geld mit anderen Aufträgen zu verdienen ist – den „Brotjobs“.

Bürokosten einplanen

Wer nicht frei in den (wenigen) Auslandsbüros von Medienhäusern arbeitet, sondern ein eigenes Journalismusbüro anstrebt, muss mit den horrenden Mietpreisen in den Metropolen rechnen, die für Personen aus dem Ausland manchmal zusätzliche Restriktionen vorsehen. Am besten wird es vermutlich sein, die Anmietung eines Büros über ein ortsansässiges Makeleiunternehmen vorzunehmen, das sich explizit auf ausländische Geschäftskunden spezialisiert hat. Die ungeregelte Untermiete ist auf keinen Fall zu empfehlen, wenn im jeweiligen Land die Presse nur ungern gesehen wird.

Kommunikationskosten reduzieren

In der Kalkulation dürfen Kommunikationskosten nicht fehlen: Auch im Internetzeitalter empfiehlt sich das Telefon als Mittel der Auftragsakquise bzw. des Beitragsverkaufs. Mittlerweile ist in vielen Ländern die Telekommunikation über Mobilfunk, Festnetz und Internet (Skype, Whatsapp, Facetime etc.) erheblich billiger geworden. Oft ist der Kauf einer Handykarte vor Ort billiger als die Mitnahme des deutschen Vertrags ins Ausland. Nur in wenigen Ländern sind die Telekommunikationskosten noch ein wirklicher Kostenblock. In solchen Fällen sollte die Übernahme von Telefonkosten schon vorab mit den Redaktionen geklärt werden; die erklärte Bereitschaft einer Redaktion zu R-Gesprächen kann dann sehr hilfreich sein.
Wer ein Handy mit Triband- (besser noch: „Quadband“)-Funktion hat, dürfte in den meisten Ländern der Welt zurechtkommen. Vorher sollten allerdings die Roaming-Gebühren geprüft werden, insbesondere für Datenübertragungen (Internet/E-Mail). Manche Sondertarife müssen vorher extra gebucht werden.
Erfahrene Freie nehmen sicherheitshalber aber mehrere Handys bzw. SIM-Karten mit, um bei technischen Problemen oder Verlust durch Diebstahl weiterhin erreichbar zu bleiben.

Tipp: „Handy“ ist kein englischsprachiger Begriff, sondern (schlechtes) Deutsch. Verstanden wirst du im englischsprachigen Ausland nur, wenn du von cellphone oder mobile telephone sprichst.

Ein Satellitentelefon einplanen

Fernab der Metropolen gilt aber selbst in Industrienationen nach wie vor, dass die handelsüblichen Mobilverbindungen schnell schlappmachen. Ein zusätzliches Satellitenhandy ist dann die einzige Alternative. Für Satellitentelefone ist ein Vertrag mit dem jeweiligen Satellitenanbieters bzw. der Erwerb einer Prepaidkarte erforderlich.

Das Iridium-Telefonnetz besteht aus mehr als 60 Satelliten, die weltweite Erreichbarkeit garantieren sollen. Einzige Voraussetzung ist der Sichtkontakt zwischen Handy und Satellit. Daher funktioniert ein solches Handy nicht innerhalb von Gebäuden oder bei schlechter Wetterlage, es sei denn, man nutzt dafür spezielle Außenantennen oder – handlichere – Repeater. Die deutschen Telefongesellschaften bieten keinen Vertrag für Iridium-Handys an, vielmehr werden diese im Regelfall über Fachgeschäfte für Satellitentechnik oder – weil Satellitentelefonie gerade für Segelnde wichtig ist – über spezielle Segelgeschäfte vertrieben. Als Alternativen zu Iridium kommen Immarsat oder Thuraya in Betracht. Eine Übersicht über die unterschiedlichen Anbieter gibt es zum Beispiel beim Alpenverein, Firmen, die diese Produkte verkaufen oder – natürlich neutraler und professionell verfasst – kostenpflichtig hinter der Paywall: ein Beitrag vom Fachautor Michael Spehr in der FAZ.

Ein Satellitentelefon mieten statt kaufen

Eine Alternative zum Kauf kann die Anmietung eines Satellitentelefons sein (einfach in einer Suchmaschine eingeben „Satellitentelefon mieten“). Geprüft werden sollte, ob das Gerät über den Verleiher automatisch versichert ist. Versicherungsschutz kann dann bei Beschädigung oder Verlust beispielsweise durch unsachgemäße Handhabung, einfachem Diebstahl oder Abhandenkommen bestehen. Auf etwaige Selbstbeteiligungen, insbesondere bei Diebstahl, ist zu achten. Der Abschluss einer eigenen Versicherung ist aufgrund der hohen Kosten und der meist vereinbarten Selbstbeteiligung kaum zu empfehlen. Wer längerfristig im Ausland unterwegs ist, sollte sich allerdings ein Gerät kaufen bzw. einen Langzeitvertrag abschließen.

Ausrüstungs-Probleme mit dem Zoll vermeiden

Wenn du dich mit viel Equipment auf Reisen begibst, blühen dir möglicherweise Überraschungen beim Zoll deines Zielortes. Dieser winkt dich vielleicht und untersucht deine große Sammlung von Kamera, Foto-Objektiven und Beleuchtungsmitteln sehr aufmerksam. Denn statt journalistisch zu arbeiten, könnte dein Ziel prinzipiell auch sein, das Material gewinnbringend zu verkaufen. Daher solltest du bei Kontrollen durch den ausländischen Zoll bei Einreise die Seriennummern deiner Ausrüstungsgegenstände vorweisen können, damit bei Ausreise kontrolliert werden kann, ob du das Material nicht inzwischen verkauft hast. Dazu musst du dann in der Regel ein Formular ausfüllen, das du natürlich im Regelfall auch schon in Deutschland vor der Abfahrt downloaden und dem ausländischen Zoll vorweisen kannst (für die USA beispielsweise Form 4455, siehe dazu auch die Blogposts hier). Probleme mit dem Zoll kannst du umgekehrt aber auch wieder bei Einreise nach Deutschland bekommen. Denn kann es nicht sein, dass du deine teure Kamera sehr günstig in New York gekauft hast und jetzt Einfuhrzoll sparen willst? Um solche Probleme von vornherein zu vermeiden, nimmst du entweder Kopien der Quittungen für den Kauf deiner Geräte in Deutschland mit oder – noch besser – du füllst ein Formular für „Rückwaren“ aus, das der Zoll online bereit hält. In einem Blogbeitrag im Netz kannst du auch was dazu lesen. Achtung: Wenn du besonders viel unterwegs bist und nicht ständig Formulare ausfüllen willst, kannst du dir auch ein Carnet besorgen.

Gesundheit ernst nehmen

Mal eben kurz nach Afrika! Ein kurzfristiges Angebot für einen internationalen Kongress, einen Einsatz einer karitativen Organisation, den Besuch eines Ministers. Das kann öfter passieren, als es einem lieb sein kann. Wichtig: Malaria, Hepatitis oder Tuberkulose sind ansteckende Krankheiten, die nur wenige Flugstunden von Deutschland entfernt ganze Regionen in Schach halten. Sogar ein Bundeswirtschaftsminister war bei einem Aufenthalt in Südafrika nach einem einzigen Tag im Malariagebiet infiziert und anschließend drei Wochen lang im Koma und musste noch lange Zeit danach mit den Folgen kämpfen. Daher sollte der Impfschutz eine ganz entscheidende Rolle spielen und im Zweifel auf eine Reise verzichtet werden, wenn den Empfehlungen des Auswärtigen Amtes nicht entsprochen werden kann. Auch wichtig: Manche präventiv verschriebene Malariamittel (z.B. Lariam, das Mefloquin enthält) können erhebliche Nebenwirkungen wie beispielsweise Verlust des Gleichgewichtsgefühls verursachen, was bei Tauchgängen lebensgefährlich sein kann. In einigen Fällen sollen Personen sogar nach ihrer Rückkehr nicht mehr zum normalen Gleichgewichtsgefühl zurückgekehrt sein. Da Mefloquin auch zu Depressionen führen kann, raten manche Tropenmediziner sensiblen Menschen von der Einnahme ab. Lesen Sie in jedem Falle Hinweise auf mögliche Kontraindikationen. In solchen Fällen sollte man aber keinesfalls trotzdem in das Gebiet fahren, sondern anderen den Auftrag überlassen!

Bürokratische Hürden einkalkulieren

Für die meisten Überraschungen sorgt oft der bürokratische Aufwand: Es beginnt bei Visum, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung beziehungsweise Akkreditierung, kann aber auch andere „Kleinigkeiten“ betreffen: In einigen Ländern ist die Miete von Büroraum durch Personen aus dem Ausland beschränkt, die Fahrerlaubnis erlischt nach Aufenthalt von mehr als einem Jahr, Steuer- und Sozialversicherungsbehörden verlangen Nachweise und Genehmigungen. Zur Verlängerung des Aufenthalts kann manchmal die vorherige Ausreise Bedingung sein, woraufhin der gesamte Formalitätenzirkus erneut beginnt.
In den Mitgliedsländern der Europäischen Union ist alles jedoch ein wenig einfacher, weil deren Bürger das Recht auf Wohnsitz und Arbeit in jedem Unionsstaat haben. Nach drei Monaten Aufenthalt ist auch hier jedoch eine Aufenthaltserlaubnis notwendig.

Die Akkreditierung vorbereiten

Wer professionell im Ausland arbeitet, kommt an der Akkreditierung meist nicht vorbei. In vielen Ländern ist sie verbindlich vorgeschrieben, in anderen erleichtert sie die Zusammenarbeit mit Behörden enorm. Für Kurztrips ins Ausland bevorzugen manche Freie allerdings lieber das unverfängliche Touristenvisum. Freilich kann dies beim Flughafen-Zoll oder bei Drehs zur Beschlagnahme der Film- oder Fotoausrüstung führen, mitunter auch zur Inhaftierung wegen Verletzung der Akkreditierungsvorschriften oder sogar wegen Spionage. Das gilt erst recht, wenn das journalistische Vorhaben unerwünscht ist. So wurden vor einigen Jahren zwei Reporter der BILD-Zeitung wegen der Verletzung der Akkreditierungsbestimmungen monatelang im Iran inhaftiert. Sie waren als Touristen eingereist, um über ein Gerichtsverfahren zu berichten.

Die Akkreditierung erfolgt meist durch das zuständige Innen- bzw. Informationsministerium des jeweiligen Gastlandes. Dazu genügt es in der Regel, den Antrag über die Botschaft in Deutschland einzureichen. Ein großes Problem: Viele Länder akzeptieren journalistisch tätige Personen nur, wenn sie im Auftrag anerkannter Medienunternehmen arbeiten. Dazu wird häufig eine Auftragsbestätigung oder ein Korrespondenzvertrag der Chefredaktion oder Geschäftsführung gefordert – ein Vertrag über freie Mitarbeit oder eine Bestätigung eines kleinen Journalismusbüros genügen hier nicht. Das Unternehmen „Auf eigene Faust“ scheitert deswegen häufig schon hier.

Einige Länder wie z.B. China fordern sogar die Einladung durch eine offizielle Institution des Landes. Informationen über Akkreditierungsverfahren gibt es bei der jeweilig zuständigen Botschaft.

Über das Gastland informieren!

Die Arbeit fängt schon zuhause an: Information ist alles. Deswegen ist hier zu recherchieren, womit im Gastland zu rechnen sind. Nützliche Hinweise bieten insbesondere

  • die Hinweise bei Newssafety (newssafety.org) bzw. unter @newssafety
  • die Informationen des Auswärtigen Amtes (http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/visa/index_html, @AuswaertigesAmt
  • zusätzlich die Informationen und Reisewarnungen der regelmäßig gut informierten US-Regierung und ihrer Botschaften vor Ort (www.state.gov, travel.state.gov, @travelgov) und die Hintergrundinformationen des CIA-Factbooks (Download über www.cia.gov),
  • außerdem die ausführlichen Informationen und Reisewarnungen des britischen Foreign, Commonwealth & Development Office (Travel Advice), @fcotravel sowie die Empfehlungen und Warnungen des französischen Außenministeriums auf der Website „Conseils aux Voyageurs“ http://www.diplomatie.gouv.fr/fr/conseils-aux-voyageurs/ bzw. @ConseilsVoyages
  • vor allem in französischsprachigen Regionen, insbesondere Afrika, auch die Informationen der französischen Regierung für Personen im Ausland und ufe.org (mit Foren zu praktischen Fragen wie Unterkunft und Verkehr),
  • das jährliche „Konfliktbarometer“ des Heidelberger Instituts für Internationale Konfliktforschung ( https://hiik.de/ )
  • außerdem die über das Internet schnell erreichbaren ausländischen Journalismusorganisationen. Die jeweiligen Adressen sind auf der Homepage der Internationalen Journalistenföderation (www.ifj.org – @IFJGlobal – @IFJEurope – @IFJAsiaPacitic – @IFJAfrica) zu finden.
  • Dabei sein sollten selbstverständlich auch die traditionellen Ratgeber sowohl aus deutschen wie auch aus englischen Verlagen (Michael Müller Verlag, Let´s Go, Lonely Planet)
  • Hilfreich kann sein, sich eine Sammlung von Blogs anzulegen, die von vertrauenswürdigen Personen aus dem Zielland, dort tätigen Ausländern sowie Länderexperten betrieben werden. Dadurch werden wichtige Informationen zum Teil schneller bekannt als durch Nachrichtenagenturen vor Ort oder im Ausland.
  • Sinnvoll ist auch, die Twitteraccounts bzw. Facebookseiten der Botschaften vor Ort sowie die von diversen diplomatischen Einrichtungen zu abonnieren.

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Diese Arbeitsmittel & Netzwerke sind dir nützlich

Hier findest Du einige Tipps zu nützlichen Tools, Herangehensweisen und Netzwerken für die Arbeit im Ausland.

Presseausweis und Bestätigungen von Redaktionen mitnehmen

Wenn du im Ausland journalistisch tätig bist, solltest du immer Nachweise dabei haben, mit denen du deine Berufstätigkeit nachweisen kannst. Der beste Nachweis ist der vom Deutschen Presserat herausgegebene Presseausweis, den du über deinen DJV-Landesverband beantragen kannst. Sinnvoll sind auch Bestätigungen von Redaktionen (am besten natürlich in englischer Sprache), mit denen deine Beauftragung oder regelmäßige Zusammenarbeit bestätigt wird. Ebenso können Kopien eigener Beiträge helfen. Eine eigene Internetseite oder gut gemachte LinkedIn-Präsenz sowie Profile auf Seiten wie journoportfolio.com oder muckrack.com sollten auch vorhanden sein. Der Internationale Presseausweis, der von der Internationalen Journalisten-Föderation (IJF) für ihre Mitgliedsorganisationen und deren Mitglieder herausgegeben wird, wird vom DJV-Landesverband nicht mehr ausgestellt, da der DJV den IJF zum Ende 2023 verlassen hat. Allerdings dürfte der deutsche Presseausweis auf internationaler Ebene in der Regel ausreichen. Helfen kann auch, wenn du länger in einem Land bist, die Anmeldung/Akkreditierung beim jeweiligen Informationsministerium oder Presseamt der Regierung bzw. in einem anerkannten ausländischen Presseclub, die du dann bei Reisen durch das Land gut gegenüber Polizei und Behörden vorweisen kannst. Natürlich ist ein offizielles Journalismusvisum, mit dem du einreist, ebenfalls ein guter Nachweis für deine Berufstätigkeit.

Fremde Rechtssysteme und Kulturen beachten

Beachtet werden sollte generell die gesamte Rechtskultur eines Landes: Wer beispielsweise in Thailand einen Geldschein mit dem Bild des Königs zerknüllt, muss mit mehreren Monaten Gefängnis rechnen. Und das ist nur ein harmloses Beispiel. Wichtig ist insbesondere: Gerade im Journalismus Tätige stehen stets unter Spionageverdacht. Fotoarbeiten in Sichtweite von militärischen Anlagen und Recherchen im Bereich der nationalen Verteidigung und Sicherheit sollten daher erst nach gründlicher Prüfung der Rechtslage und am besten nach Information der zuständigen Behörden begonnen werden. Aus gutem Grund wartete ein DJV-Mitglied (in der Zeit vor dem Ukraine-Krieg) monatelang auf Drehgenehmigungen für Drehs in russischen Kasernen, die er dann tatsächlich auch bekam – alles andere wäre hochriskant gewesen.

Schon bei der Einreise kann umfangreiche Ausrüstung für Misstrauen sorgen. So berichtete ein englischer Bildjournalist, dass sein Beleuchtungsmaterial beinahe von der Flughafensicherheit gesprengt worden wäre, weil die Sicherheitskräfte die Funktion des Gerätes nicht erkannten – eine Beschriftung von Material kann daher sinnvoll sein genauso wie eine beigelegte Gebrauchsanweisung. Auch in der Berichterstattung, insbesondere bei der Verwendung von Material, ist äußerste Sorgfalt geboten.

Der Einsatz von Ortskräften als Fahrer, Dolmetscher und Berater ist in vielen Ländern unumgänglich. Sie können Situationen besser einschätzen, Missverständnisse vermeiden und Konflikte entschärfen. Zwar sind in manchen Ländern nur solche Mitarbeitenden zu bekommen, die auch mit der Regierung oder deren Geheimdiensten zusammenarbeiten. Exkursionen ohne solche Begleitung können aber im wahrsten Sinne des Wortes tödlich enden.

Warnhinweise sind in Krisen- und Kriegsgebieten unbedingt ernst zu nehmen. Wird militärischer Begleitschutz angeboten, sollte hier nicht darauf verzichtet werden. Helme und Schutzwesten sollten auch jenseits von Frontlinien genutzt werden, auch wenn es nicht angenehm erscheint. Bei Übernachtungen sollten in solchen Regionen ortsübliche, offizielle Unterkünfte genutzt werden.

In manchen Ländern ist bei Besuchen in der Provinz nach wie vor zuerst eine Meldung bei der örtlichen Polizeidienststelle angesagt, wo unter Umständen erst einmal in aller Seelenruhe ein Tee serviert wird und Misstrauen abzubauen ist. Wer schon viel herumgereist ist, dem kann in solchen Situationen auch ein Foto helfen, das ihn mit Persönlichkeiten zeigt, die in der jeweiligen Region hoch geschätzt sind. Der Journalist Peter Scholl-Latour beispielsweise berichtete, dass er auch nach Jahrzehnten auf Auslandsreisen in kritischen Situationen Vertrauen durch Fotos erwecken konnte, die ihn mit dem Ayatollah Khomeni in Paris zeigten. Wer in bestimmten Ländern zunächst einmal als Gast eines lokalen Machthabers bzw. Verantwortlichen willkommen war, wird bei weiteren Reisen und Recherchen erheblich weniger Probleme haben als diejenigen, die einen großen Kreis um alles Offizielle machen.

In Krisengebieten: Mit Selbstschutz und Trainings vorbeugen

Reporter in Krisengebieten haben es spätestens im bosnischen Bürgerkrieg gemerkt: Ohne Stahlhelm und Schutzweste sind die Überlebenschancen häufig gering. Wer in Kriegs- und Krisengebiete reist, sollte daher schon in Deutschland Expertenrat einholen und sich eine entsprechende Ausrüstung zulegen. Geklärt werden muss vorher freilich, ob Airline und Zoll des Gastlands bei solch martialischem Reisegepäck mitspielen. Zum Selbstschutz gehören selbstverständlich auch entsprechende Versicherungen – siehe oben.

Die Internationale Journalisten-Föderation (IFJ) hat für Journalisten in Krisengebieten einen umfangreichen „Survival Guide“ (in englischer Sprache, Titel: Live News) verfasst. Er kann bei der IFJ bestellt werden oder kostenlos unter www.ifj.org herunter geladen werden.

Von Seiten verschiedener Institutionen werden auch Sicherheitstrainings angeboten, so beispielsweise vom Rory Peck Trust (London). Die deutschen Rundfunkanstalten bieten für ihre Mitarbeiter interne Ausbildungen an. Wer zu solchen Trainings aufbricht, sollte sich vorher über die Inhalte erkundigen. Viele Seminare sind auf extrem gefährliche Situationen zugeschnitten, bei manchen werden Entführungs- und Erpressungssituationen sowie überraschende Überfälle so realistisch inszeniert, dass empfindsame Naturen unter Umständen mehr durch das Training als durch den anschließenden Auslandsaufenthalt traumatisiert werden können. Da kann es am Ende sinnvoller sein, von vornherein sowohl auf Auftrag als auch auf Training zu verzichten und diese robusteren Naturen zu überlassen.

Auch an Freie und Aushilfen im Ausland denken

In vielen Ländern sind die Berichterstattenden auf die Unterstützung durch einheimische Freie, Kameraleute und Aushilfen angewiesen. Diese Hilfskräfte begeben sich in Kriegs- und Krisengebieten manchmal in größere Gefahr als die offiziell journalistisch Tätigen, haben aber häufig keine versicherungsmäßige Absicherung. Wer sich einen Mitarbeitendenstab aufbaut, sollte sich die prekäre Situation klarmachen und versuchen, sich bei seiner auftraggebenden Stelle für die Übernahme von Kosten für Schutzausrüstung und Versicherung einzusetzen.

Kontakt zu ausländischen Journalistengewerkschaften suchen

Wer im Ausland arbeiten will, sollte sich mit der jeweiligen nationalen Journalistengewerkschaft in Verbindung setzen. Denn manche haben nicht nur sehr aktive Freiengruppen, sondern informieren auch über aktuelle berufsbezogene Probleme und Hilfestellungen. Nur als Beispiel seien genannt die Freienseiten des Niederländischen Journalisten-Verbandes ( https://www.nvj.nl/freelancers , https://www.nvj.nl/nvf-fotografen-en-beeldmakers-nvj ) und der britischen Journalistengewerkschaft (www.nuj.org.uk, Bereich „Freelance members“). Durch den berufsbezogenen kollegialen Kontakt wächst man auch schneller in die politische und soziale Kultur des Gastlands hinein. In vielen Hauptstädten und Metropolen gibt es zudem Vereine der ausländischen Presse, die Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch und auch erleichterte Kontakte mit offiziellen Stellen bieten. Informationen zu nationalen Gewerkschaften finden sich auf der Website der Internationalen Journalisten-Föderation unter www.ifj.org.

Bei der Botschaft registrieren

In einigen Ländern kann es ratsam sein, sich nach der Einreise bei der deutschen Botschaft registrieren zu lassen und dort Reisen in problematische Landesteile vorher anzuzeigen. Damit ist es der Botschaft möglich, im Falle von Krisen und Katastrophen gezielt zu suchen bzw. zu warnen. Gleichzeitig ist es im Falle von Problemen mit Behörden dann auch regelmäßig einfacher, die Botschaft auf sich aufmerksam zu machen. Bei Reisen in entlegene Gebiete kann es Sinn machen, der Botschaft vorher Route, Zeitplanung und geplante Gesprächspartner mitzuteilen. Auch die Hinterlegung von Kopien wichtiger Ausweise bei der Botschaft kann helfen.

Die deutschsprachige Gemeinde als Ausgangspunkt für ein Netzwerk nutzen

Nicht um im eigenen Saft zu schmoren, sondern um am schwierigen Anfang alles an Kontakten zu nutzen, sollte zu Beginn einer Präsenz im Ausland auch die deutschsprachige Gemeinde genutzt werden. Botschaft, Industrie- und Handelskammer, kirchliche Veranstaltungen, Seminare: alles gute Möglichkeiten, um wirklich „anzukommen“. Selbstverständlich sollten diese in erster Linie als Start- und Rückzugspositionen genutzt werden, nicht als zentraler Bezugspunkt. Dabei gilt es harte Nerven zu behalten: Auch im Ausland ist der (freie) Journalismus mitunter ein Haifischbecken, und der Neuankömmling wird vielleicht eher als (Themen-)Konkurrenz angesehen. Auch deswegen kann es sinnvoll sein, sich gleich ganz klar mit einer klaren thematischen Nische zu positionieren.

Wissen von anderen beherzigen

Warum viel lesen, wenn man ein Telefon hat? Dieser journalistische Arbeitsgrundsatz dürfte auch bei Auslandseinsätzen helfen: In den verschiedenen sozialen Netzwerken, z.B. LinkedIn, sind schnell andere Freie zu finden, die im Gastland arbeiten. Auch wenn sich nicht jeder Kontakt über die neue Konkurrenz freut, gibt es vielleicht doch den einen oder anderen nützlichen Tipp.

Bei Journalisten-Netzwerken vor Ort mitmachen

Netzwerke I: weltreporter.net

Zusammen geht es besser, dachte sich eine Reihe von Freien, die im Ausland arbeiten. Sie gründeten das Netzwerk weltreporter.net, in dem sich derzeit über 45 Freie präsentieren. Es handelt sich dabei weder um eine Partnerschaft oder eine andere Gesellschaftsform, sondern um ein loses Miteinander zur besseren Vermarktung und Information.

Journalisten-Netzwerke II: n-ost.org

Das Redaktionsbüro https://n-ost.org/ in Berlin koordiniert etwa 250 Freie, die aus Osteuropa berichten. Etwa zwei bis drei Beiträge werden vom Büro am Tag entgegengenommen, redigiert und weiter an deutsche Zeitungen verschickt.

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Das hilft dir, wenn Du zurück bist

Posttraumatische Symptome erkennen

Was aber machst du eigentlich, wenn du wieder in Deutschland bist? Die Rückkehr in die nach wie vor recht geordneten Strukturen des deutschen Heimatlandes, in dem eher über Fahrradwege, Zahnersatzzuschüsse und Antibiotika im Trinkwasser diskutiert als wirklich scharf geschossen wird, ist für Freie, die aus Kriegs-, Krisen- und schlichtweg verarmten Regionen zurückkehren, nicht immer mit Erleichterung verbunden, sondern kann mit dem Ausbruch von psychischen Erkrankungen wie posttraumatischen Depressionen verbunden sein, weil Kopf und Körper jetzt Zeit und Raum zur Abreaktion bekommen.

Anders als bei Rettungskräften und Soldaten wird dieses Thema bei Journalisten erst einige Jahre diskutiert (siehe dazu auch einen Beitrag im mediummagazin 01/2023). Dabei ist es gerade für journalistisch Berufstätige, die bei Unglücksfällen häufig nicht einmal helfen (können/dürfen), sondern immer nur zu berichten haben, besonders schwer, mit ihrer professionellen „Teilnahmslosigkeit“ und der Pflicht zur berichterstattungsmäßigen Distanz umzugehen. Darüber hinaus rechnet mancher damit, dass das Offenlegen dieser Probleme dazu führt, dass weitere Aufträge ausbleiben. Der ärztliche Dienst ist allerdings der Schweigepflicht unterworfen.

Protokolle können helfen

Die posttraumatische Depression kann manchmal erst Jahre nach dem Ereignis ausbrechen. Dann allerdings ist der Beweis zwischen Ursache und Folge schwierig. Der nicht ganz unabweisbare Verdacht mancher Zuständigen bei den zuständigen Versicherungen lautet: Hier wird ein bequemer Weg in die Verrentung gesucht. Um jahrelange Prozesse zu vermeiden, ist es ratsam, nach jedem besonders bewegenden Ereignis (übrigens auch in Inland, z.B. Vor-Ort-Berichterstattung nach einem Zugunfall mit vielen Toten) ein Protokoll anzufertigen und an die Versicherung zu schicken, selbst wenn noch überhaupt keine Beschwerden festzustellen sind. Etwa:

„Meldung über belastende Ereignisse. Am … wurde ich in … (genaue Beschreibung) Zeuge der Erschießung von zwanzig Personen, die von den zuständigen Militäreinheiten (genaue Beschreibung) als Rebellen bezeichnet wurden. Dabei sah ich mit an, wie … (genaue Beschreibung). Meine Anwesenheit kann bezeugt werden durch …, Berichte bzw. amtliche Reports über den Vorgang finden sich … (Angabe Ort/Dienststelle etc.). Da ich bisher keine Anzeichen von körperlichen oder psychischen Beschwerden habe, ist ein Arzt oder Psychologe bisher nicht aufgesucht werden. Um Bestätigung des Eingangs dieses Schreibens und Ablage zur Akte wird gebeten.“

Selbstverständlich können auch die veröffentlichten Beiträge zum Thema als Beleg eingereicht werden, wenn deine eigene Präsenz daraus ersichtlich ist.

Symptome ernst nehmen und entsprechend reagieren

Die posttraumatische Depression verbirgt sich häufig hinter rein physisch scheinenden Symptomen.
Wenn du nach der Rückkehr

  • Albträume, Schlafstörungen ungewohnter Art
  • Ermüdungszustände ungewohnter Art
  • Angstanfälle
  • Depressionen oder extreme, stark wechselnde emotionale Zustände
  • Kopfschmerzen, Schmerzanfälle
  • Schweißausbrüche, erhebliches Schwitzen, Juckanfälle, großflächige Hauterkrankungen (Rötungen, Rosenkranz etc.)
  • bisher unbekannte, nicht erklärbare Krankheitssymptome

bei dir feststellst, solltest du umgehend

  • eine ärztliche Beratung aufsuchen und um die Überweisung zu einer medizinischen Fachkraft bitten, allerdings dabei darauf bestehen, dass die Behandlung (auch) beim „Durchgangsarzt“ der Berufsgenossenschaft gemeldet wird, weil diese Stelle dafür sorgt bzw. sorgen kann, dass deine Erkrankung von Anfang an in die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft gerät, was für deutlich bessere Leistungen sorgen kann
  • sofern du (hoffentlich) in einer Berufsgenossenschaft versichert bist, solltest du die Vermutung einer Erkrankung durch den Arbeitseinsatz in jedem Fall (auch nach Kontakt mit dem „Durchgangsarzt“) umgehend bei der BG durch Schreiben anzeigen und auch die ärztlich Zuständigen auf die BG-Versicherung und die berufliche Veranlassung hinweisen. Du kannst den Verdacht einer berufsbedingten Erkrankung auch ganz einfach online melden, und zwar hier.
  • sofern du privat gegen Berufsunfähigkeit versichert bist, solltest du die Erkrankung bzw. den Verdacht der Erkrankung Deiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung anzeigen.

Besser zur Berufsgenossenschaft gehen

Die Krankenkassen und -versicherungen sowie die Berufsgenossenschaften übernehmen für ihre Versicherten die Kosten einer Behandlung. Es spricht aber einiges dafür, dass die Behandlung über die BG umfangreicher und zielführender ist, so dass hier in jedem Fall die BG eingeschaltet werden sollte. Die Maßnahmen können von Einzel- und Gruppentherapie bis zu Kuren und Langzeitbehandlungen reichen. Dabei übernehmen Kassen, Berufsgenossenschaften und Versicherungen unter Umständen auch die Zahlung von Krankentagegeld. Im Extremfall kann sogar ein Rentenanspruch entstehen, wenn die Berufstätigkeit wegen der Depressionen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausgeübt werden kann.

Wichtig: Auch wenn du dich selbst nicht bei der Berufsgenossenschaft freiwillig gemeldet hattest, kann unter Umständen eine Versicherung bestehen, wenn du einen Auftrag ausgeführt hast, der bei Verwendung sozialversicherungspflichtig abgerechnet worden wäre, wie es vor allem bei Rundfunkanstalten der Fall ist. Informiere den DJV, wenn dir dein Versicherungsstatus nicht klar ist.
Das Krankheitsbild sollte ernst genommen werden, weil langfristig das eigene (Berufs-)Leben und die Versorgung der Angehörigen auf dem Spiel stehen kann, wenn die Erkrankung unbehandelt bleibt. Die Therapiemaßnahmen können zwar die Vergangenheit nicht aufheben, aber durch Gespräche und andere Maßnahmen den Umgang damit erleichtern.

Du bist (noch) nicht erkrankt, aber brauchst jemand zum Reden

Wie bereits gesagt, solltest du potenziell belastende Erlebnisse auch ohne Eintritt von Beschwerden zum Anlass nehmen, die Berufsgenossenschaft darüber zu informieren. Wenn du das Gefühl hast, darüber mit anderen Menschen außer deinen Freunden und Bekannten sprechen zu wollen, dann kann dir eine psychologische/psychosoziale Beratung weiterhelfen. Die Kosten hierfür können von der Krankenkasse übernommen werden, aber wenn es um den Umgang mit Erlebnissen bei der Arbeit geht, kannst du das auch bei deiner Berufsgenossenschaft geltend machen, indem du den Durchgangsarzt aufsuchst. Eventuell (garantiert kann es nicht werden) geht es mit einem Termin oder sogar einem Kuraufenthalt bei der Berufsgenossenschaft schneller als bei deiner Krankenkasse, versuche es einfach. Falls du dich allerdings noch nicht in professionelle ärztliche Beratung begeben möchtest, gibt es auch einen kollegialen Service, bei dem du mit Leuten reden kannst, die keine Ärzte oder Psychologen sind, sondern selbst im Journalismus arbeiten und mit dir über den Umgang mit Belastungen reden können: die Rede ist von der Helpline, einem im Jahr 2023 eingerichteten Service. Aber Achtung: wenn du akute gesundheitliche oder mentale Probleme hast oder zu haben meinst, suche lieber sofort ärztliche Beratung auf.

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