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Zahlungsverzug

Wenn Deine Rechnungen von Medienhäusern nicht bezahlt werden, kannst Du Verzugszinsen geltend machen: 9 Prozent jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz der Bundesbank (Stand 1. Januar 2024: 3,62 Prozent, d.h. derzeit 12,62 Prozent jährlicher Verzugszins). Rechtsgrundlage § 288 BGB. Der Verzugszins kann ab Fälligkeit der Rechnung berechnet werden.

Fälligkeit – wann?
Wann eine Rechnung fällig ist – nach dem Gesetzeswortlaut grundsätzlich 30 Tage nach Rechnungstellung, so bestimmt es § 286 BGB. Du kannst es aber in Deinen Verträgen oder Geschäftsbedingungen anders regeln, z.B. die Fälligkeit sofort oder sieben Tage nach Rechnungseingang vorsehen. Auch Deine Auftraggebenden können natürlich solche Regelungen mit Dir vereinbaren. Beispielsweise haben die Rundfunkanstalten die Frage der Fälligkeit in Tarifverträgen und eigenen Vertragsbedingungen geregelt.

Abnahme als Voraussetzung – bei Werkleistungen
Wenn ein Werk bei Dir bestellt wurde (z.B. eine Fotoreportage, eine Reportage, eine TV-Dokumentation), ist Voraussetzung für die Fälligkeit die Abnahme des Werkes. Wenn eine Abnahme aber nicht erfolgt, stellt sich die Frage nach den Folgen. Bei Rundfunkanstalten ist auch diese Frage bereits geregelt. Beim MDR beispielsweise ist für die Abnahme eine Frist von sechs Wochen mit einer Nachfrist von zehn Tagen festgelegt. Macht der Sender innerhalb dieser Zeit keine Mängel geltend, so gilt der Beitrag als abgenommen.
Eine Abnahme ist nicht notwendig, wenn die Arbeit nicht nach Einzelbeiträgen abgerechnet wird, sondern nach geleisteten Diensten, z.B. durch Monatspauschale. Hier ist das Honorar schon nach dem üblichen Leistungs- und Abrech­nungszeitraum fällig, also mit Ablauf des Monats.

Kaufvertrag
Wenn ein bereits erstelltes Werk von Dir „gekauft“ wird, dann geht es rechtlich gesehen um den Erwerb von Nutzungsrechten und nicht die Bestellung eines Werks. In diesem Fall kannst Du bereits mit der Ablieferung des Fotos oder des Videos die Rechnung stellen. Die Fälligkeit tritt dann 30 Tage später ein, es sei denn, Du hast vertraglich oder in Deinen Geschäftsbedingungen kürzere Fälligkeitsfristen geregelt.

Mahnverfahren und Klage
Wird eine fällige Forderung nicht bezahlt, kannst Du Klage erheben. Da die späte Zahlung aber oft an der Überlastung der Buchhaltung oder Redaktionen liegt, solltest Du am besten einfach mal bei der Redaktion, dem Redaktionssekretariat oder in der Buchhaltung des Medienhauses anfragen, was los ist. Zusätzlich sind erst mal zwei, drei Mahnungen zu empfehlen, bevor ein gerichtliches Mahnverfahren begonnen und/oder Klage erhoben wird. Denn manche Medienhäuser oder zumindest kleine Redaktionen sind dramatische Klageverfahren wegen der Honorar nicht so gewohnt – will heißen, es könnte den überschnell klagenden Freien durchaus übel genommen werden, Folge: keine Aufträge mehr.

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