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Sandmännchen-Figur auf einer Bank vor dem Gebäude des rbb in Berlin
Freie im Rundfunk. Foto: Hirschler

Im Rundfunk arbeiten

Hier bekommst Du Informationen darüber, was Freie an Rundfunkanstalten machen können

Inhaltsverzeichnis

Arbeiten in der „Anstalt“

Die Arbeitsmöglichkeiten für Freie sind bei Rundfunkanstalten sehr umfangreich. Natürlich denkst Du vor allem an eine Tätigkeit im Bereich der Reportage, der Moderation und der Hintergrundrecherche. Doch es gibt unendlich viel mehr Aufgaben, die von Freien ausgeübt werden. Das ist die klassische Tätigkeit in der Redaktion, bei der Du genau die gleiche Arbeit ausübst wie Angestellte. Das kann die Mitarbeit in der Social-Media-Redaktion sein, Beratungsaufgaben in der Intendanz oder die Tätigkeit als Trainer in der Weiterbildungseinrichtung der Anstalt. Vielleicht aber arbeitest Du in der Produktionsfotografie, betätigst Dich im Rechte-Einkauf oder bist (frei) in der Geschäftsführung einer Tochterfirma der Tochterfirma einer Anstalt (so genannte „Enkelfirmen“). Um die Anstalten herum gibt es neben den Töchtern und Enkeln übrigens auch eine Menge an Produktionsfirmen und auch Einzelproduzierenden, für die Du frei tätig werden kannst. Vielleicht wird Du eines Tages auch selbst zu einer solchen Produktionsgesellschaft?

Wie kommst Du rein?
Relativ selten findest Du in den Stellenmärkten der Medienfachmagazine eine Anzeige für eine freie Mitarbeit in einer Redaktion. Viel öfter ist es so, dass Freie über ein Praktikum, über Probetrage oder Bekannte den Einstieg in eine Rundfunkanstalt erhalten. Auch die Initiativbewerbung an eine Redaktion/Abteilung, zu der Du zu passen glaubst, kann erfolgreich sein. Schau Dir aber spätestens vor dem Vorstellungstermin auch mehrere Sendungen/Seiten der jeweiligen Redaktion/Abteilung an, für die Du Dich beworben hast. Du wirst wenig Erfolg haben, wenn die engagierte Redaktion sofort merkt, dass Du Dich eigentlich noch nie für sie interessiert hast oder im extremsten Fall Öffentlich-Rechtliche noch nie geschaut/gehört hast. Ein vorheriges Rundfunkvolontariat ist nicht erforderlich, viel eher zählt journalistische Ausbildung und/oder nachgewiesene Erfahrung. In der Vergangenheit wurden für Online und Social Media oft Mitarbeitende ohne journalistische Ausbildung rekrutiert, weil es diese Qualifikationen in den Journalismusschulen meistens nur stiefmütterlich oder gar nicht erworben werden konnten. Derzeit dürfte es entsprechend kein Problem sein, mit nachgewiesener Kompetenz im Themenfeld Künstliche Intelligenz oder Drohnenfotografie den Kaltstart an der Rundfunkanstalt zu machen.

Wie sind die Aussichten?
Du merkst schon – ein spannendes, vielfältiges Arbeitsumfeld. Eine weitere gute Nachricht: verglichen mit anderen Freien verdienst Du an Rundfunkanstalten recht ordentlich, durchschnittlich rund 3.000 Euro monatlich, in vielen Fällen auch darüber. Wenn Du aber darauf abzielst, eine sichere Beschäftigung zu erhalten, dann musst Du Dir leider ein anderes Arbeitsfeld suchen. Zunächst einmal: wenn Du damit rechnest, dass aus Deiner freien Tätigkeit wegen guter Leistungen bald eine Festanstellung wird – Fehlanzeige. Die deutschen Rundfunkanstalten bauen seit langer Zeit auf freie Mitarbeit, wo die Mitarbeitenden je nach Bedarf eingestellt oder herausgeworfen werden können. Die Zahl der Festanstellungen geht daher an Rundfunkanstalten seit Jahrzehnten zurück. Wenn Anstellung, dann erfolgt sie zudem meistens befristet. Die befristet Angestellten werden bei Finanzproblemen der Anstalten wiederum häufig als erste herausgeworfen – noch vor den Freien. Bei den Freien wiederum hapert es an vielen, vor allem an ganz grundsätzlichen Arbeitsrechten und hier vor allem Sicherheit. Hinzu kommt die aktuelle politische Lage. Viele Politiker vertreten die Ansicht, die übliche, an Inflation und den üblichen Lohnentwicklungen orientierte Erhöhung des Rundfunkbeitrags sei nicht mehr vermittelbar, obwohl im Rest der Gesellschaft und Wirtschaft Kosten und Tarife beständig steigen. Diese Sparpolitik bedeutet praktisch, dass die Anstalten Stellen abbauen werden, sowohl von Angestellten wie auch von Freien. Natürlich ist das kein Selbstläufer. Vielleicht, wenn die Politik erkennt, dass sie mit einer Politik gegen die Rundfunkanstalten keine angemessene Vermittlung der gesellschaftlichen Probleme und Politikansätze mehr hinbekommt, mag sich etwas ändern und es wieder zu einer angemessenen Ausstattung des Rundfunks kommen. Bis dahin muss Dir aber klar sein: Rundfunkanstalten sind spannend, aber derzeit auch mit hoher Ungewissheit hinsichtlich ihrer zukünftigen Entwicklung belastet.

DJV ist aktiv
Die Situation der Freien (und auch der Angestellten) an Rundfunkanstalten ist nicht mehr rosig. Nicht still leiden, sondern aktiv werden: Der DJV setzt sich zusammen den Gewerkschaften ver.di, VRFF und unisono (Deutsche Musik- und Orchestervereinigung) für die Verbesserung der Situation ein, mit Hilfe von Tarifverträgen, Personalräten und Freienräten und -vereinigungen wie etwa „rbbpro“. Gemeinsame Aktionen und Streiks von Freien und Angestellten sind keine Seltenheit mehr, auch der gezielte Ausfall von Programm. Du bist herzlich eingeladen, an den Überlegungen zur Verbesserung der Situation mitzuwirken, denn in den Landesverbänden und in den Betriebsgruppen des DJV ist dafür immer noch ein Plätzchen frei!

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Limits, Versicherung und Steuern

Rund ein Drittel der freien Journalisten arbeitet im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wenn Du in diesem facettenreichen Arbeitsbereich tätig werden willst, solltest einiges über das Thema Vorsorge und Versicherung wissen.

Prognose oder Rahmenvertrag

Um Klagen auf Festanstellung auszuschließen, setzen die öffentlich-rechtlichen Sender viele Freie zeitlich nur begrenzt ein. Du erhältst also je nach Sender nur eine begrenzte Beschäftigungszusage („Limitierung“ oder „Prognose“) von 90 bis 110 Tagen im Jahr.Du kannst aber auch einen „erhalten einen „befristeten Rahmenvertrag“ erhalten, mit dem Du während der Laufzeit ohne Limit arbeiten kannst, also beispielsweise 220 Tage. Allerdings ist dann bei Fristablauf oft eine Zwangspause von bis zu sechs Monaten angesagt. Das ZDF hat inzwischen sogar angekündigt, Freie nur noch sechs Jahre beschäftigen zu wollen – und danach gar nicht mehr, trotz Tarifverträgen, die längere Beschäftigungszeiten vorsehen. Auch bei arte sind entsprechende Maßnahmen geplant.

Sozialversicherung

Wegen der oft starken Einbindung in den Betrieb melden die Sender viele Freie bei der Sozialversicherung an. Das bedeutet, dass diese Journalisten dazu verpflichtet sind, sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung anzumelden. Eine Befreiung für die Privatversicherung ist nur bei höherem Einkommen möglich. Bei manchen Rundfunkanstalten ist bei bestimmten Aufgaben aber auch eine vollkommen selbständige Tätigkeit möglich – Du bekommst also das gesamte Honorar ohne Abzüge für Sozialversicherung und Lohnsteuer. Du kannst Dich stattdessen in der Künstlersozialkasse versichern und musst die Steuer selbst abführen.

Ständig und unständig

Manche Sender melden ihre Freien nur an den offiziellen Einsatztagen beziehungsweise am Tag der Sendung bei der Sozialversicherung an – und anschließend wieder ab, selbst wenn die Freien einen ganzen Monat für eine Sendung gearbeitet haben. Diese Freien gelten bei der Sozialversicherung als unständig Beschäftigte. Und das hat Nachteile.

So haben unständig Beschäftigte keinen automatischen Anspruch auf Krankengeld. Sie sammeln oft auch nicht genug Tage an, um Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beanspruchen zu können. Der DJV rät, einen Antrag auf Versicherung zum normalen Beitragssatz bei der Krankenkasse zu stellen, weil dann Krankengeldanspruch besteht.

Eine Reihe von Sendern versichert seine frei Mitarbeitenden allerdings durchgehend, vom ersten Einsatztag an – das sind die ständig Beschäftigten.

Künstlersozialkasse

Bei einigen Tätigkeiten für einen Sender werden Freie als selbstständig eingestuft – und bekommen deshalb ihr Honorar ausbezahlt, ohne dass Versicherungsbeiträge abgezogen werden. In diesen Fällen müssen sich Freie selbst um ihre Absicherung kümmern, also in die Künstlersozialkasse gehen. Wer nirgends versichert ist, riskiert, von der Deutschen Rentenversicherung als arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger zur Kasse gebeten zu werden – mit rund 20 Prozent Beiträgen für die zurückliegenden vier Jahre.

Viele Freie üben sowohl selbstständige als auch sozialversicherte Tätigkeiten beim Sender aus. Hier kann die „Doppelversicherung“ in der Künstlersozialkasse und über den Sender sinnvoll sein, um bei Pausen zwischen den Einsätzen nicht in die teurere freiwillige Versicherung der Krankenkasse zu fallen. Oft hast Du auch gar keine Wahl. Bei der einen Redaktion giltst Du als selbständig, bei der anderen Redaktion wirst Du als abhängig beschäftigt eingestuft – dann musst Du Dich im Regelfall sowohl bei der Künstlersozialkasse absichern als auch Beiträge über den Sender zahlen.

Lohnsteuer

Vielen Freien wird bei Einsätzen auch Lohnsteuer abgezogen. Wer hingegen steuerlich selbstständig arbeitet, muss die Einkommensteuer selbst ans Finanzamt abrechnen und die eventuell fällige Umsatzsteuer aus dem Honorar selbst herausrechnen und abführen, wenn der Umsatz oberhalb der Umsatzsteuerfreiheit liegt.

Ansprüche aus Tarifverträgen

Bei den Rundfunkanstalten gibt es Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Personen, die Ansprüche auf Zahlungen im Krankheitsfall, auf Urlaubsgeld und weitere Leistungen haben. Diese setzen im Regelfall voraus, dass die Mitarbeitenden mindestens 42 Tage im Halbjahr beschäftigt waren. An diese Tarifrechte kommen Freie aber oft erst nach sechs bis zwölf Monaten Tätigkeit.

Zuschüsse zur Altersversorgung

Die Rundfunkanstalten zahlen in der Regel einen Zuschuss zur Altersversorgung bei der Pensionskasse Rundfunk. Einige wenige Anstalten zahlen den Zuschuss auch in eine Versicherung bei der Versorgungswerk der Presse GmbH.

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Landesrundfunkanstalten

Bayerischer Rundfunk
Am Bayerischen Rundfunk verhandelt der DJV zusammen mit ver.di Tarifverträge für Freie. Tarifpolitisch zuständig ist der Bayerische Journalistenverband (BJV). Die Freien in den Gewerkschaften DJV und ver.di engagieren sich auch in der Freienvertretung am BR.

Hessischer Rundfunk
Der DJV verhandelt zusammen mit ver.di die Tarifverträge für die Freien am Hessischen Rundfunk (HR). Tarifpolitisch zuständig ist der DJV-Landesverband Hessen.

Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)
Der DJV hat am MDR verschiedene Tarifvereinbarungen für Freie abgeschlossen. Eine Zuständigkeit des Personalrats für Freie besteht nicht. Für Freie ist nur der Gesamtfreienrat sowie der Freienrat an den einzelnen Standorten zuständig, der allerdings faktisch kaum wirksame Mitwirkungsrechte im Sender hat.

Tarifpolitisch sind für den MDR zuständig die DJV-Landesverbände Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Die Freien beim MDR aus DJV und ver.di und die von ihnen gebildeten Freienräte informieren über die Seite mdr-freie.de.

NDR
Der DJV verhandelt zusammen mit ver.di am NDR Tarifverträge für Freie. Tarifpolitisch zuständig sind der DJV Nord und der DJV-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern und der DJV-Landesverband Niedersachsen.

Ausführliche Informationen über die Tarifarbeit am NDR finden sich regelmäßig im online abrufbaren Magazin „Nordspitze“ des DJV Nord und im ebenfalls online befindlichen Magazins „KIEK AN!“.

Themenseite DJV Niedersachsen im NDR Hannover

Radio Bremen
Der DJV hat zusammen mit ver.di Tarifverträge für Freie bei Radio Bremen vereinbart. Tarifpolitisch zuständig ist der DJV-Landesverband Bremen.

rbb
Die Zahl der Freien am rbb ist hoch – neben den rund 2000 Angestellten arbeiten 1500 feste Freie regelmäßig für den Sender, dazu kommen jedes Jahr über 2000 weitere Freie, die zumindest gelegentlich die rbb-Programme bestücken. Gerade redaktionell ginge im rbb ohne Freie gar nichts, denn gerade mal gut 300 feste Stellen für operativ arbeitende redaktionelle Angestellte leistet sich der rbb noch, während fast 1000 feste Freie in Redaktionen die meiste journalistische Arbeit erledigen und moderieren, recherchieren und berichten.

Der DJV hat zusammen mit ver.di Tarifverträge für sie abgeschlossen. Aktuell wird über einen verbesserten Bestandsschutz für Freie verhandelt, mit denen sie vor überhastetem Stellenabbau geschützt werden sollen. Ein Personalrat ist bislang noch nicht für sie zuständig. Bis es dazu kommt, werden ihre Interessen werden von der Freienvertretung vertreten. Diese hat aber nur wenige echte Rechte, weswegen der DJV die Anwendung des Personalvertretungsrechts einfordert.

Innerhalb des DJV ist der Landesverband JVBB Berlin-Brandenburg die aktive Verhandlungspartei gegenüber dem rbb. Wer sich hier engagieren will, kann sich beim Landesverband melden.

Die Freien am rbb organisieren sich in der Initiative „rbbPro“, in der Aktive aus den Gewerkschaften DJV und ver.di sowie andere engagiert zusammenwirken. Auf ihrer Internetseite rbbpro.de finden sich zahlreiche hilfreiche Infos für Freie.

Saarländischer Rundfunk
Der DJV verhandelt zusammen mit ver.di Tarifverträge für Freie am Saarländischen Rundfunk (SR). Tarifpolitisch zuständig ist der DJV Saarland.

SWR
Am SWR hat der DJV zusammen mit ver.di Tarifverträge für Freie verhandelt, dazu gehört auch ein Bestandsschutz.

Für die Verhandlung der Tarifverträge am SWR ist der DJV-Landesverband Baden-Württemberg zuständig.

Die Tarifverträge für die Freien (arbeitnehmerähnliche Personen) sind im Intranet des SWR abrufbar oder über Betriebsgruppe oder Personalrat des Senders zu beziehen.

WDR
Freie werden seit einigen Jahren vom Personalrat vertreten, sie können ihn wählen und für ihn kandidieren. Der DJV hat zusammen mit der Gewerkschaft ver.di verschiedene Tarifverträge am WDR für Freie abgeschlossen. Tarifpolitisch ist der DJV-Landesverband Nordrhein-Westfalen (DJV-NRW) für die Verhandlungen zuständig. Vom DJV-NRW gibt es ausführliche Informationen auf der Seite DJV im WDR.



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Freie Produktion

Die meisten Freien arbeiten einzeln und ähnlich wie Angestellte. Aufgaben, Verantwortung und Bezahlung sind daher mehr oder weniger den Arbeitnehmenden vergleichbar. Doch ein kleiner Kreis von Freien denkt etwas mehr wie Unternehmen. Sie wollen Themen und Team selbst aussuchen, komplette Projekte produzieren, von der Konzeption, über Recherche, Dreh bis zur Vermarktung und Mehrfachverwertung. Für die Rundfunkanstalten ist das ein gutes Geschäft. Sie schicken keine Freien mehr auf eigene Rechnung durch die Welt, sondern warten gemütlich ab, wenn die fertigen Filme eintrudeln und entscheiden dann, ob sie diese überhaupt verwenden und wieviel sie bezahlen wollen. Für die Freien bedeutet das einerseits hohes finanzielles Risiko, andererseits aber auch ein hohes Maß an journalistischer Freiheit.

Keine Tarifverträge und viel Haftung
Wenn Du mit Deiner eigenen Produktionsfirma für den Sender oder eine seiner Tochterfirmen arbeitest, musst Du wirklich sehr unternehmerisch denken. Kalkulation, Verhandlung, Optimierung bei den Kosten: das gilt nicht nur gegenüber dem Sender, sondern auch gegenüber dem Team und sogar sich selbst. Eine verständnisvolle Bank mit gewissen Kreditlinien oder entsprechende Verwandte sind dabei mehr als hilfreich. Einen Vorschuss vom Sender musst Du nicht erwarten. Das Arbeitsrecht und sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen und Steuerpflichten bei Bilanzierung sollten Dir bekannt sein und auch die Künstlersozialabgabe kein Fremdwort, wenn Du Freie beauftragst. Die Tarifverträge, die für arbeitnehmerähnliche Personen gelten, finden für Dich selbst keine Anwendung. Stattdessen lernst Du jede Menge staatlicher Institutionen kennen, die sich mit Firmen auseinandersetzen dürfen. Der Trost: die Summen, die Du abrechnen kannst, sind deutlich höher als diejenigen, die Du aus der normalen freien Mitarbeit kennst. Dennoch fallen die Honorare hier nicht vom Himmel, sondern müssen von den Fachverbänden immer wieder neu und hart verhandelt werden. Diese werden geregelt in den Vergütungsregeln Dokumentarfilm: einführende Pressemitteilung zum Thema und Text der Vergütungsregeln (PDF).

Status und Versicherung
Wenn Du in Deiner Produktionsfirma tatsächlich noch zu wesentlicher journalistischer Arbeit kommst, kannst Du in der Regel über die Künstlersozialversicherung versichert bleiben. Natürlich gilt: wenn Du am Ende nur noch das Management machst und andere das Kreative, musst Du Dir eine andere Absicherung suchen. Wenn Du eine GmbH gegründet hast und deren Gesellschafter/in bist, solltest Du die Mehrheit der Gesellschaftsanteile haben, damit Du weiterhin als selbständig und damit KSK-berechtigt angesehen werden kannst.

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Deutsche Welle

An der Deutschen Welle arbeiten zahlreiche Freie, viele von ihnen auch aus dem Ausland. Ihre Interessen innerhalb des Senders werden seit kurzer Zeit vom Personalrat vertreten. Jahrzehntelang hatte sich der DJV für das Recht der Freien eingesetzt, den Personalrat mitzuwählen und natürlich auch dafür zu kandidieren. Der DJV hat mit den Gewerkschaften ver.di und VRFF Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Personen abgeschlossen, in denen unter anderem Rechte und Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft, Urlaub, Einschränkung und Beendigung der Tätigkeit geregelt werden. Im Sender ist auch die Freienvertretung aktiv, die noch aus der Zeit stammt, als der Personalrat noch nicht für Freie zuständig sein durfte.

Ausführliche Informationen
Details über Deine Ansprüche sind in einem Ratgeber „Freie an der DW“ zu finden, der online abrufbar ist.

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Dokumentarfilme produzieren

Wenn Du Dokumentarfilme produzieren willst, kommt besonders viel Aufwand auf Dich zu. Recherche, Produktion, Vermarktung, die Betriebskosten sind hier besonders hoch. Dokumentarfilmende verdienen durchschnittlich sehr wenig, ermittelt regelmäßig die AG Dok, in der sich zahlreiche Freie zusammengeschlossen haben. Die AG Dok hat inzwischen immerhin Vergütungsregeln mit den Rundfunkanstalten vereinbaren können.

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Deutschlandfunk

Der DJV hat zusammen mit ver.di Tarifverträge für Freie beim Deutschlandfunk vereinbart. Tarifpolitisch zuständig ist der DJV-Bundesverband.

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Pass beim Krankengeld auf!

Wer Du lange krank wirst, bist Du normalerweise durch das gesetzliche Krankengeld geschützt. Damit kannst Du Deine Wohnung weiter bezahlen und sonstige Kosten weiter bestreiten und bist kostenlos weiter krankenversichert. Normalerweise. Doch an den deutschen Rundfunkanstalten ist leider nichts normal, wenn es um Freie geht. Eine Reihe von Rundfunkanstalten versichert Freie einfach ohne Krankengeld, wenn sie arbeiten. Das merken die meisten Freien gar nicht. Auf der Honorarabrechnung wird einfach etwas weniger Krankenkassenbeitrag abgezogen, weil Du zum „ermäßigten Beitragssatz“ bei Deiner Krankenkasse gemeldet wirst. Hast Du aber jemals Deine Honorarabrechnung so wirklich genau auf alle Prozente bei der Sozialversicherung durchgeprüft? Sicherlich nicht. Der Sender sagt dazu: „Wir müssen das so tun, weil die Freien bei uns nicht ständig beschäftigt sind. Bei unständig/unregelmäßig Beschäftigten können wir nur ohne Krankengeld versichern.“ Das ist natürlich nur die halbe Wahrheit. Denn auch die unregelmäßig Beschäftigten können mit Krankengeld versichert werden, wenn die Anstalt sie darauf hinweisen würde – und die Freien daraufhin einen Antrag auf diese Versicherung stellen würden. Doch genau das machen die Rundfunkanstalten nicht. Das führt dazu, dass eine ganze Reihe von Freien ohne Anspruch auf Krankengeld arbeitet. Die Folge: wirst Du krank (oder willst in den Mutterschutz), gibt es von der Kasse kein Geld.

Mach was und informiere andere Freie
Daher unser Tipp: prüfe Deine Abrechnung oder frage Deine Krankenkasse, ob Du mit Anspruch auf Krankengeld tätig bist. Wenn das noch nicht der Fall ist, stelle einen Antrag „ich gebe hiermit eine Wahlerklärung für Krankengeld gemäß § 44 Absatz 2 Nr.3 Sozialgesetzbuch V ab“ (so kompliziert muss es leider sein) bei Deiner Krankenkasse oder fordere den Sender auf, das so bei der Kasse zu melden. Achte darauf, dass Dir kein „Wahltarif“ untergeschoben wird. Ein Wahltarif ist etwas anderes als die genannte Wahlerklärung, kostet regelmäßig mehr und bindet Dich normalerweise drei Jahre bei der Kasse.

Die Techniker Krankenkasse schadet den Freien
Leider ist es derzeit nicht überall so leicht, die Wahlerklärung auszuüben. Obwohl im Gesetz keine Frist für die Ausübung der Wahlerklärung formuliert wurde, behauptet die Techniker Krankenkasse in einem aktuellen Fall, dass das DJV-Mitglied die Wahlerklärung erst wieder bei einer neuen Beschäftigung abgeben könne, nicht aber während einer laufenden Tätigkeit. Der DJV hält diese Ansicht für rechtswidrig und geht derzeit dagegen vor. Wenn Du auch bei Deiner Krankenkasse solche Probleme bekommst, melde Dich bitte beim DJV-Referat Freie.

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Sonderthema Umsatzsteuer

Wenn Du komplett frei (also ohne Lohnsteuer) an der Rundfunkanstalt tätig bist, bekommst Du Dein Honorar im Senderjargon „brutto gleich netto“ ohne Abzüge ausgezahlt. Aber aufgepasst! Anders als bei anderen Firmen wird die Umsatzsteuer nicht in der Abrechnung ausgewiesen. Vielmehr heißt es im Kleingedruckten der Anstalten: „Bei Bestehen der Umsatzsteuerpflicht ist die Umsatzsteuer aus dem gezahlten Betrag herauszurechnen und abzuführen“ – oder so ähnlich. Will heißen: sofern Du umsatzsteuerpflichtig bist (oder freiwillig auf die Umsatzsteuer optiert hast), gehört Dir der Betrag auf Deinem Konto gar nicht zur Gänze, vielmehr musst Du je nach Leistungsart 7 oder 19 Prozent herausrechnen und (nach Abzug Deiner Vorsteuer) an das Finanzamt überweisen.
Umsatzsteuer auch bei Reisekostenerstattungen
Die Sache mit der Umsatzsteuer gilt übrigens auch für Reisekostenerstattungen. Bitte nimm diese Hinweise ernst! Denn vor wenigen Jahren hatte eine besonders umtriebige Kollegin, die sehr viel für ihre Anstalt durch die Gegend zu reisen pflegte, ein richtiges Problem. Das Finanzamt machte eine Prüfung und stellte fest, dass die Kollegin in den letzten Jahren 50.000 Euro Reisekosten erstattet bekommen hatte, aber niemals Umsatzsteuer dafür abgeführt hatte. Es wurden daher 19 Prozent Umsatzsteuer nachgefordert, rund 10.000 Euro auf einen Schlag!
Regelung nicht verhandelbar
Wenn Du denkst, Du könntest über die Frage der Umsatzsteuer mit der Anstalt verhandeln, irrst Du Dich gewaltig. Diese Regelung ist seit Jahrzehnten durch Geschäftsbedingungen und oft sogar Tarifverträge geregelt. Das einzige, das Dir übrig bleibt: Du verhandelst deswegen einen Aufschlag auf Deine normalen Honorare. Außerdem kannst Du natürlich versuchen, bestimmte Kosten direkt an die Rundfunkanstalt berechnen zu lassen. Nur wenn die Rundfunkanstalt auf der Rechnung steht als Leistungsempfänger und Du ihr insofern die Kosten nur ausgelegt hast, kann die Zahlung umsatzsteuerfrei geleistet werden.

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Mal eben ins Ausland?

Wenn Du frei für die Rundfunkanstalt ins Ausland gehst, kann es aufregend werden: Flüge, Krisen, Kriegsgebiete. Manches DJV-Mitglied ist bei solchen Einsätzen im Ausland gestorben, schwer verletzt, komplett berufsunfähig oder traumatisiert worden. Für die Frage, wie Du Dich absichern musst, ist ganz wichtig, mit welchem Status Du unterwegs bist.
Über die Anstalt versichert?
Viele Freie denken, dass sie automatisch über die Anstalt versichert werden, wenn sie im Ausland arbeiten. Denn im Inland war es doch auch so! Häufig ist das falsch. Deine Rundfunkanstalt sagt (sich) nämlich: „Wenn Du im Inland in der Redaktion frei arbeitest, dann bist Du so sehr in den Betrieb eingebunden, dass wir Dich wie Angestellte versichern müssen. Aber wenn Du frei durch Asien tourst und ab und zu einen Bericht schickst, dann ist das doch nun wirklich sehr frei. Also versichern wir Dich nicht!“
Schade, dass Dir das niemand gesagt hat, als Du abgereist bist! Als jetzt etwas passiert, erfährst Du, dass Du die ganze Zeit selbständig gewesen bist und Dich selbst um Versicherungen hättest kümmern müssen. Nicht einmal die viel gerühmte Gruppenunfallversicherung der Anstalt greift, weil Deine Reise nicht als offizielle Dienstreise gemeldet wurde! Genau das mussten DJV-Mitglieder erfahren, die verletzt oder traumatisiert aus dem Ausland zurückkamen. Und die Eltern einer Verstorbenen mussten den sehr teuren Rückflug der toten Tochter selbst organisieren, weil die Auslandstour eben nicht als Beschäftigung registriert worden war. Daher denke daran, Dich vor jedem Auslandstrip über die Absicherung zu informieren und im Notfall eben alles schnell selbst zu organisieren. Zum Glück kannst Du als DJV-Mitglied dann noch schnell den DJV-Versicherungsmakler Helge Kühl anrufen, aber bitte kümmere dich drum.

Anzeige der Presseversorgung GmbH

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ZDF

Beim ZDF sind zahlreiche Freie tätig. Für sie ist der Personalrat zuständig, den sie auch selbst wählen und kandidieren können. Der DJV hat mit den Gewerkschaften ver.di und VRFF verschiedene tarifvertragliche Regelungen für Freie abgeschlossen. Die Betriebsgruppe des DJV besteht aus Angestellten und Freien, „neue Gesichter“ sind für die Arbeit im Sender herzlich willkommen.

Begrenzung der freien Mitarbeit
Aktuell kritisiert der DJV die Absicht des ZDF, die Mitarbeit neuer frei Tätiger auf maximal sechs Jahre zu begrenzen. Aus Sicht des DJV wird damit nicht nur die redaktionelle Arbeit schwer belastet, weil damit gerade die etwas eingearbeiteten Mitarbeitenden regelmäßig vor die Tür gesetzt werden müssen, sondern auch die Freien selbst, die keine verlässliche Berufs- und private Lebensplanung betreiben können. Außerdem wird gegen den Sinn und Zweck geltender Tarifverträge und die bisherige Verhandlungstradition verstoßen, denn diese wurden klar unter der Prämisse abgeschlossen, dass eine dauernde Tätigkeit beim ZDF in freier Form möglich ist. Oft genug haben die Angestellten auf Prozente der im Öffentlichen Dienst ansonsten eigentlich üblichen Lohnerhöhungen verzichtet, um Verbesserungen bei den Freien zu erreichen. Wenn diese teuer erkauften Tarifverträge für Freie aber gar nicht mehr wirklich zur Wirkung kommen, weil die Mitarbeit von Freien immer nur sechs Jahre dauert, dann waren diese Zugeständnisse umsonst, bzw. das ZDF handelt hier unlauter.

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arte

Aktuelles

Um 2,3 Prozent steigen die Honorare der Freien sowie die Löhne der Angestellten bei arte. Hinzu kommt ein Einmalbetrag von 40.000 Euro für soziale und kulturelle Aktivitäten. Das ist das Ergebnis der Tarifverhandlungen der Gewerkschaften, unter ihnen auch der DJV im November 2023. Auch wenn der Abschluss angesichts der hohen Inflationsrate mager ausfällt, bewerteten die Gewerkschaften das Ergebnis angesichts des sonstigen französischen Umfelds als durchaus befriedigend.

Hintergrund

Im deutsch-französischen Sender arte sind zahlreiche Freie tätig. Der DJV hat zusammen mit ver.di und den französischen Gewerkschaften Tarifvereinbarungen für Freie abgeschlossen. Der DJV ist auch in der Personalvertretung aktiv, die in Straßburg nach französischem Recht gewählt wird.
Aktuell gibt es ähnlich wie beim ZDF das Problem, dass arte die Tätigkeit von Freien auf maximal sechs Jahre begrenzen will. Das macht die redaktionelle Arbeit sehr schwierig, da in den Redaktionen ständig wertvolles (freies) Erfahrungswissen verloren geht, und macht den Freien eine klare Berufs- und Lebensplanung unmöglich. Schon heute entscheiden sich deswegen viele Freie aus Deutschland gegen eine Tätigkeit in Straßburg, weil die Honorare deutlich unter den deutschen Vergütungen liegen und ein Umzug ins Ausland für eine von vornherein nur begrenzte Zeit für viele unattraktiv ist.
Freie arbeiten aber auch in Deutschland für arte. Das sind einerseits Mitarbeitende im Berliner Büro des Senders, andererseits Freie, die für arte-Produktionen tätig sind, die mit der ARD, ZDF, deren Tochterfirmen oder Produktionsgesellschaften aus deren Umfeld abgewickelt werden. Hinzu kommen Tätigkeiten in den arte-Koordinierungsredaktionen der Sender. Tarifpolitisch zuständig ist der DJV-Bundesverband.

Kontakt zur DJV-Personalvertretung bei arte gibt´s gerne über die DJV-Bundesgeschäftsstelle, Referat Freie.

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