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Foto: Hans-Werner Rodrian / srt-Bild

Wie gibt's Geld von der VG Bild-Kunst?

Was die VG Wort für textjournalistisch Tätige, ist die VG Bild-Kunst für Urhebende von Bildern, Fotos, Zeichnungen, Karikaturen, Film und visueller Kunst. Sie sorgt für die Ausschüttung von Tantiemen für Sondernutzungen von Bildern und Filmen, die nur durch pauschale Abgaben erhoben werden können. Heute geht es dabei natürlich vor allem um die Urheberrechtsabgaben beim Kauf digitaler Geräte. Bildjournalistisch Tätige (auch solche, die hauptsächlich textjournalistisch unterwegs sind und nur ihre Beiträge bebildern) können Mitglied werden. Vieles läuft ähnlich wie bei der VG Wort – aber eben nicht alles. Deshalb haben wir auch der VG Bild-Kunst ein eigenes Kapitel gewidmet.

Richtig hier? In diesem Kapitel erfährst du, wenn du visuell urhebend bist, Tantiemen für deine Fotos, Zeichnungen und Filme von der VG Bild-Kunst erhalten kannst und was du dazu tun musst.

➜ Hinweise zum Thema findest du auch im Fotografiekapitel
➜ Ein Freien-ABC-Stichwort zum Thema Verwertungsgesellschaften findest du hier

Inhaltsverzeichnis

1) Macht die Mitgliedschaft für mich Sinn?

Schaden wird sie jedenfalls nicht – die Mitgliedschaft ist kostenlos. Aber um sie wirklich zu nutzen, musst du in eine der drei Berufsgruppen passen:

  • Berufsgruppe 1 sind Bildende Künstler und Architekten
  • Berufsgruppe 2 sind Fotografen, Illustratoren, Designer, Grafiker, Comic-Zeichner, Karikaturisten. 
  • In der Berufsgruppe 3 sind die Film-Urheber. 

Man kann auch Mitglied in mehreren Berufsgruppen werden.

Die Ausschüttungssumme lag 2021 bei 67 Mio. Euro. Weil mit „neuen“ Zahlungsverpflichteten wie aktuell Social-Media-Plattformen idR jahrelang prozessiert werden muss und dann bei Erfolg hohe Nachzahlungen winken, waren es auch schon mal fast 200 Mio. Euro in einem Jahr. Bei rund 60 000 Mitgliedern kann man sich ausrechnen, dass durchschnittlich mehr als 1000 Euro pro Mitglied ausgeschüttet werden. Für journalistisch Tätige, die neben ihrer Textarbeit auch Fotos machen, sind allerdings eher zwischen 100 und 1000 Euro realistisch. Faustregel: Wer Honorare unter 10.000 Euro meldet, wird im dreistelligen Bereich liegen.

Wer nur privat und hobbymäßig Fotos macht und veröffentlicht, kann nicht Mitglied der VG Bild-Kunst werden. Bloggende, die das Bloggen beruflich betreiben, können Mitglied werden, müssen aber ggf. nachweisen, dass sie mit ihrem Blog Erlöse erzielen. Denn die VG Bild-Kunst setzt eine gewisse Professionalität voraus. Als Belege gelten Veröffentlichungen in Zeitschriften, Zeitungen oder Büchern. Oder eine Mitgliedschaft in Berufsverbänden wie dem DJV. 

Man wird übrigens gleich Mitglied. Eine Unterscheidung zwischen Wahrnehmungsberechtigten und Mitgliedern wie bei der VG Wort gibt es bei der VG Bild-Kunst nicht.

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2) Wie funktioniert es?

Meldetermin ist stets der 30. Juni eines Jahres für die Meldungen des Vorjahres (Link). Du solltest dich aber besser im ersten Quartal mit dem Thema beschäftigen, denn Fragen werden im Juni nicht mehr beantwortet. 

Man meldet seine Veröffentlichungen auf den Formularen der VG Bild-Kunst. Es gibt sie analog und digital. Ich erläutere hier nur, wie es digital geht.

2.1. Das solltest du vorbereiten:

Meldung Buch: Hattest du im Meldejahr Bilder in Büchern?

Meldung Honorare: Welche Honorare (netto ohne Umsatzsteuer, nur Nutzungshonorare also z.B. nicht Arbeitshonorare, Spesen) hast du im Meldejahr für Fotos oder Filme bekommen?

Meldung Einzelbilder: Wie viele Fotos hattest du auf Webseiten, in Zeitungen/Zeitschriften und im TV?

Die Entscheidung: Honorare oder Einzelbilder melden? Hinweise dazu findest du weiter unten unter Punkt 3.

2.2. So meldest du Bücher:

Wenn deine Bilder in Büchern verwendet wurden, kannst du diese Bücher unter Angabe der Anzahl der dort verwendeten eigenen Bilder angeben – und zwar im Online-Formular Buch: https://bildkunst-onlinemeldung.de/, dann „Buchmeldungen Urheber“. 

Tipps zum Ausfüllen: 

  • Feld ISBN: Das ist ein Pflichtfeld. Bücher ohne ISBN kannst du auch melden. aber nur über das analoge Formular (PDF downloaden, ausdrucken, ausfüllen, per Post absenden oder einscannen und mailen)
  • Feld Buchtyp: Das ist ebenfalls ein Pflichtfeld. Wenn nichts passt, Buchtyp 3 (Belletristik und sonstige) nehmen. Wichtig: Wissenschaftliche und Sach- und Fachbücher, die du sowohl getextet als auch bebildert hast, musst du komplett bei der VG Wort melden.
  • Feld Erscheinungsjahr/Jahr der Neuauflage: Bücher bleiben fünf Jahre lang in der Ausschüttung. Dazu musst du nichts extra tun. Bücher kannst du deshalb auch noch fünf Jahre rückwirkend melden – im Juni 2024 also ab dem Erscheinungsjahr 2019. Neuauflagen kannst du neu melden, wenn Inhalt und/oder Gestaltung gegenüber der Vorauflage mehr als nur unwesentlich verändert worden sind und eine neue ISBN vergeben ist. 
  • Feld Das ist ein Kalender: Kalender sind keine Bücher im Sinne des Verteilungsplans.
  • Feld E-Book: E-Books kannst du auch melden, wenn mindestens 200 Exemplare verkauft wurden. (Gedruckte Bücher müssen in einer Auflage von 250 Ex. erschienen sein.)
  • Feld Anzahl Abbildungen: Du kannst bis zu 200 Bilder pro Buch melden. Die Werkarten  „Bildende Kunst“, „Fotografie“ und „Illustration/sonstige Bildwerke“ zählen für die Ausschüttung gleich (ein Werk ist ein Werk). Die Daten werden für künftige Verteilungspläne gebraucht. 

Mehr Details im Merkblatt der VG-Bild-Kunst zu Büchern: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Web_Merkblatt_Buch_VGBK_2203.pdf

2.3. So meldest du Honorare

Wenn du abgecheckt hast, dass du besser Honorare als Einzelbilder meldest (siehe oben , 2.1., und unten, 3.), dann rufst du das Online-Formular Honorare auf (https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/fees).

Tipps zum Ausfüllen:

  • Feld Meldejahr: Es gilt immer das Datum der Honorarrechnung. Also nicht das der Veröffentlichung und nicht das des Geldeingangs. Du kannst nur das gerade abgeschlossene Jahr melden und nur bis 30.6. des Folgejahres. Bis zu drei Jahre zurück zu melden wie bei der VG Wort ist bei der VG Bild-Kunst nicht möglich.
  • Feld Fotografie / Kunst / Sonstige Bildwerke: Alle drei Werkarten zählen für die Ausschüttung gleich. Wenn du 24000 Euro oder mehr Gesamthonorar meldest, dann musst du das (z.B. durch ein Steuerberater-Testat) nachweisen.
  • Feld Presseverlage: Es dürfen nur deutsche Auftraggeber summiert werden. Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Hörfunk-, TV-Sendeanstalten sowie TV-Produktionsfirmen: Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Sonstige Unternehmen und nicht-kommerzielle Organisationen: Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Nachrichten-, Pressebild- und Sportagenturen: Hier können nur inländische Nutzungen gemeldet werden. Jeder gemeldete Euro bringt einen halben Ausschüttungspunkt.     

Mehr Details im Merkblatt der VG-Bild-Kunst zu Honoraren: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Merkblatt_Honorar_VGBK_2308_Web.pdf

2.4. So meldest du Einzelbilder

Wenn du festgestellt hast, dass du besser Einzelbilder als Honorare meldest (siehe oben, 2.1.), dann rufst du das Online-Formular Einzelbilder auf. Das sind genau genommen sogar vier Formulare:

2.4.1. Einzelbilder Print: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-print

  • Du musst keine einzelnen Bilder melden, sondern legst jeweils eine neue Zeile an für die Gesamtzahl der Bilder, die du im Meldejahr bei einer Zeitung / Zeitschrift veröffentlicht hast.
  • Du kannst nur Zeitungen / Zeitschriften angeben, zu denen du eine ISSN oder ZDB-ID findest. Der Link zum Zeitschriftenkatalog der Deutschen Nationalbibliothek steht oben im Meldeformular. Mehr Infos weiter unten („So findest du ISSN oder ZDB-ID“).
  • Zu Print zählt auch das E-Paper (das du deshalb nicht extra melden darfst), nicht jedoch eine Online-Ausgabe (die du zusätzlich im Formular Einzelbilder digitale Verlagsprodukte melden darfst)
  • Du kannst unbegrenzt viele Bilder melden (im Ggs. zu den Digitalveröffentlichungen, siehe unten). 
  • Wenn du viele Publikationen (> 50) meldest, musst du zwischenspeichern.

2.4.2. Einzelbilder Web: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-web

  • Hier darfst du nur Webveröffentlichungen melden, die nicht bei Digitale Verlagsprodukte zu melden sind (siehe unten). 
  • Du darfst nur Bilder melden, die im Meldejahr min. sechs Monate auf der Webseite standen. 
  • Du kannst im Gegensatz zu Print nur höchstens 200 Bilder auf Webseiten melden. Die müssen dann allerdings im Meldejahr nicht neu auf die Webseite gestellt worden sein. Du kannst sie also jedes Jahr wieder melden, solange sie da stehen.
  • Bilder auf Social-Media-Plattformen kannst du (noch) nicht melden. (gilt auch für 2.4.3. und 2.4.4.)
  • Du darfst nur deutsche Webseiten melden und solche, die sich an ein deutsches Publikum wenden. 

2.4.3. Einzelbilder Fernsehen: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-television

  • Du kannst unbegrenzt viele Bilder melden.
  • Die erlaubten Fernsehsender müssen aber in einer Liste stehen, die idR für jedes Jahr erst kurz nach Jahresende veröffentlicht wird. (Das Fernsehprogramm muss im Meldejahr einen Deutschland-Marktanteil von mindestens 1% erreicht haben.)

2.4.4. Einzelbilder Digitale Verlagsprodukte: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-digital

  • Hier musst du Webveröffentlichungen in Onlinemedien melden. Die Abgrenzung zu Web ist diese: Hier geht es um Webseiten mit journalistisch-redaktionell gestalteten Inhalten, die periodisch veröffentlicht werden und über eine ISSN oder ZDB-ID verfügen. IdR geht es also um die digitalen Varianten von Printmedien. Alles andere meldest du bei Einzelbilder Web.
  • Du kannst max. 200 Einzelbilder pro Jahr melden.
  • Du darfst nur deutsche Onlinemedien melden und solche, die sich an ein deutsches Publikum wenden.
  • Du darfst nur Bilder melden, die im Meldejahr min. einen Monat auf dem Onlinemedium standen. Die Bilder dürfen auch hinter einer Paywall stehen. 

Merkblatt der VG Bild-Kunst zu Einzelbildern: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Merkblatt_Einzelbilder_VGBK_2308_Web-.pdf

So findest du ISSN oder ZDB-ID 

Suche am besten in der Zeitschriften-Datenbank der Deutschen Nationalbibliothek:
www.zdb-katalog.de
https://portal.issn.org/advancedsearch

Tipp: schreibe neben dem Namen der Zeitung bzw. Zeitschrift „Deutschland“ und klicke vor der Suche auf das Symbol z.B. für „Printmedium“ bzw. für  „Onlinemedium“. Wenn für das digitale Verlagsprodukt keine Identifikationsnummer online zu finden ist, kann die ISSN oder ZDB-ID der entsprechenden Printausgabe angegeben werden.

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3) Einzelbilder oder Honorare melden?

Du kannst Einzelbilder melden. Oder du kannst Honorare melden, die du erzielt hast. Aber dasselbe nicht Bild nicht zweimal. Welche Variante ist lukrativer?

Regel 1: Normalerweise ist es für jemanden, der hauptberuflich tätig ist, immer sinnvoll, seine Honorare zu melden.

Regel 2: Aber für Veröffentlichungen z.B. im Internet liegt die Honorierung oft Jahre zurück, die Bilder sind aber weiter online. D.h. man meldet in den Folgejahren, wo man kein Honorar mehr bekommt, die Einzelabbildung.

Regel 3: Wenn du als bildjournalistischer Nebenberufler für deine Veröffentlichungen nur sehr geringe oder auch gar keine Nutzungshonorare erhakten hast, dann nimmmst du natürlich wenigstens die Einzelabbildung.. 

So rechnest du dir aus, womit du besser fährst:

Grundsätzlich denkt die VG Bild-Kunst in Honoraren. Jedes von dir gemeldete Bild wird mit einem fiktiven Wert von 20 Euro bewertet. Bei 100 gemeldeten Bildern bekommst du also 2000 Euro Honorar angerechnet. Wenn deine Honorare höher waren, dann meldest du die. 

Journalistisch tätige Personen liefern ihren Auftraggebern oft auch Pakete aus Text und Bild, wo sich das Ganze gar nicht mehr trennen lässt. Dann kannst du zumindest noch die Einzelbilder melden. Besser ist es natürlich, wenn du Text und Bild gleich in der Rechnung separat ausweist.

Du kannst drei Felder melden: einmal Print, dann digitale Verlagsprodukte, das sind die Websites der Zeitungen und Verlage und als drittes die Rubrik Web, wo alles andere digitale gemeldet werden kann. Bei Web und bei digitalen Verlagsprodukten bist du limitiert auf jeweils 200 Bilder. Die Honorarnennung lohnt sich also erst ab 4000 Euro pro Bereich, und das bedeutet, dass wohl die Mehrheit der Journalisten da besser mit Einzelbildern fährt.

Interessant ist, dass man bei Print unbegrenzt melden darf. 

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4) Was wird kontrolliert?

Wenn jemand sehr viel meldet, dann wird ggf. auch kontrolliert. Was ist dann zu belegen? Bei Honorarmeldung sind Rechnungen vorzulegen. Ab 24.000 Euro Honorar musst du eine Bestätigung des Steuerberaters liefern. Wer keinen Steuerberater beschäftigt, reicht Kopien seiner Rechnungen ein.

Bein Einzelbildern können Screenshots verlangt werden – vor allem auch, wenn sie hinter Bezahlschranken liegen.

Aufstellungen nach Auftraggeberkategorien muss man nicht mehr vorlegen.

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5) Wo gibt es Hilfe?

5.1. Im Vorspann der Meldeformulare

Auf der Webseite gibt es bei den Meldeformularen (siehe https://bildkunst-onlinemeldung.de/ und 2.) stets einen Vorspann mit Hinweisen und Hilfestellungen. Hier finden sich auch Hinweise, was gerade nicht digital gemeldet werden kann, sondern händisch via Mail zu melden ist; denn die bildkunst-Webseite wird ständig den veränderten Rahmenbedingungen und Bedürfnissen angepasst und ist deshalb eine Dauerbaustelle.

5.2. In den Merkblättern der einzelnen Meldevarianten

Leicht wird in diesen umfangreichen Vorspännen der Hinweis auf das jeweilige Merkblatt übersehen, das noch mal detaillierter auf die jeweilige Meldevariante eingeht und worauf es dabei ankommt:

5.3. In Hilfetexten direkt im Online-Meldeportal

Im Online-Meldeportal sind bei verschiedensten Feldern auch noch mal kleine Hilfetexte hinterlegt.

5.4. per Mail

Fragen können auch schriftlich per E-Mail an die folgende Adresse gestellt werden: auswertung-bild@bildkunst.de, sinnvollerweise mit einem aussagekräftigen Betreff wie: „Honorarmeldungen“.

 

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