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Foto: kaboompics / pixabay

So bekommst du Geld von der VG WORT

Die VG Wort ist für die meisten journalistisch Arbeitenden die wichtigste Verwertungsgesellschaft. Deshalb ist der Beitrag über sie auch am umfangreichsten. Für viele Freie ist sie – trotz der jährlichen Überweisung – ein Buch mit sieben Siegeln. Aber keine Angst, hier erfährst du ganz praktisch, wie du mit überschaubarem Aufwand das meiste aus deinen VG-Wort-Ansprüchen machst. Ich selbst bekomme von der VG Wort zweimal im Jahr eine Überweisung in mittlerer vierstelliger Höhe. Wie geht das und wie kann es auch für dich funktionieren? Das zeige ich dir in diesem Kapitel.

Richtig hier? In diesem Kapitel geht es darum, wie und wofür du zusätzlich zu einem Autorenhonorar urheberrechtliche Tantiemen von der VG Wort bekommst. Diese Beiträge aus anderen Kapiteln könnten dich aber auch interessieren:

Freien-ABC-Eintrag Verwertungsgesellschaften
Freien-ABC-Eintrag Urheberrecht
Toolbox Die 4 Wege zur VG-Wort-Tantieme für deinen Online-Beitrag

Inhaltsverzeichnis

1) Woher kommt das Geld?

Wer urheberrechtlich geschützte Leistungen nutzt, der darf das tun, aber er muss dafür zahlen. Das steht im Urheberrechtsgesetz §§ 54 ff. UrhG. Das gilt nicht nur für die Erstnutzenden des Texts oder Bilds oder Videos, mit denen die Urhebenden ja in der Regel direkt verhandeln. Sondern auch für Zweitnutzende. Darunter versteht man den Friseursalon, der einen Lesezirkel ausliegen hat. Den Vorstandsassistenten, der einen Pressespiegel für seine Chefin zusammen stellt. Und die Immobilienmaklerin, die ein PDF mit deiner Reportage über den Stadtteil per Whatsapp weiterleitet. 

Manche Nutzungen lassen sich nicht individuell abkassieren. Deshalb übergeben Publizierende die Zweitverwertungsrechte sinnvollerweise der VG Wort.

Solche Nutzungen lassen sich nicht individuell abkassieren. Deshalb übergeben Publizierende die Zweitverwertungsrechte sinnvollerweise der VG Wort. Und die VG Wort kassiert nicht bei dem einzelnen Friseursalon, sondern an der Quelle: Ihre weitaus wichtigste Einnahmequelle sind seit Jahren die Gerätegebühren. Für jeden Computer, jeden Drucker, jedes Smartphone etc. müssen beim Neukauf VG-Wort-Gebühren bezahlt werden.

Am Ende kommen da zig Millionen Euro zusammen, die allerdings für mehrere Nutzungen aufgeteilt werden. Mit einem Laptop kann man ja auch Bilder und Kinofilme kopieren. Die PC-Vergütung teilt sich die VG Wort also mit anderen Verwertungsgesellschaften. 

Trotzdem sind für 2022 rund 174 Millionen Euro für die VG Wort zusammengekommen. Die teilen sich auf rund 300.000 Wahrnehmungsberechtigte und mehr als 9000 Verlage auf. Im Durchschnitt bekommt jeder Wahrnehmungsberechtigte zwischen 400 und 500 Euro. 

Allerdings bekommt nicht jeder gleich viel. Sondern die VG Wort versucht, das Geld möglichst gerecht zu verteilen. Wer viel kopiert wird, der soll auch mehr bekommen. Zu den Verteilungsschlüsseln komme ich gleich.

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2) Wofür gibt es Geld?

1. Artikel in Zeitungen und Publikumszeitschriften: 

VG-Wort-Bezeichnung: Presse-Repro (in TOM: Menüpunkt „Presse“)

Was: Du musst im Verlauf des vergangenen Jahres Artikel in Zeitungen oder Publikumszeitschriften veröffentlicht haben.

Ausschüttungsbeispiel: Wer 2022 mehr als 10.000 Zeichen in der Augsburger Allgemeinen (Gesamtauflage) veröffentlicht hat, der musste das bis zum 31. Januar 2023 melden und bekam im Juni 2023 dann genau 162 Euro ausgeschüttet.

Weiteres Geld bekommen Zeitungs-und Zeitschriftenautoren über die Ausschüttungen …

… für (Papier-)Pressespiegel 

… sowie für Elektronische Pressespiegel 

Für beides muss man aber nichts extra tun, und es gibt auch nicht wirklich viel Geld. Spannend ist das am ehesten für Wirtschaftsjournalisten, weil deren Artikel besonders häufig in Firmenpressespiegeln genutzt werden.

➜ Wie du Veröffentlichungen in Tageszeitungen und Publikumszeitschriften (Presse Repro) meldest, steht weiter unten unter Punkt 4.

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2. Artikel in wissenschaftlichen und Fachzeitschriften

(wir sprechen weiter von Print): 

VG-Wort-Bezeichnung: Wissenschaft 

Was: Wenn du z.B. einen Artikel in der Lebensmittelzeitung oder im BJV Report des Bayerischen Journalistenverbands geschrieben hast.

Ausschüttungsbeispiel: pro Normseite von 1500 Zeichen gab es 2020 3 Euro. Für einen Artikel mit 7500 Zeichen also 15 Euro.

➜ Wie du Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und Sachbüchern meldest, steht weiter unten unter Punkt 5.

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3. Fach- und Sachbücher: Wissenschaft

Ausschüttungsbeispiel: Für ein 2022 erschienenes Sachbuch bekam man als Alleinautor pauschal 700 Euro

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4a. Texte im Internet auf mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis

  • Metis ist ein Akronym für Meldesystem für Texte auf Internetseiten. Metis hieß aber auch eine Geliebte des Zeus … Kooperierende Webseite bedeutet hier: Die Webseite baut VG-Wort-Zählmarken ein. 
  • Was: Du musst im entsprechenden Jahr auf einem öffentlich zugänglichen Server im Internet einen Text von mindestens 1800 Zeichen Länge veröffentlicht haben. Das kann ein fremder oder eigener Server sein. Er darf auch hinter einer Paywall stehen.
  • Ausschüttungsbeispiel: Wer 2023 einen Text bei Spiegel.de hatte, der mehr als 1500 mal geklickt wurde, der bekam 43 Euro Ausschüttung. Wichtig dabei ist, dass es dieses Geld nicht nur einmal gibt, sondern jedes Kalenderjahr neu zu zählen begonnen wird. Wer also hundert attraktive Texte im Internet hat, die jedes Jahr mehr als 1500-mal geklickt werden, der bekommt jedes Jahr aufs Neue 100 x 43 = 4300 Euro. (Der Quotentrend ist allerdings gerade rückläufig.)

4b. Texte im Internet auf nicht mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis Sonderausschüttung

  • Was: Webseiten können nicht gezwungen werden, VG-Wort-Zählpixel einzubauen. Die Metis-Sonderausschüttung berücksichtigt Veröffentlichungen bei nicht kooperierenden Seiten.  
  • Ausschüttungsbeispiel: Wenn du 2022 mindestens 200 Texte auf einer nicht mit Metis kooperierenden Webseite hattest, dann bekamst du 240 Euro (Sonder-)Ausschüttung

➜ Wie du Veröffentlichungen im Internet (Metis) meldest, steht weiter unten unter Punkt 6.

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5. Literatur (Belletristik, Kinderbücher): Bibliothekstantieme

Darauf gehe ich hier nicht näher ein. Infos hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/belletristik-und-kinderbuecher.html

In den Bereich der Bibliothekstantieme fallen auch Tantiemen für Zeitungen und Zeitschriften sowie Fachbücher, die im Lesebereich öffentlicher Bibliotheken ausliegen oder in digitaler Form über die Onleihe der öffentlichen Bibliotheken ausgeliehen werden können. Dazu musst du nichts extra melden.

6. Audio- und audiovisueller Bereich (Fernsehen, Radio, Video)

Darauf gehe ich mangels Detailkenntnis ebenfalls nur kurz ein. Beim Fernsehen meldet man meistens gar nichts, weil das die TV-Anstalten tun. Beim Hörfunk kann man Textbeiträge melden, die länger sind als 1 Minute, und bekommt dann abhängig von Sender groß oder klein, Dauer lang oder kurz, Werkkategorie, für Lyrik 200 Punkte, für Moderation 5 Punkte einen Punktwert, der dann je nach Geldeingang mit einem gewissen Faktor multipliziert wird. Beschrieben wird das im Verteilungsplan:

https://www.vgwort.de/dokumente/verteilungsplaene.html

Mehr Infos hier: 

Auszahlungen Hörfunk
Auszahlungen Fernsehen
Merkblatt Fernsehen

7. Wofür gibt es bisher kein Geld?

Es dauert immer eine Weile, bis Werke in neueren Medien Geld in der VG Wort bringen. Deshalb gibt es unter anderem für die folgenden Werke (noch) keine Ausschüttungen:

  • Texte in Online-Videos 
  • Texte in Audiodateien (Podcasts und Online-Radio)
  • Texte in Multimediapräsentationen 
  • Beiträge in Mediatheken

8. Drei wichtige Klippen:

  • Die VG Wort ist kein literarisches Quartett. Aber eine gewisse Schöpfungshöhe wird verlangt. Schließlich basieren die gezahlten Gelder auf dem Urheberrecht. Also ein Adressbuch wird vermutlich nicht akzeptiert. Und wenn du das Wetter oder die Fernsehprogramme auflistest, vermutlich auch nicht.
  • Außerdem brauchst du gewisse Mindestumfänge. Bei Fachzeitschriften 3000 Zeichen, bei Tageszeitungen 900 Zeichen, bei Internettexten 1800 Zeichen. Drunter gibt’s leider nichts.
  • Und dann noch eine Spezialität: das Interview. Ausschüttungen gibt es nur für das eigene geistige Eigentum. Bei Interviews können deshalb nur die eigenen Fragen gemeldet werden. Die Antworten kann der Gesprächspartner melden, wenn er oder sie Wahrnehmungsberechtigter ist. 

Details hier: 

https://www.vgwort.de/auszahlungen.html

https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/merkblaetter/150521_Merkblatt_VG_Wort_Homepage.pdf

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3) Wie kann ich mich anmelden?

Damit die VG Wort für dich tätig wird, musst du bei ihr Wahrnehmungsberechtigter werden. (Du kannst auch Mitglied werden, aber frühestens nach drei Jahren.) Die VG Wort übernimmt treuhänderisch die Urheberrechte für dich, und das geht nicht ohne Vertrag.

Der Ablauf ist kurz gesagt so: Man füllt ein Formular online aus, lädt es runter, druckt es aus, unterschreibt es, steckt es dann in einen Briefumschlag und schickt es an die VG Wort.

Der Vertrag muss bis zum 31. Dezember postalisch eingehen, damit eine Meldung zum jeweiligen Jahr möglich ist.

  1. Öffne zunächst das Online-Meldeportal der VG Wort:
    https://www.vgwort.de/
  2. Klicke rechts unter Online-Service-Portale auf „Meldungen“ und dann links oben auf „Urheber und Verlage“.
  3. Um Online Meldungen zu erstellen, einen Wahrnehmungsvertrag abzuschließen oder dich für das Online Meldesystem zu registrieren, klicke bitte hier!
  4. Dann unter Noch nicht registriert? auf Jetzt neu registrieren
  5. Gib an, dass du ein Autor bist und bestätige mit einem Klick auf „Weiter“.
  6. Im nächsten Schritt musst du das Formular vollständig ausfüllen (die Karteinummer lässt du frei) und die Eingaben mit „Weiter“ bestätigen.
  7. Zum Schluss musst du dir die Unterlagen herunterladen und unterschrieben an die VG Wort senden, damit dein Account angelegt werden kann.
  8. Du erhältst eine E-Mail, sobald dein Account erfolgreich erstellt worden ist.
  9. Dann bekommst du auch deine VG-Wort-Karteinummer. Ohne die geht wenig bei der VG Wort.

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4) Wie melde ich Veröffentlichungen in Tageszeitungen und Publikumszeitschriften (Presse Repro)?

Termin ist immer der 31. Januar. Bis zum Ablauf dieses Tags kannst du deine Veröffentlichungen des Vorjahres melden. (Und noch aus zwei Jahren davor, wenn du es damals nicht gemacht hast). Tipp: Fang nicht erst am 30. Januar an. In der letzten Woche übernimmt die VG Wort üblicherweise keinen Support mehr.

Vorbereitung:

  • Bevor du das VGWort-Portal aufrufst, solltest du dir eine Liste deiner Tageszeitungs- und Publikumszeitschriftenkunden machen und ermitteln, wie viele Zeichen du da im Meldejahr veröffentlicht hast.
  • Es muss nicht supergenau sein. Wo weniger als 10.000 Zeichen zusammenkommen, das kannst du gleich weglassen. Stufe 1 ist dann 10.000 bis unter 200.000 Zeichen. Also wieder egal, ob 50.000 oder 80.000. 
  • Und wenn du nicht weißt, ob das Medium bei Presse Repro meldbar ist: probiere es einfach.

Die eigentliche Meldung läuft so:

  1. anmelden unter tom.vgwort.de > einloggen > Presse > Presse/Repro Meldung erstellen
  2. Zeitung/Zeitschrift/Presseagentur: Da gibst du die ersten paar Buchstaben ein, beim Beispiel Augsburger Allgemeine also z.B. „au“ und drückst Enter. Dann bekommst du eine Vorschlagsliste und wählst „Augsburger Allgemeine“ und „Weiter“.
  3. Meldejahr: z.B. 2023, 
  4. Mantel/Gesamtausgabe oder Lokalteil
  5. Anschläge pro Jahr: zB 10.000-200.000
  6. Dann hast dun noch die Möglichkeit, einen Kommentar abzugeben, und kannst abschließend auf „Meldung absenden“ klicken.
  7. Abschließend kannst du ein PDF der Meldung herunterladen. Das kannst du dir aber auch sparen, weil du deine Meldungen später auch im Portal noch kontrollieren kannst.
  8. Den Vorgang wiederholst du für jede Zeitung und Publikumszeitschrift, bei der du mehr als 10.000 Zeichen abgesetzt hast. 

 Was wird kontrolliert? 

Gefürchtet sind Rückfragen. Mach dich darauf gefasst, dass du die Veröffentlichungen glaubhaft machen musst. Das geht am einfachsten mit Clippings, also PDFs deiner Veröffentlichungen. Ich habe aber auch schon Abrechnungen eingereicht und einmal auch einfach die Bestätigung des zuständigen Redakteurs.
Vergiss nie: Die VG-Wort-Verwaltung muss das halt kontrollieren, vergnüglich ist das auch für die Mitarbeiter nicht.

Auszahlung:

Und wenn alles gut geht, dann bekommst du Ende Juni einen Ausschüttungsbrief. Tipp: Kontrolliere diesen Ausschüttungsbrief und frage sofort nach, wenn du etwas nicht verstehst. Und wenn du im kommenden Jahr wieder meldest, lege dir den Ausschüttungsbrief neben den Computer.

VG-Wort-Info hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/publikumszeitungen-und-zeitschriften.html

FAQ: 

Wie lange dürfen Veröffentlichungen nachträglich gemeldet werden? 

Das hängt von der Ausschüttung ab. In Presse/Repro sind es 3 Jahre, in Wissenschaftlichen  Beiträgen nur 2. Tipp: einfach in T.OM ausprobieren, nicht mehr meldbare Jahrgänge kann man auch nicht mehr auswählen.

Welche Veröffentlichungen darf man überhaupt melden? Dürfen z.B. auch kostenlose Anzeigenblätter und kostenlos an Haushalte abgegebene Broschüren/Magazine (mit redaktionellen Beiträgen und Advertorials) bei der VG Wort gemeldet werden? 

Einfach ausprobieren: Wenn der Titel in T.O.M. gelistet ist: ja

Was ist zu tun, wenn ich für ein Medium melde, das ich nicht in der Liste finde?

Dann findest du unter der Vorschlagsliste einen Link, wo du neue Titel anlegen kannst

Was hat es mit den Presseagenturen auf sich, für die du außer Zeitungen oder Zeitschriften auch melden kannst?

In der Vergangenheit haben wohl einige wenige Agentur-Feste und Freie ziemlich viel Geld abgegriffen, weil sie jede Zeitung meldeten, in denen sie veröffentlicht wurden. Und das waren bei Agenturen wie dpa naturgemäß praktisch alle. Das fand die Bewertungskommission der VG Wort unfair. Daraufhin wurde beschlossen, dass Agenturjournalisten nur einmal die Agentur melden dürfen. Für die gibt es dann allerdings den höchsten Multiplikator.  

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5) Wie melde ich Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und Sachbüchern (Meldung Wissenschaft)?

Wir sprechen weiter von Print. Das geht ähnlich wie bei Presse/Repro, allerdings kann man nicht einfach die Gesamtzeichenzahl melden, sondern muss jeden Beitrag einzeln ins System eingeben. 

* Termin ist stets der 31. Januar. Gemeldet werden können auch hier bis zu drei Jahre alte Beiträge, wenn man es im Vorjahr vergessen hat. Das Meldeverfahren Wissenschaft gilt auch für die Bibliothekstantieme. Meldefähig sind auch Beiträge, bei denen man neben anderen Autoren Miturheber ist. Das ist dann anzugeben. Zeitschriftenbeiträge müssen mindestens 3000 Zeichen lang sein, Meldungsautoren gehen also leer aus.

* Die eigentliche Meldung läuft ähnlich wie bei Presse/Repro, man muss aber jeden Beitrag einzeln ins System eingeben. 

* Was gilt als Fachzeitschrift? Das wird recht großzügig ausgelegt. Der gesamte Special-Interest-Bereich ist auch dabei. Dazu werden Titel mit Themen wie Sport, Reise, Auto, Kultur, Wohnen, Technik und sogar Lifestyle gezählt, nicht aber typische Illus und Magazine wie Stern oder Focus. Und natürlich keine Tages- und Wochenzeitungen. Wenn du viel für einen Titel arbeitest, dann frag entweder vor der Eingabe nach oder gebe auf gut Glück deine Beiträge ein. Im Ausschüttungsbrief siehst du nachher, was akzeptiert wurde. Tipp: Manche Beiträge (z.B. in Reisezeitschriften) können sowohl bei Presse/Repro als auch bei Wissenschaft eingegeben werden.

* Was gilt als Fach- und Sachbuch? Da läuft die Abgrenzung ähnlich wie bei Zeitschriften, auch hier ist der weite Bereich der Special-Interest-Titel meldbar.  

VG-Wort-Info hier: 
https://www.vgwort.de/dokumente/merkblaetter.html, dann Merkblatt Wissenschaft
https://www.vgwort.de/auszahlungen/wissenschaftliche-publikationen/fach-und-sachbuecher.html

FAQ:

Meldet man Bücher nicht direkt bei der Bibliothekstantieme?

Das gilt nur für Belletristik. Sach- und Fachbücher meldest du bei Wissenschaft (und die Meldung für die Bibliotheksantieme geschieht dann automatisch). Belletristik kannst du nur direkt bei Bibliothekstantieme melden.

Können auch Neuauflagen gemeldet werden

Ja, auch Neuauflagen sind meldbar, wenn sie inhaltlich um mindestens 10 Prozent verändert sind. Die Meldung einer Neuauflage ist nach frühestens fünf Jahren möglich.

Können auch Beiträge in Sach- und Fachbüchern gemeldet werden?

Ja, das geht auch. Sie müssen dann wie in Fachzeitschriften mindestens 3000 Zeichen Umfang haben. Eigene Bilder und Illiustrationen zu deinem Fachbeitrag kannst du wie Text zählen, der auf der Bildfläche Platz hätte. 

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6 Wie melde ich Online-Beiträge (Metis)?

Achtung, jetzt wird es etwas komplizierter. Denn es gibt drei Arten von Ausschüttungen: 

  1. die reguläre Ausschüttung mit Zugriffszählung und 
  2. die Sonderausschüttung. 
  3. Auf deinen eigenen Webseiten funktioniert nur die reguläre Ausschüttung . 

➜ Wege zur Online-Tantieme gibt es genau genommen sogar vier. Damit du nicht den Überblick verlierst, bieten wir dir auch eine grafische Darstellung in dieser Toolbox.

VG-Wort-Info hier: https://tom.vgwort.de/Documents/pdfs/dokumentation/metis/DOC_Urhebermeldung.pdf
https://www.vgwort.de/auszahlungen/texte-im-internet-metis.html
https://www.vgwort.de/dokumente/merkblaetter.html

6.1. Wie melde ich auf fremden Webseiten gemeldete Online-Beiträge (Meldung Metis)

Wie wird das Geld ausgeschüttet?

Die reguläre Ausschüttung erfolgt über eine echte, tatsächliche Zählung jedes einzelnen Zugriffs auf der veröffentlichenden Webseite. Dafür muss auf der Webseite außer dem Text auch ein Zähler eingebaut werden. Das ist ein kleines unsichtbares Bild, die sogenannte Zählmarke. Mit jedem folgenden Aufruf des Texts wird auch die Marke aufgerufen und diesen Aufruf kann die VG Wort zählen. Natürlich gibt es dazu Absicherungen, dass niemand Hunderte Male seinen Text aufruft. 

Wo ist das Problem?

Das Problem ist, dass das System nicht durchgängig funktioniert. Denn der einzelne Autor hat ja keinen Zugriff auf die Webseite. Wenn er beispielsweise einen Beitrag bei focus.de oder t-online.de laufen hat, bleibt ihm nur, die Redaktion zu beknien, die Zählmarke einzubauen. Die kann aber auch nur helfen, wenn der Verlag ein entsprechendes Tool zur Verfügung gestellt hat. Viele Verlage haben allerdings andere Probleme, als Zählmarken für Autoren einzubauen.  

Der Ablauf:

Wenn all diese Hindernisse überwunden sind, bekommt man schließlich irgendwann den Hinweis, dass ein Beitrag 1500-mal abgerufen wurde, und muss dann die Urheberschaft bestätigen.  

Zusammengefasst: Um für Veröffentlichungen mit kooperierenden Websites Geld über das Metis-System zu bekommen, musst du…

.. eine VG-Wort-Nummer haben und diese dem Webseitenbetreiber mitteilen

.. Der muss in deinen Beitrag eine Zählmarke setzen und die sollte mit deiner VG-Wort-Nummer verbunden werden. Deine VG-Wort-Nummer kannst du seit 2022 auch selbst zu einem Beitrag ergänzen, wo 1) eine Zählmarke eingebaut und 2) dein Name als Autor angegeben ist (siehe unten, Tipp).

.. Wenn genügend Zugriffe zusammengekommen sind, wirst du per Mail informiert.

.. Dann musst du die Urheberschaft bestätigen . 

Tipp: Nicht selten  passiert es, dass der Verlag alle Beiträge mit einer Zählmarke versieht (denn er will ja auch VG-Wort-Tantiemen haben), aber deine VG-Wort-Nummer nicht eingebaut. Wenn das der Fall ist (und wenn dein Name beim Text steht), dann kannst du Beiträge dir auch selber zuschreiben. Das funktioniert so: Anmelden in tom.vgwort.de. > Metis-Bereich > Meldungen erstellen > eigene Homepage? nein > Zählmarken? ja > Presseagentur? nein >  Karteinummer weitergegeben? ja > Nicht aufgeführte Seite: weiter > Internetseite (Startseite) <hier z.B. www.welt,de eingeben und warten, dass das System die meldefähigen Seiten findet > dann bestätigen

Tipp: Du kannst herausbekommen, ob auf einer Seite VG-Wort-Zählmarken verbaut sind. Das funktioniert z.B. mit dem Programm Ghostery, das es als Add-on z.B. für Google Chrome und andere Browser gibt.  Dazu installierst du dieses Add-on im Browser und rufst nach der Installation einen Text auf der fraglichen Seite auf. Ghostery erkennt, ob sich darauf eine Zählmarke der „VG WORT“ befindet. 

War das alles? Nein. Außer der regulären Ausschüttung gibt es ja auch noch die Sonderausschüttung. 

6.2. Meldung Metis Sonderausschüttung 

Die gilt für Webseiten, auf denen keine Zählpixel eingebaut werden. Da meldest du ganz klassisch, wie viele Beiträge du auf der Webseite stehen hast. Und das wird recht grob einsortiert. Also 1-20, 20-60, 60-120 Beiträge usw. Da gibt es dann wieder Geld nach einem bestimmten Schlüssel. Du erinnerst sich: Wer 2019 zwischen 120 und 240 Texten auf einer nicht mit Metis kooperierenden Websetite hatte, der bekam 204 Euro (Sonder-)Ausschüttung. Wichtig: Sobald das erste Zählpixel auf einer Webseite eingebaut ist, ist diese Webseite für die Sonderausschüttung „verbrannt“ – es wird also in der Zukunft niemand mehr Sonderausschüttungen dafür von der VG Wort erhalten.

Fazit: Perfekt ist das alles nicht, aber es bringt ein bisschen Geld.

6.3. Auf deinen eigenen Webseiten funktioniert nur die reguläre Ausschüttung  

Wo ist das Problem?

Das Problem ist der Aufwand. Du musst diese Pixel bei der VG Wort bestellen. Dann muss das Pixel beim Text verbaut werden. Für Webseiten mit dem populären CMS WordPress gibt es mittlerweile Plugins. 

Der Blogger und Reisejournalist Franz Neumeier empfiehlt: 

„Ich benutze das kostenlose Plugin von Prosodia ( https://wordpress.org/plugins/wp-vgwort/ ), das gut etabliert ist und seit Jahren sehr gut und zuverlässig funktioniert. 

Mittlerweile  hat die VG Wort selbst ein eigenes Plugin herausgebracht https://wordpress.org/plugins/vgw-metis/ ), das sogar direkt auf WordPress heraus die Meldungen ermöglicht, was natürlich eine enorme Arbeitserleichterung darstellt. Das VG-Wort-eigene Plugin kann auch bereits mit dem Prosodia-Plugin integrierte Zählpixel importieren/übernehmen. Mit einer Einschränkung: Vgw-metis funktioniert nur mit dem Classic-Editor, nicht aber mit dem neueren Gutenberg-Editor. Damit ist das Plugin zumindest für mich erstmal wieder gestorben, weil ich schon lange mit dem neuen und seit längerem offiziellen Gutenberg-Editor arbeite.

Von manuellem Einbauen der Zählpixel würde ich dringend abraten, schon weil’s umständlich und unhandlich ist. Die Gefahr ist zu groß, dass man da was falsch macht oder übersieht und die Zählung dann nicht erfolgt.“

6.4. Wie lässt sich die Sache nun befeuern?
  1. Für die eigene Webseite funktioniert nur die reguläre Ausschüttung. Um festzustellen, ob es die Arbeit wert ist, lohnt sich ein Blick in Google Analytics. Wenn sich da herausstellt, dass Beiträge in nennenswerter Zahl mehr als 1500 Zugriffe pro Jahr haben, dann kannst du dir überlegen, ob es die Mühe wert ist, Pixel einzubauen. 
  2. Wenn du einen Kunden hast, der auf seiner Webseite Zählpixel einbaut, dann solltest du ihn überzeugen, deine Artikel mit deiner VG-Wort-Nummer zu verbinden. Dann ist alles für dich deutlich leichter. Ob die Webseite Zählpixel einbaut, probierst du über das VG-Wort-Meldesystem aus. Du versuchst einfach, Beiträge für die Sonderausschüttung zu melden. Wenn die Seite Zählpixel eingebaut hat, dann bekommst du eine entsprechende Fehlermeldung. Ob auf deinem konkreten Beitrag ein Zählpixel verbaut ist, kannst du u.a. mit Ghostery prüfen. 
  3. Wo ein Kunde keine Zählpixel einbaut, da wählst du die Sonderausschüttung. 

FAQ:

Beginnt die Zugriffzählung auf bereits gemeldete Artikel nach der Ausschüttung von vorne?

ja

Muss ich Online-Texte jedes Jahr aufs Neue melden?

Ich würde es anders sagen: Du darfst!

Wie oft kann ich einen Online-Text melden bzw. wie oft wird er gemeldet > (wie viele Jahre)

Wir unterhalten uns da über die Sonderausschüttung. Es geht immer nur ums Meldejahr. Wenn der Text im Meldejahr live war, kann er gemeldet werden.

Stark geänderter Text: Können Online-Artikel (mit Zählermarke) gemeldet werden, die regelmäßig (teils in großem Umfang) aktualisiert werden?

Ja, solange es der gleiche Beitrag bleibt

Position der Zählmarke: Stimmt es, dass man in einem Blogbeitrag die Zählmarken möglichst weit oben / am Anfang einbauen soll? 

Das ist sinnlos, stattdessen solltest du ein Plugin verwenden.

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