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Foto: Hans-Werner Rodrian

So überleben Bildnutzende im Haifischbecken der Bildrechte

Im eigenen Blog, auf Social Media oder im PR-Auftrag: Immer mehr journalistisch Tätige müssen in ihrem Job auch Bilder auswählen und veröffentlichen. Dass es dabei sehr teuer werden kann, davon berichten Freie immer wieder. Grund genug, diesem schwieriges Thema näher zu beleuchten.

Inhaltsverzeichnis

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1. Wo sind die Risiken von sog. Gratisbildern (pexels, wikipedia etc.)

Du kennst vermutlich auch Portale wie Wikipedia, Pexels, Unsplash. Das sind Bilderbanken, in die man Bilder zur freien Verwendung anderer einstellen kann. Wie nicht wenige wissen und schmerzhaft erfahren haben, lassen sich die aber nicht immer zu allem verwenden. Da gibt es zwei Hauptprobleme: 

Zum einen: Es werden bei Creative-Commons-Motiven nicht immer alle Rechte eingeräumt (siehe https://de.creativecommons.net/was-ist-cc/). Bei CC BY ist noch relativ viel erlaubt, bei CC CC BY NC ND schon weniger. In der Regel musst du zur Quelle und zur Lizenz verlinken und den Urheber nennen. Und wenn du das nicht formal richtig getan hast, dann hast du bereits die Lizenz gebrochen.

Noch ärgerlicher: Es kann ja auch jemand in so ein Portal Bilder einstellen, am denen er gar nicht alle Rechte hat. Niemand garantiert, dass der echte Rechteeigentümer das Bild auf das Portal hochgeladen hat. In aller Regel kennt man diese Leute ja nicht. In der Praxis solltest du dir, bevor du Bilder daraus verwendest, auch die Plattform an sich ansehen und überlegen, wie vertrauenswürdig die ist. Tipp: Portale, bei denen du das Umfeld des Fotografen recherchieren kannst und ihn ggf. auch kontaktieren kannst, sind vertrauenswürdiger. 

Die Bloggerin Hilke Maunder („https://meinfrankreich.com/“) schildert diesen Fall: Sie hat im Jahr 2010 für ihr Blog ein Wikipediabild vom Dom zu Magdeburg verwendet. S.ie hat damals den Autor genannt und die geforderten Links gesetzt. Dann hat sie lange nichts gehört. 2024 erhielt sie vom Bildrchte-Crawler CopyTrack (heute CopyIdent) eine Abmahnung. CopyIdent ist eine Website, da kannst du deine Bilder scannen lassen, ob jemand vielleicht unrechtmäßig deine Bilder verwendet, mit wenigen Bildern geht das kostenlos, der Rest ist dann kostenpflichtig. Das Unternehmen beschäftigt ein Netzwerk von Anwälten zu den Themen Bildverwendung und Datenschutz. Maunder erhielt 2024 ein Schreiben, dass das Bild seit 2020 unrechtmäßig verwendet worden sei. Damals hat der Fotograf die ursprüngliche Lizenz geändert auf nicht mehr gemeinfrei. Maunder hat Widerspruch eingelegt und die ursprüngliche Gemeinfreiheit belegen können, weil sie damals auch einen Screenshot gemacht hat. 

Eigentlich beinhaltet eine Creative-Commons-Lizenz ein dauerhaftes Recht. Man kann also die Lizenz zwar zurückziehen, das gilt aber nur für künftige Verwender. Aber Recht haben heißt nicht Recht bekommen. Das Gericht könnte z.B. anzweifeln, dass der Screenshot echt ist.

Es gab in der Vergangenheit auch durchaus Fotografen, die ein Geschäftsmodell daraus gemacht haben, erst Bilder mit Creative Commons ins Netz zu stellen und dann darauf zu vertrauen, jeden abzumahnen, der nicht bis aufs letzte Detail der Lizenz alles exakt einhält. Alle rausgepickt, die da kleine Fehler gemacht haben, zB in der Lizenznennung. 

Tipp: Wenn du für Creative Commons Motive abgemahnt wirst, kannst du dich auf zwei Urteile des OLG Köln berufen. Danach haben Creative-Commons-Bilder einen Wert von 0 Euro. Ihr bleibt also höchstens auf den Verfahrenskosten sitzen (OLG Köln, Urteil vom 31.10.2014, Az. 6 U 60/14, und OLG Köln, Beschluss vom 29.06.2016, Az. 6 W 72/16).

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2. Bin ich bei der Verwendung von Bildern, die eine Pressestelle oder PR-Agentur bereitstellt, sicher? (Nein, das bin ich nicht).

Immer mehr PR-Bilder haben heute ein Ablaufdatum („nur rechtefrei bis …“). Andere sind ereignisgebunden („nur in Zusammenhang mit …“. Fast schon die Regel ist, dass man den Fotografen nicht mehr erfährt (aber nennen muss).

Aus Sicht der Fotografen ist das auch verständlich. In dem Beruf wird sehr schlecht verdient. Und dann soll man für wenig Geld Bildrechte bis in alle Ewigkeit freigeben, das sehen viele Profis nicht ein und beschränken die Nutungsrechte.

Pressestellen sind sich oft des Risikos selbst nicht bewusst

Die Destinationen oder Firmen, die solche PR-Bildbanken unterhalten, sind sich selbst oft der Gefahren nicht bewusst. Museen, Freizeitparks, auch Destinationen haben selbst oft keine ausreichende Doku und kennen die eingeräumten Rechte selbst nicht. 

Besonders kritisch ist dabei: Das deutsche Urheberrecht sieht vor, dass sich der Urheber wahlfrei an alle Glieder der Verwertungskette halten kann. Das heißt, der Fotograf hat die völlig freie Entscheidung, wen er abmahnt und von wem er sein Honorar verlangt. 

Hilfsmittel Freistellungserklärung

Eine gern verwendete Lösung des Problems ist die sogenannte Freistellungserklärung. Das heißt, der Lieferant stellt mich als Bildnutzer von Ansprüchen Dritter frei. Insbesondere wer viele Bilder besorgen muss, z.B. für Atlanten oder Branchenübersichten, für den heißt das Zauberwort unbedingt Freistellungserklärung. 

Allerdings: Auch wenn ich eine Freistellungserklärung vom Bildlieferanten habe, kann der Fotograf erst mal mich als weiteres Glied in der Verwertungskette verklagen, ich muss dann bezahlen, kann mir das Geld aber ggf. wieder holen. 

Bei aktuellen Themen sind Freistellungserklärungen oft keine Lösung: Die Firma xy schickt ein Foto mit ihrer PM mit, da hilft es mir nichts, wenn ich erst mal lang hin und her verhandele, bis dahin ist das Thema „gelaufen“. 

PR-Bilder nie in verändertem Zusammenhang verwenden

Ein wichtiger Tipp ist, PR-Bilder nicht im veränderten Zusammenhang zu verwenden. Also das Kreuzfahrtschiff, auf dem gerade ein Virus grassiert, nicht mit dem PR-Bild der Reederei zu garnieren. Das passiert zwar ständig, dann muss man sich aber nicht wundern, wenn die Pressestelle bei urheberrechtlichen Problemen nicht hilft.  

Überhaupt hat nicht nur der Fotograf, sondern auch der Bildlieferant Vertragsfreiheit. Manche schreiben explizit in die Nutzungserklärung, dass das Bild nur in Zusammenhang mit Marketingmaßnahmen der Firma XY oder ganz konkret mit dieser einen Pressemitteilung verwendet werden darf.

Fazit: Juristisch sicher bist du nur, wenn du das Okay des Urhebers hast. Dazu gibt es einen Tipp: Einfach mal in die Metadaten der Bilder schauen. Unter Windows Rechtsklick Eigenschaften stehen manchmal die Fotografen. Den Urhebenden kann man dann schnell googeln und anmailen – dann ist man auf der sicheren Seite, wenn das Okay von ihm kommt.

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3. Was kann schief gehen, obwohl du ein kostenpflichtiges Bild einer Bildagentur oder dein eigenes Bild einsetzt und dich dadurch auf der sicheren Seite wähnst?

Stell dir vor, du verwendest ein Symbolbild für Reiseplanung, bei dem eine Familie über einer Landkarte gebeugt am Küchentisch sitzt. So ging es dem Blogger Daniel Dorfer. Warum ist in einem solchen Fall sogar ein selbst geschossenes Bild nicht unbedingt die Rettung?

Die Antwort ist in diesem Fall einfach: Bei einer Bildveröffentlichung geht es eben darum, alle Rechte zu haben. Und wenn jemand ein urheberrechtlich geschütztes Werk eines anderen fotografiert hat und du es veröffentlichst, dann sind halt fremde Rechte berührt – in diesem Fall die des Kartografen.

Im genannten Fall konnte sich Kollege Daniel außergerichtlich und für ihn wirtschaftlich tragbar einigen, nachdem er unverzüglich die Schadenfreihaltungsklausel der Agentur in Anspruch genommen und deren formale Forderungen peinlich genau eingehalten hat. Die Sache war bei Veröffentlichung dieses Texts (Juni 2026) noch am Laufen, aber es sah so aus, als ob er mit viel Aufwand, aber ohne finanziellen Schaden aus der Sache rauskommt.

Für dich bleibt von dem Fall wichtig: Du musst als Veröffentlichende nicht nur prüfen, wer der Urheber eines Fotos ist, sondern auch, was auf dem Bild drauf ist. Diese Rechte könnten betroffen sein:

  • Urheberrecht (du hast z.B. ein Foto fotografiert, eine Grafik, ein Kunstwerk)
  • Leistungsschutzrechte (wenn du z.B einen Zeitungsartikel fotografierst)
  • Markenrecht (Wenn du ein Nuttella-Glas oder eine Coca-Cola-Flasche veröffentlichst)
  • Design-/Geschmacksmusterrecht (kann greifen, wenn du z.B. einen kusntvoll gestalteten Stuhl veröffentlichst)
  • Persönlichkeitsrecht / Recht am eigenen Bild (da geht es um erkennbare Personen)
  • Eigentums-/Hausrecht (musst du in Museen beachten, in Konzertsälen, auf Privatgrundstücken)

Lass uns einige typische Fälle betrachten:

Urheberrrecht:

Klar, dass du das Foto eines anderen Urhebers nicht einfach ungefragt abfotografieren darfst. Urheberrechte haben aber nicht nur Fotografierende, sondern auch die Grafikerin eines Plakats und der Layouter eines Zeitschriftenartikels.

Urheberrechte haben auch Architekten. Bei der Reichstagskuppel ist das Sir Norman Foster – der ist noch keine 70 Jahre tot und hat deshalb noch Rechte. Das gleiche gilt für das Bauhaus in Dessau.

Bei Reise- und Reportagefotos kannst du dich vermutlich darauf rausreden, dass das Gebäude nur schmückendes Beiwerk war. Wer aber auf der Architekturschiene unterwegs ist, muss auf so was aufpassen. Stararchitekten haben inzwischen eigene Urheberrechtsteams in der Kanzlei. Für die Pyramide im Louvre muss man gleich bei vier verschiedenen Stellen anfragen – bis zur Patrimoine France, weiß Bloggerin Hilke Maunder („Mein Frankreich“). 

Wie kommt man diesen unterschiedlichen Stellen? Frag an bei der VG Bild. Die VG Bild und ihre Gegenstücke in Frankreich und anderen Ländern nehmen selbst oft die Rechte von Urhebern wahr. Und sie stellen Kontakte zu anderen Rechteinhabenden her. 

Leistungsschutzrecht:

Du hast deinen ersten Artikel in der Frankfurter Allgemeinen veröffentlicht, bist maßlos stolz und willst das PDF sofort auf deine Website stellen. Keine gute Idee, denn neben anderen Urhebenden (Layout, Grafik, Autoren der Nachbarartikel) hat der Verlagauch noch ein Leistungsschutzrecht an der gesamten Seite. Also brauchst du das Okay des Verlags (das du in der Regel nicht bekommst). Was du tun kannst, ist, auf die Online-Veröffentlichung zu verlinken (wenn es eine gibt) und z.B. auch auf den Artikel in Pressreader, wenn der Artikel dort erscheint. Mehr hier: Achtung vor PDF-Clippings auf der eigenen Website

Persönlichkeitsrecht:

Standardfrage in jedem Seminar: Wieviele personen müssen auf einem Foto sein, damit ich nicht mehr alle um ihr Einverständnis fragen muss? 

Die juristische saubere Antwort in diesem Fall ist: Es kommt darauf an. Sind sie schmückendes Beiwerk und nicht zentral für die Bildaussage? Wenn du ein Museum zeigst und davor laufen Leute herum, dann sind sie in der Regel nicht relevant. Wenn es aber jemand ist, der dir zuprostet in der Kneipe und ohne den das stimmungsvolle Kneipenfoto nicht funktionieren würde, dann brauchst du – eigentlich – eine Einwilligung. 

Schützen kannst du dich, wenn du dir von fotografierten Personen ein sog. Model Release unterschreiben lässt. Mehr dazu am Ende dieses Kapitels.

Design- und Geschmacksmusterrecht

Der Eiffelturm ist sehr sehr alt, den darfst du fotografieren. BeiTag. Bei Nacht wird es gefährlich, denn die Lichtinstallation ist geschmacksmusterrechtlich geschützt. Das ist kein Witz, wie bereits zahlreiche Fotografierende schmerzhaft lernen mussten.

Kulinarische Dinge darf man auch nicht so einfach fotografieren, wenn die Gestaltung eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht. Das Hors d’oeuvre aus dem Sternelokal ist grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch, wenn rund um dich herum Dutzende anderer Gäste ihr Handy zücken – denn nicht das Fotografieren ist verboten, sondern die Veröffentlicbung. Die Lösung in diesem Fall ist allerdings einfach: Du musst den Koch fragen.

Hausrecht:

Darf ich zB in einem Schloss einfach Fotos machen? In einem Hotel die Lobby fotografieren? Die Antwort: eigentlich nein. Denn das Recht, deinen Beruf des Fotografierens auszuüben, hast du nur in der Öffentlichkeit.

Immerhin darfst du das Hotel (wenn es kein Designobjekt ist) von außen fotografieren. Das ist die sogenannte Panoramafreiheit.

Wenn es auch ein Foto von innen sein muss, dann brauchst ein Property Release. Das isat das Gegenstück bei Gegenständen, vor allem Immobilien, zum Model Release für Personen.

Richtig kritisch wird das Hausrecht bei Fotos von Veranstaltungen. Eigentlich dürfte man Taylor Swift als „Person der Zeitgeschichte“ für redaktionelle Zwecke ungefragt ablichten. Aber das gelingt halt in der Regel nur bei Konzerten, und da hat das Management die Hand drauf.

Ähnlich verschlossen geben sich Einrichtungen wie die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung und die Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Ohne PropertyRelease geht da in der Regel wenig.

Die Tatsache, dass etwas schon mal veröffentlicht wurde, ist keine Garantie, dass ich es wieder tun darf.

Die Tatsache, dass etwas schon mal veröffentlicht wurde, ist keine Garantie, dass ich es wieder tun darf.

Rechte in anderen Ländern

Urheberrecht ist nationales Recht. Das bedeutet bereits beim Fotografieren von Hotels: Von außen darfst du fotografieren – in Deutschland. Aber in Großbritannien gilt vielleicht (ganz sicher) schon ein anderes Recht.

Bloggerin Antje berichtet aus Großbritannien: Da gibt es zswar auch Panoramafreiheit, aber auch Institutionen wie den National Trust, der ist besonders kompliziert. Und das wird schnell zum Problem, denn ihm gerhören ganze Küstenabschnitte und ganze Straßenzüge. Also heißt es auch aufpassen, ob die Straße auf der man steht nicht privat ist. 

Ein schnelles Instagram-Foto lässt man da besser. 

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4. Warum kocht das Thema Bildrechte heute, in KI-Zeiten, bei viele Jahre alten Veröffentlichungen noch mal hoch?

Weil es Firmen wie IdenTrack (früher Copytrack) gibt, die ähnlich wie Google das Netz durchforsten, aber mit einem anderen Ziel: um saftige Rechnungen zu stellen. Der selbsternannte „Bildrechte-Monitoring- und Durchsetzungsdienst“ dient sich Verlagen, Bildagenturen, aber auch einzelnen Rechteinhabenden an. IdenTrack arbeitet wie ein Bildrechte-Inkasso: Rechteinhabende ladne ihre Fotos hoch, der Dienst sucht weltweit nach unzulässigen Nutzungen und treibt gegen Provision Nachlizenzierungen oder Schadensersatz ein.

So kannst du selber IdenTrack zur Durchsetzung deiner Rechte nutzen:

Das kannst du selbstverständlich auch mit deinen Bildern ausprobieren:

  • Du registrierst dich und lädst deine Bilder hoch; die Überwachung von bis zu rund 500 Bildern ist kostenfrei.
  • Der Dienst durchsucht automatisiert das Netz nach Nutzungen deiner Bilder.
  • Bei Treffern verschickt IdenTrack Berechtigungsanfragen und Zahlungs‑ bzw. Nachlizenzierungsangebote im eigenen Namen.
  • Kommt es zur Einigung oder notfalls zu rechtlichen Schritten, arbeite das Unternehmen mit Partneranwälten, die Provision (ca. 45 Provison) behält der Dienst ein; für dich fallen keine Vorab‑Kosten an.

So kannst du proaktiv verhindern, eine „Berechtigungsanfrage“ zu erhalten

Wenn du umgekehrt befürchten musst, dass es das eine oder andere „kritische“ Bild auf deinem Blog gibt, kann es für dich durchaus von Vorteil sein, bereits proaktiv tätig zu werden und alle Bilder runter zu nehmen, bei denen du nicht mehr eindeutig eine Berechtigung nachweisen kannst.

Wichtiger Tipp: Nur dass du ein Bild von deinem Blog runternimmst, hilft dir nicht unbedingt weiter. Wer zB WordPress nutzt, muss auch wirklich bewusst in die Mediathek gehen und das Bild dort ebenfalls löschen. Denn darüber ist es halt auch noch auffindbar und kann dir auch da zum Verhängnis werden.

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