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Foto: Anna Shvets

Welche Versicherungen brauche ich?

Wer im freiberuflichen Journalismus arbeitet, ist einer Menge Risiken ausgesetzt. Aber anders als in vielen anderen Berufen nimmt es dir niemand ab, dich dagegen abzusichern. Dafür bist allein du verantwortlich. Sonst wirst du in einer Krisensituation schnell zum Sozialfall. Das bedeutet aber nicht, dass du dich gegen jedes und alles versichern musst. Es geht nicht darum, eine defekte Glasscheibe ersetzt zu bekommen. Sondern darum abzusichern, was deine Existenz zerstören kann. Und darum, das eine vom anderen zu unterscheiden.

Richtig hier? Hier kannst du unseren Vorschlag für eine Prioritätenliste bei Versicherungen lesen. Diese Beiträge aus anderen Kapiteln könnten dich aber auch interessieren:

>> Künstlersozialkasse

>> DKV-DJV-Gruppenvertrag

>> Rundfunk: Was gilt hier speziell für Versicherungen?

>> So klappt´s mit der Altersvorsorge

>> Presseversorgung

>> Versicherungen im Ausland

Inhaltsverzeichnis

Warum gibt es eine Prioritätenliste?

Versicherungen kosten Geld, und davon hast Du immer zu wenig. Daher solltest Du Versicherungen nur abschließen, wenn Du auch Geld dafür hast. Dabei sind die Risiken entscheidend: je größer das Risiko, desto notwendiger brauchst Du eine Versicherung.

Was hat Prio 1?

Am wichtigsten ist die Krankenversicherung. Die brauchst Du immer. Einschränkung: Du bist vielleicht noch über die Eltern, die/den Partner/in, die Arbeitslosenversicherung oder das Grundsicherungsamt kostenlos versichert (z.B. Familienversicherung). Allerdings gilt das in der Regel nur so lange, wie Du nicht mehr als 520 Euro monatlich verdienst.

Was hat Prio 2?

Am zweitwichtigsten ist Dein Krankenversicherungsschutz im Ausland. Denn der Schutz Deiner gesetzlichen Krankenversicherung ist nur auf bestimmte europäische Länder begrenzt. Hier musst Du zwingend eine private Auslandskrankenversicherung abschließen.

Was hat Prio 3?

An dritter Stelle steht eine Risikolebensversicherung, die Deinen Angehörigen (wenn Du welche hast, die von Dir abhängig sind) ordentliche Leistungen bietest, wenn Du stirbst. Wohlgemerkt eine reine Risikolebensversicherung. Eine Kapitallebensversicherung, bei der sowohl das Todesrisiko abgedeckt wird als auch einfach langfristig Geld für das Alter angespart wird, brauchst Du erst einmal nicht. Denn sie ist deutlich teurer als eine reine Risikolebensversicherung, und das Alter ist wichtig, aber nicht mit vorderster Prio.

Was hat Prio 4?

Wer viel arbeitet, macht viele Fehler. Du musst Dich an vierter Stelle davor schützen, für berufliche und private Fehler in finanzielle Haftung zu geraten. Das geht am besten mit einer Vermögenschadenhaftpflichtversicherung, die explizit für private und berufliche Schäden einsteht, die Du verursacht hast. Deine Versicherung muss auch genau wissen, was Du beruflich machst, und angesichts der Globalisierung sollte die Versicherung weltweit helfen. Ob Du auch eine Rechtsschutzversicherung brauchst, muss genau überlegt werden. Denn bei DJV-Mitgliedern hilft in berufsbezogenen Fragen im Regelfall der Rechtsschutz des Landesverbandes.

Was hat Prio 5?

Prio 5 hat die Versicherung in der Berufsgenossenschaft. Alle Beschäftigten in Deutschland sind bei der Arbeit und auf dem Hin- und Rückweg durch die gesetzliche Arbeitsunfallversicherung geschützt, oft ohne es zu wissen, denn die Beiträge muss der Arbeitgeber zahlen. Die Arbeitsunfallversicherung zahlt bei Krankenhausaufenhalten Tagegelder, bei Berufsunfähigkeit Arbeitsunfallrente zusätzlich zur normalen Berufsunfähigkeitsrente, und im Todesfalle gibt es Hinterbliebenenrenten. Wenn Du selbständig arbeitest, musst Du Dich aber selbst darum kümmern. Für die meisten Freien ist die Verwaltungsberufsgenossenschaft in Hamburg zuständig, für Freie mit Schwerpunkt Fotografie/Video allerdings die Berufsgenossenschaft ETEM in Köln.

Was hat Prio 6?

Prio 6 hat eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, die Dir langfristig Geld zahlt, wenn Du aus irgendeinem Grund kein Geld mehr verdienen kannst. Denn die staatlichen Leistungen für Personen, die erwerbsunfähig sind, fallen sehr gering aus, und das bei Jüngeren sowieso, denn die Leistungen sind auch von jahrelangen Einzahlungen abhängig.

Was hat Prio 7?

Alt wirst Du hoffentlich später: Deswegen sollte bei der Auswahl der privat finanzierten Altersvorsorge nicht übereilt gehandelt werden. Die gesetzlichen Rentenansprüche reichen meistens nicht aus, erst recht bei Freien, die meist nur wenig in die Versicherung eingezahlt haben. Daher sind Zusatzabsicherungen erforderlich. In Bereichen, wo es eine Unterstützung durch den Arbeitgeber gibt (z.B. Rundfunkanstalten für die Pensionskasse Rundfunk), ist noch einmal speziell zu überlegen. Private Absicherungen sind vielfältig. Sie bestehen nicht nur in Einzahlungen an Banken oder Versicherungsunternehmen, sondern können auch im Aufbau eines Betriebs oder anderer Vermögenswerte bestehen, die im Alter bei Bedarf verkauft werden.

Keine Prio, aber bitte schnell entscheiden: Freiwillige Arbeitslosenversicherung

Viele Freie haben sie nicht, weil sie ihnen langfristig zu viel Geld zu kosten scheint: eine freiwillig abgeschlossene Arbeitslosenversicherung bei der Bundesagentur für Arbeit. Der Beitrag beträgt für das Jahr 2024 pro Monat 91,91 Euro (West) und 90,09 Euro (Ost). Damit können Freie, wenn es mit der Selbständigkeit nicht (mehr) läuft, „echtes“ Arbeitslosengeld bekommen, in der Regel um die 1.500 Euro im Monat. Beispiel:  Wer Steuerklasse 3 (mit Kind) ist, kann monatlich sogar 1.668,60 Euro Arbeitslosengeld I (Steuerklasse 3, mit Kind) erhalten.

Arbeitslosengeld I ist oft besser als das Bürgergeld, denn letzteres gibt es in der Regel nur, wenn im Haushalt auch andere Personen kein bzw. nur wenig Geld haben, und Bürgergeld gibt es auch nur, wenn nicht allzu hohe Ersparnisse vorhanden sind. Prio hat sie aus unserer Sicht aber dennoch nicht, denn sie kostet Dich einfach viel Geld und viele Freie haben sie deswegen nicht.

Wenn Du die freiwillige Arbeitslosenversicherung dennoch willst, musst Du schnell sein: Du hast nur drei Monate Zeit, um diese Versicherung abzuschließen, danach geht es nicht mehr. Die Zeit läuft ab dem offiziellen Beginn der Selbständigkeit, also wenn Du aus der Arbeitslosigkeit startest, beginnt sie laufen nach dem letzten Tag des Bezugs des Arbeitslosengeldes. Wenn Du direkt aus einem Arbeitsverhältnis in die Selbständigkeit startest, dann beginnt die Frist am Tag nach dem Ende Deines Arbeitsverhältnisses zu laufen.

In den ersten zwei Jahren dieser Versicherung zahlst Du übrigens nur die Hälfte: Im ersten Jahr der Selbstständigkeit und im folgenden Kalenderjahr muss allerdings nur der halbe Beitrag gezahlt werden, derzeit also 44,14 Euro (Ost: 42,77 Euro).

Wo gibt es mehr Informationen?

Zu den verschiedenen Punkten der Prioriätenliste findest Du in diesem Kapitel weitere Informationen.

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Prio 1: Was ist das absolute Minimum an Versicherung?

Am wichtigsten ist natürlich die Krankenversicherung. Wenn Du frei arbeitest, bist Du meistens nicht automatisch in der Krankenkasse (und so weiter). Nur bei Rundfunkanstalten kann es Dir passieren, dass Du „wie Beschäftigte“ behandelt wirst und Du automatisch versichert wirst. Tipp daher: Wenn Du für eine Rundfunkanstalt arbeiten wirst, frag vorher nach, wie sie Dich einstufen und ob sie Dich versichern.

Du bist ganz frei – was nun?

Freie werden nicht ganz allein gelassen. Freie im Journalismus sind Pflichtmitglieder der Künstlersozialkasse. Hier gibt es die normale gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu erheblich günstigeren Beitragssätzen – bei gleicher Leistung. Möglich wird das durch einen Zuschuss des Bundes (20 %) und Abgaben der Medienunternehmen (30 %).

In die Künstlersozialkasse kommen…

… Personen, die künstlerisch und publizistisch (=journalistisch) selbständig erwerbstätig sind, und zwar nicht nur vorübergehend, und im Wesentlichen im Inland arbeiten.

Wer darf nicht in Künstlersozialkasse?

Nicht versichert ist in der Regel, wer wie ein Unternehmen mehr als eine Person in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt (mehrere geringfügig Beschäftigte sind aber möglich) oder die Mindestverdienstgrenze von ­jährlich 3900 € nicht überschreitet. Die Mindestverdienstgrenze gilt aber nicht am Berufs­anfang in den ersten drei Jahren. Berufsanfänger können also auch weniger verdienen. Wichtig: als Berufsanfang gilt der Zeitpunkt, an dem erstmals frei gearbeitet wurde. Wer also schon einmal im Jahr 2005 frei gearbeitet hat (und seien es nur sechs Monate), gilt bei Antrag im Jahr 2024 bei der Künstlersozialkasse nicht mehr als Person am Berufsanfang.

Die Versicherung bleibt bestehen, wenn das Einkommen innerhalb von sechs Jahren maximal zweimal unter die Mindestverdienstgrenze sinkt.

Wie berechnet sich mein Beitrag?

Grundlage für die Beitragsberechnung ist das „voraussichtliche Arbeitseinkommen“, das Du am Anfang des Jahres oder der Berufstätigkeit schätzen und der Künstlersozialkasse melden musst. Wer sich verschätzt, kann die Meldung nur für die Zukunft korrigieren. Als Einkommen gilt dabei nicht das Gesamt­honorar, sondern die Einnahmen ohne Mehrwert-(Umsatz-)steuer abzüglich Betriebskosten. Damit zahlen Freie rund 10 % ihres Einkommens für die Rente, ca. 7 % für die Krankenversicherung und 1,5 % für die Pflegeversicherung.

Einige Freie senken diese Sozialabgaben zusätzlich dadurch, dass sie ihr Arbeitseinkommen bewusst zu niedrig schätzen. Das ist allerdings rechtswidrig und kann von der Künstlersozialkasse sanktioniert werden. Pferdefuß außerdem: Wer wenig einzahlt, bekommt später nur eine schmale Rente und vergibt sich die Möglichkeit, eine hochsubventionierte Altersversorgung zu erhalten!

Was gilt bei Scheinselbständigkeit, anderer Arbeit und Nebentätigkeit?

Nicht in die Künstlersozialkasse kommt, wer „scheinselbständig“ ist, also nicht frei arbeitet, sondern in einem Arbeitsverhältnis steht.

Wenn jemand sowohl frei als auch in einem Arbeitsverhältnis tätig ist, dann kommt es für die Kranken- und Pflegeversicherung darauf an, was diese Person hauptberuflich macht. Das richtet sich danach, welche Tätigkeit überwiegt – gemessen an Stundenzahl und Einkommen.

Wer außerdem monatlich mindestens 3.775 /3.725 € (im Jahr 2024, West/Ost) aus einer anderen selbständigen Tätigkeit oder einem Arbeitsverhältnis bezieht, wird auch nicht mehr von der Rentenversicherungspflicht erfasst.

Du hast eine weitere selbständige Tätigkeit, die aber nichts mit Publizistik oder Kunst zu tun hat?

Wenn Du eine weitere selbständige Tätigkeit hast, die nicht publizistisch oder künstlerisch ist (z.B. Versicherungsmakler), dann kannst Du entsprechend der bereits geschilderten Grundsätze versichert bleiben. Das heißt: So lange Deine Einkünfte aus dieser Tätigkeit unterhalb der Einkünfte aus der selbständigen publizistischen oder künstlerischen Tätigkeit bleiben, bleibst Du über die Künstlersozialversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung versichert, ansonsten musst Du Dich anders versichern. Sofern die anderweitige selbständige Tätigkeit allerdings die Grenzen von monatlich  3.775 /3.725 € (im Jahr 2024, West/Ost) erreicht, endet in jedem Fall die Rentenversicherungspflicht (während die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht eventuell weiter besteht, solange die Einkünfte aus der Nebentätigkeit geringer sind als aus der publizistischen oder künstlerischen Tätigkeit).

Beispiel: Du verdienst 40.000 Euro (Gewinn, d.h. Honorare nach Abzug der Betriebsausgaben) aus der freien journalistischen Arbeit, und 35.000 Euro aus Tätigkeit in der Versicherungsmakelei. Da Du bei der freien publizistischen Tätigkeit mehr verdienst als bei der Makelei, kannst Du über die Künstlersozialkasse in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bleiben.

Wann ist die private Kranken- und Pflegeversicherung möglich?

Vorbemerkung: Für die meisten Freien ist die gesetzliche Versicherung besser, da die Beiträge einkommensabhängig sind. Wer wenig verdient, zahlt wenig. Weil viele Freie leider wenig verdienen, ist die Gesetzliche die beste Wahl. Wer private Zusatzfeatures möchte, schließt dann lieber eine private Zusatzversicherung ab, die bei finanziellen Problemen auch schnell gekündigt werden kann. Bei der Privaten steigen die Beiträge dagegen mit dem Alter, denn wer älter wird, ist leider öfter krank. Für im Alter schlecht verdienende Freie wird die Private dann schnell zum Albtraum.

Du willst trotz aller Warnungen in die Private?

Wie es geht: Die Befreiung von der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist für maximal sechs Jahre bei Personen am „Anfang des Berufes“ und dauerhaft nur für Höherverdienende möglich. Mit „Berufsanfang“ ist die erstmalige Aufnahme einer selbständigen journalistischen Tätigkeit im Berufsleben gemeint. Er kann also auch vorliegen, wenn schon seit 20 Jahren in einer Festanstellung im Journalismus gearbeitet wurde. Im Fall einer Befreiung von der Gesetzlichen gibt es einen Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Das Recht zur Befreiung endet aber spätestens nach sechs Jahren, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass drei aufeinanderfolgende Jahre ein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung erzielt wurde.

Wer erst nach vielen Jahren ein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze erzielt, kann ebenfalls noch in die private Krankenversicherung, wenn ebenfalls nachgewiesen werden kann, dass drei aufeinanderfolgende Jahre ein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung erzielt wurde.

In aller Regel ist die Gesetzliche jedoch die beste Wahl, weil die Kosten der Privaten ohne Rücksicht auf das Einkommen mit fortschreitendem Alter sehr hoch werden können. Sofern die private Versicherung gewählt wird, berät die DJV-Versicherungsberatung, welche Versicherung die günstigsten Bedingungen bietet. Der DJV hat auch einen Gruppenvertrag mit der DKV abgeschlossen. Für Mitglieder besteht der Vorteil günstiger Konditionen auch darin, dass die DKV einen Abschlusszwang hat. Sie muss die Antragstellenden auch bei Vorerkrankungen aufnehmen (sie kann allerdings bei Leistungen für diese Vorerkrankungen dann besondere Regelungen aufstellen).

Du bist freiwillig gesetzlich versichert?

Wenn Du freiwillig gesetzlich versichert bist und in der KSK bist, hast du in der Regel einen Anspruch auf einen Zuschuss von der KSK. Das gilt auch dann, wenn du schon viele Jahre in der KSK bist und dir vor dem Jahr 2023 ein solcher Zuschuss schon einmal verweigert wurde. Zum Hintergrund: Wenn du in die gesetzliche Krankenversicherung hinein willst oder musst, bist du normalerweise bei der Künstlersozialversicherung pflichtversichert. Vielleicht bist du aber einer der „Altfälle“, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind. Der Grund: du hast dich, als das noch früher noch ohne Einschränkungen zulässig war, dich bei der KSK für die private Krankenversicherung entschieden. Als du dann aber irgendwann mal ein Arbeitsverhältnis bekommen hast und aus der KSK rausgegangen bist, wurdest du bei deinem Arbeitgeber gesetzlich pflichtversichert. Als dieses Arbeitsverhältnis aber irgendwann wieder zuende warst, wolltest du wieder in die KSK hinein, aber in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Damals sagte die KSK (zu Recht): Du hast dich früher von der gesetzlichen Krankenversicherung bei uns befreien lassen, daher nehmen wir dich nicht mehr in die gesetzliche Pflichtversicherung auf, und du bekommst auch keinen Zuschuss von uns wie du es bekommen würdest, wenn du pflichtversichert oder privat versichert wärest. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2023 gilt aber, dass du auch als „Altfall“ einen Anspruch auf Zuschuss hast. Du musst ihn allerdings beantragen, sonst bekommst du ihn nicht. Hierbei handelt es sich in der Regel im mehrere tausend Euro im Jahr, versäume das also nicht! Wenn du diese Passage übrigens nicht so richtig nachvollziehen kannst, kannst du dich, sofern du DJV-Mitglied bist, zur Beratung an die DJV-Geschäftsstelle oder den DJV-Versicherungsmakler wenden.

Wie komme ich rein?

Wer als Mitglied der Künstlersozialkasse in Betracht kommt, muss sich dort direkt melden (Anschrift hier). Dabei gilt der Tag der Meldung als erster Tag der Mitgliedschaft, wenn die Voraussetzungen dafür bei der Meldung schon vorlagen.

Meine Rundfunkanstalt lässt mich nicht frei sein, warum?

Mitglieder der Künstlersozialkasse erleben es bei der Arbeit für öffentlich-rechtliche Anstalten nicht selten, dass ihnen von ihren Honoraren Sozialversicherungsbeiträge und sogar Lohnsteuer abgezogen werden, obwohl sie selbst schon Beiträge zur Künstlersozialkasse und Einkommenssteuer zahlen. Das liegt daran, dass sie von den Rundfunkanstalten als „Beschäftigte“ eingestuft werden. Dagegen kann in der Regel wenig getan werden, weil diese Einstufungen den Segen der Krankenkassen und der Rentenversicherung haben.

Wer es dennoch „wissen will“, kann versuchen, durch ein Verfahren bei der Rentenversicherung bzw. dem Finanzamt gegen solche Einstufungen vorzugehen. Hierbei handelt es aber um zeitlich aufwendige Verfahren. Erfolgversprechend ist das auch nur dann, wenn die Tätigkeit auch tatsächlich selbständig war. Wer ausschließlich für Sender mit Sozialversicherungsabzügen arbeitet, muss nicht noch zusätzlich in die KSK.

Bin ich über die Künstlersozialkasse auch arbeitslosenversichert?

Die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse ist nicht automatisch mit der Arbeitslosenversicherung verbunden. Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung ist separat bei der Arbeitsagentur zu beantragen.

Sollte ich gleichzeitig über die Rundfunkanstalt und die Künstlersozialkasse versichert sein?

Viele Freie, die an Rundfunkanstalten arbeiten, werden über diese oft wie Angestellte sozialversichert. Ihre Sozialversicherungsbeiträge werden daher direkt vom Honorar abgezogen und an die Sozialversicherung überwiesen. Die Künstlersozialkasse ist für diese Freien im Prinzip nicht erforderlich, außer die Arbeit an der Rundfunkanstalt findet nur zeitweise oder mit größeren Pausen statt und die Freien arbeiten in den Pausen oder parallel noch in anderen freien Tätigkeiten. Manchmal werden Freie sogar an der gleichen Rundfunkanstalt in unterschiedlichen Aufgaben tätig und werden für Honorare der einen Aufgabe sozialversichert, während sie die anderen Honorare frei von Abzügen erhalten. Eine „Doppelversicherung“ sowohl über die Rundfunkanstalt als auch die Künstlersozialversicherung kann im Einzelfall sinnvoll sein.

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Prio 2: Risiko Krankheit im Ausland

Worum geht es genau bei Auslandsaufenthalten?

Wenn Du innerhalb der Europäischen Union (EU) unterwegs bist, bist Du grundsätzlich durch Deine „deutsche“ gesetzliche Krankenversicherung geschützt. Das gilt auch für einige andere Länder innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

Aufgepasst: Die EU oder der EWR sind nicht gleichzusetzen mit „Europa“. Wer beispielsweise zur Reportage nach Sarajewo in Bosnien-Herzegowina reist, der kommt mit seiner Krankenkassenkarte dort nicht wirklich weiter, sondern braucht besondere Bescheinigungen, und zwar gleich zwei, für jeden bosnischen Landesteil eine eigene.

Ausführliche Informationen über die Reichweite des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes gibt es bei der eigenen Krankenkasse oder der Verbindungsstelle Krankenkassen Ausland dvka.de.

Private Auslandskrankenversicherung

Außerhalb der EU und des EWR benötigst Du allerdings definitiv eine private Auslandskrankenversicherung. Dabei musst Du aufpassen, wie deren Bedingungen sind. Manche Auslandskrankenversicherungen sind nur für private Reisen gedacht. Wer also auf Recherchereise gehen will, sollte sich seine Versicherungspolice genau anschauen. Wichtig dabei ist auch, ob diese Versicherung für Kosten eines Rücktransports aufkommt. Gleichzeitig ist wichtig, unter welchen Bedingungen der Rücktransport übernommen wird.

Wer journalistisch in Kriegs- und Krisengebieten arbeitet, muss die Versicherungspolicen besonders genau studieren. Notwendig sind Absicherungen, die auch bei Verletzungen an solchen Orten zahlen.

Weitere Infos auch hier im Freien-Info im Abschnitt „Krankenversicherung im Ausland“ sowie unter djv.de/versicherungen

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Prio 3: Risiken für Angehörige

Welches Risiko besteht für meine Angehörigen?

Wer frei arbeitet, baut mit der gesetzlichen Versicherung nur magere finanzielle Ansprüche auf. Denn wer wenig einzahlt, bekommt aus dem gesetzlichen System auch nur wenig raus. Am Anfang des Berufslebens sind die Ansprüche wegen kurzer Einzahlungsphase noch einmal besonders niedrig. Wer Angehörige hat, die versorgt werden müssen, sollte daher in jedem Fall eine Risikolebensversicherung abschließen, die im Todesfalle an die Angehörigen leistet.

Eine solche Versicherung sollte unbedingt abgeschlossen werden, solange noch keine schweren Erkrankungen vorgelegen haben. Denn beim Vorliegen von so genannten „Vorerkrankungen“ lehnen viele Versicherungen eine Lebensversicherung ab. Grundsätzlich kann eine Lebensversicherung auch eine Gesundheitsprüfung verlangen oder die Beantwortung von Fragen, die einer Gesundheitsprüfung entsprechen.

Abhängig vom möglichen Bedarf der Angehörigen sollte eine ausreichende Versicherungssumme gewählt werden (z.B. 500.000 Euro). Dabei macht es in Hinblick auf die Inflation Sinn, dass eine automatische jährliche Erhöhung der Versicherungssumme vereinbart wird. Bei einer Vereinbarung über eine automatische Erhöhung der Versicherungssumme ist im Regelfall keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig.

Es sollte eine Versicherung ausgewählt werden, die auch dann zahlt, wenn die versicherte Person in Kriegs- und Krisengebieten und in Zusammenhang mit Kampfhandlungen stirbt. Viele Versicherungen verweigern in solchen Fällen die Zahlung. Nach Aussagen der Versorgungswerk der Presse GmbH (zu deren Gesellschaftern auch der DJV gehört) leistet sie auch bei Tod durch einen Vorfall im Kriegs- und Krisengebiet. Allerdings sollte dieser Umstand vor Versicherungsabschluss immer noch einmal nachgefragt werden, an dieser Stelle kann dafür keine Gewährleistung übernommen werden.

Eine reine Unfalltodesversicherung genügt nicht, da viele Todesfälle nicht mit Unfällen zusammenhängen.

Infos auch unter djv.de/versicherungen

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Prio 4: Risiko Haftung

Worauf muss ich hier achten?

Wenn Du Texte, Fotos, Audio- oder Videobeiträge an Medien lieferst, kannst Du für den Inhalt in Haftung geraten. Auch wenn in den Redaktionen Beiträge oft erst „abgenommen“ werden, können Medienhäuser Freie bei Problemen unter Umständen in Regress nehmen. Dabei geht es nicht nur um die Rückforderung der Honorare, sondern auch die Zahlung von Schadensersatz an Personen oder Firmen, deren Rechte verletzt wurden.

Der DJV setzt sich zwar dafür ein, dass für Freie das Prinzip der Arbeitnehmerhaftung gilt: Mitarbeitende haften danach in vollem Umfang nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, zur Hälfte bei „normaler“ Fahrlässigkeit und gar nicht bei leichter Fahrlässigkeit. Allerdings ist nicht sicher, ob alle auftraggebenden Stellen oder Gerichte das auch so sehen.

Beispielsweise verlangte eine große deutsche Rundfunkanstalt rund 40.000 Euro von Freien, weil sie in dieser Höhe erfolgreich auf Schadensersatz verklagt worden war. Zur Klage kam es, nachdem ein Film gesendet worden war, in dem eine Person als Angehörige der Mafia porträtiert wurde – und der (vermeintliche) Mafioso dagegen geklagt hatte. Der Film war von Freien geliefert worden, daher machte die Rundfunkanstalt Schadensersatz geltend. Zum Glück war in diesem Fall eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung vorhanden, und die Versicherung zahlte auch.

Daher sollten Freie eine Haftpflichtversicherung für Berichterstattung abschließen. Diese kostet meist nur rund um 200 Euro im Jahr.

Infos auch unter djv.de/versicherungen

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Prio 5: Berufsgenossenschaft

Freie sind viel unterwegs, viel mehr als Angestellte. Autounfall, Hubschrauberabsturz, sogar Schussverletzungen bei Einsätzen im Ausland sind reelle Risiken. Alle Beschäftigten in Deutschland werden automatisch durch die Berufsgenossenschaften geschützt, denn die Beschäftigungsstelle muss sie dort melden und auch die Beiträge zahlen.

Nur bei Freien ist es anders, wenn sie selbständig tätig sind. Kümmern sie sich nicht, fehlt ihnen ein wichtiger Schutz bei der Tätigkeit. Die Berufsgenossenschaft sorgt für Transport zum Krankenhaus, besondere Krankenbehandlung und Rehabilitationsmaßnahmen, Rückflug aus dem Ausland, zahlt Tagegelder für den Lebensunterhalt und langfristig Berufsunfähigkeitsrenten, im schlimmsten Fall sogar Hinterbliebenenrenten. Diese Leistungen treten zu den Leistungen der normalen Rentenversicherung hinzu (Grenze 90 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens), so dass sie einen wirklich sehr ordentlichen Schutz bedeuten.

Anders als bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es bei den Berufsgenossenschaften keine Gesundheitsprüfung, d.h. auch wenn Du schon eine Krebserkrankung hattest oder HIV-positiv bist, kannst Du Dich dort jederzeit versichern. Die Kosten betragen oft unter 100 Euro im Jahr. Für journalistisch Berufstätige im Bereich Foto/Video sind sie etwas höher – das liegt aber fairerweise daran, dass für fotografische und filmische Arbeit sehr viel unterwegs und an gefährlichen Orten gearbeitet wird, also (leider) viel mehr Unglücksfälle passieren und Berufskrankheiten entstehen („der Rücken“, „die Knie“), bzw. die Burn-out-Quote (spielt auch eine Rolle) viel höher ist.

Was ist außerdem der Unterschied zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (die du auch haben solltest, allerdings mit Prio 6)? Die Berufsgenossenschaft ist nur für Unfälle und Krankheiten auf Grund deiner beruflichen Tätigkeit zuständig. Wenn du im Privatbereich von der Leiter fällst oder beim Sport verunglückt, zahlt sie nicht. Dazu brauchst du die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Allerdings haben die Angestellten in den Redaktionen normalerweise beides – deswegen solltest du es auch für dich (und deine Angehörigen) so tun, siehe dazu auch unter Prio 6.

Für die meisten Freien ist die Verwaltungsberufsgenossenschaft in Hamburg zuständig.

Für Freie mit Schwerpunkt Fotografie/Video ist die Berufsgenossenschaft ETEM in Köln zuständig.

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Prio 6: Berufsunfähigkeit

Was drohen bei Berufsunfähigkeit für Probleme?

Was, wenn der Beruf wegen Krankheit oder Unfall auf lange Zeit oder vielleicht nie wieder ausgeübt werden kann? Das gesetzliche Krankengeld der Krankenkasse wird zwar immerhin für bis zu 78 Wochen Krankheit gezahlt, doch danach ist Schluss. Bleibt nur noch das Bürgergeld, aber das ist nur eine sehr karge Absicherung. Wer in Ehe, Lebenspartnerschaft oder -gemeinschaft zusammen mit einer anderen Person lebt, wird deren Einkommen angerechnet bekommen und erhält dann meist nicht einmal Bürgergeld.

Die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung richtet sich wiederum nach der Dauer und Höhe der vorherigen Einzahlung (plus Sondertatbestände wie z.B. Kinder). Sie fällt daher bei vielen Freien wegen kurzer und niedriger Einzahlung sehr mager aus. Oft liegt sie sogar unter dem Niveau des Bürgergelds.

Jetzt bist du vielleicht unserem Rat gefolgt und hast als Prio 5 bereits eine Versicherung bei der Berufsgenossenschaft (BG) abgeschlossen. Wo ist denn da der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung? Ganz einfach: Die Berufsgenossenschaft zahlt nur (aber immerhin) bei beruflichen Unfällen. Also auf dem Weg zur Arbeit (auch auf dem Rad), aber auch am Hindukusch, wenn du dort mit dem Hubschrauber abstürzt. Lass dir von niemanden einreden, dass nur das eine oder das andere sinnvoll ist. Alle Angestellten, mit denen du in den Redaktionen arbeitest, haben beides! Denn die Firma oder die Anstalt, für die sie arbeiten, ist aus gutem Grund gezwungen, sie in der Berufsgenossenschaft zu versichern. Haben sie einen Arbeitsunfall und können nicht mehr arbeiten, bekommen Angestellte dann Geld von der Berufsgenossenschaft und von ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung! Außerdem können die „BG-Mitglieder“ die oft sehr aufwändigen Rehabilitationsmaßnahmen und -einrichtungen der Berufsgenossenschaften in Anspruch nehmen. Und zusätzlich bekommst du eventuell auch noch Erwerbsunfähigkeitszahlungen der Deutschen Rentenversicherung. Willst du schlechter als Angestellte abgesichert sein, nur weil du frei arbeitest?

Wer vernünftig abgesichert sein will, wird deswegen sowohl eine Versicherung bei der Berufsgenossenschaft (wie gesagt Prio 5) und eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.

Eine solche Versicherung sollte unbedingt abgeschlossen werden, solange noch keine schweren Erkrankungen vorgelegen haben. Denn beim Vorliegen von so genannten „Vorerkrankungen“ lehnen viele Versicherungen eine Lebensversicherung ab. Grundsätzlich wird eine Versicherung auch eine Gesundheitsprüfung verlangen oder die Beantwortung von Fragen, die einer Gesundheitsprüfung entsprechen. Das ist wie bei Lebensversicherungen, siehe unter Prio 3.

Was tun, wenn Du schon eine recht schwere Erkrankung gehabt hast? Trotzdem einfach mal einen Antrag stellen? Nachteil: Wenn Du eine Ablehnung bekommst, dann wird es auch bei anderen Versicherungen schwer. Denn viele Versicherungen informieren sich untereinander, wenn sie bei einer Person wegen ihrer Vorerkrankungen eine Versicherung abgelehnt haben. Doch es gibt einen Ausweg: Der DJV-Versicherungsmakler hat die Möglichkeit der anonymen Voranfrage bei einer Reihe von Versicherungen geschaffen: Er reicht – ohne Namensnennung – die Daten einer Person ein und wartet ab, ob diese Person ein Angebot bekommt und in welcher Höhe. Mehr Informationen dazu beim DJV-Versicherungsmakler.

Abhängig vom möglichen Bedarf der Angehörigen sollte ein ausreichender Versicherungsbetrag gewählt werden (z.B. 2.000 Euro im Monat). Dabei macht es in Hinblick auf die Inflation Sinn, dass eine automatische jährliche Erhöhung der Versicherungssumme vereinbart wird. Bei einer Vereinbarung über eine automatische Erhöhung der Versicherungssumme ist im Regelfall keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig.

Hier gilt wie bei Lebensversicherungen (siehe Prio 3): Es sollte eine Versicherung ausgewählt werden, die auch dann zahlt, wenn die versicherte Person in Kriegs- und Krisengebieten und in Zusammenhang mit Kampfhandlungen berufsunfähig wird. Viele Versicherungen verweigern in solchen Fällen die Zahlung. Nach Aussagen der Versorgungswerk der Presse GmbH (zu deren Gesellschaftern auch der DJV gehört) leistet sie auch bei Berufsunfähigkeit durch einen Vorfall im Kriegs- und Krisengebiet. Allerdings sollte dieser Umstand vor Versicherungsabschluss immer noch einmal nachgefragt werden, an dieser Stelle kann dafür keine Gewährleistung übernommen werden.

Infos auch unter djv.de/versicherungen

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Prio 7: Für das Alter vorsorgen

Um welches Risiko geht es?

Selbst wenn du es wolltest – du wirst nicht ewig arbeiten können. Irgendwann macht der Körper, manchmal auch die Seele schlapp (burn out), oder den Redaktionen gefallen dein Stil, deine Sichtweise oder schlichtweg dein Gesicht nicht mehr. Einen Rechtsanspruch auf Veröffentlichung gibt es auch nach Jahrzehnten treuer Mitarbeit nicht, und Altersdiskriminierung zu beweisen wird auch schwer sein, also kannst du irgendwann nichts mehr verkaufen.

Die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung fallen für die meisten Freien allerdings mager aus. Wer wenig einzahlt, erhält wenig Rente, so die Logik der Rentenversicherung. Da die meisten Freien wenig einzahlen (können), fällt ihre Rente meist sehr niedrig aus. Oft ist die gesetzliche Grundsicherung höher, aber auch diese ist nur sehr übersichtlich. Wer in Ehe, Lebenspartnerschaft oder -gemeinschaft zusammen mit einer anderen Person lebt, wird deren Einkommen angerechnet bekommen und erhält dann meist nicht einmal Grundsicherungsleistungen.

Wer im Alter ordentlich Geld haben möchte, kommt daher um einen privaten Ansparprozess nicht herum. Wie kann Geld am besten angelegt werden? Diese Frage ist sehr heiß umstritten, geht es doch um viel Geld. Viele Firmen leben von der Geldanlage, beispielsweise Banken oder Versicherungen. Wirklich neutrale Beratung kann kaum erwartet werden.

Zunächst einmal ist klar: Du musst überhaupt erst einmal Geld übrig haben. Es macht keinen Sinn, im Überschwang einen Vertrag mit hoher Einzahlung zu vereinbaren, der nach einigen Jahren reumütig gekündigt werden muss. Oft gehen bei vorzeitiger Kündigung mindestens die bis dahin verdienten Zinsen weitgehend verloren, hinzu kommen Gebühren und sonstige Kosten.

Eine Rolle kann spielen, ob du Zuschüsse zu deinem Vertrag bekommst. Bei freier Mitarbeit an Rundfunkanstalten kannst du für die Pensionskasse Rundfunk beispielsweise 4 Prozent Zuschuss zu deiner Einzahlung bekommen, wenn du selbst auch 4 Prozent einzahlst. Bei einigen Rundfunkanstalten kannst du alternativ diesen „4-plus-4-Zuschuss“ auch für einen Versicherungsvertrag bei der Versorgungswerk der Presse GmbH erhalten.

Eine weitere Rolle können staatliche Zuschüsse sowie der praktische Nutzen spielen. Wenn du beispielsweise eine Wohnung kaufst, kannst du bei geringem Einkommen eventuell Zuschüsse erhalten. Wenn du ein Haus kaufst, können Zuschüsse für Solaranlagen oder energetische Modernisierungsmaßnahmen ins Spiel kommen. Und du kannst selbst in der Wohnung bzw. dem Haus wohnen und sparst so die Miete! In jedem Fall hast du (hoffentlich) irgendwann Wohnung oder Haus abbezahlt und wohnst mietfrei. Wenn du im Alter Geld brauchst, kannst du die Wohnung oder das Haus verkaufen und in eine günstigere Mietwohnung ziehen (oder ins günstigere Ausland, wo du ohnehin immer leben wolltest).

Zuschüsse gibt es auch zu einer bestimmten Form der Altersvorsorge, der so genannten Riester-Rente. Wegen strenger Anlagevorschriften für die Versicherungen gilt sie allgemein als wenig renditekräftig, aber auch hier sollte nicht vorschnell zu negativ geurteilt werden. Die Rürup-Rente kann für aktuelle Steuervorteile sorgen. Hier ist aber eine sehr individuelle Prüfung erforderlich, beispielsweise ob diese Steuervorteile spätere Belastungen durch nachgelagerte Besteuerung aufwiegen.

Geld kann auch angelegt werden, wenn in ein eigenes Unternehmen investiert wird. Mit dem Aufbau einer eigenen GmbH und einem kleinen Medienhaus bzw. einer Agentur mit einigen Mitarbeitenden kann ein echter Vermögenswert geschaffen werden. Im Alter können die Anteile an der GmbH dann ganz oder teilweise verkauft werden.

Wer dagegen „Geld für sich arbeiten lassen“ möchte, hat viele Optionen offen. Wer Zeit und Analysefähigkeiten hat, wird Aktien vielleicht einfach selbst kaufen. Andere werden auf Aktienfonds bzw. ETF-Fonds setzen, wo Risiken diversifiziert werden und das Management die Entscheidungen trifft. Banken bieten Sparpläne an, Versicherungsgesellschaften so genannte Kapitallebensversicherungen, bei der eine Risikolebensversicherung mit dem gleichzeitigen Aufbau von Kapitalansprüchen kombiniert wird. Wenn Fonds, Banken oder Versicherungen eingeschaltet werden, fallen offene und manchmal nicht so leicht erkennbare weitere Gebühren an. Deswegen sollte ein Abschluss solcher langfristiger Verträge besonders gut überlegt werden. Wenn du dich für Versicherungen entscheidest, solltest du dir in jedem Fall auch die Angebote der Versorgungswerk der Presse GmbH anschauen, weil dieses Versicherungsangebot unter anderen vom DJV als Gesellschafter getragen wird, speziell auf die journalistische und freie Berufsgruppe zugeschnitten ist und wegen des Verzichts der Gesellschafter auf Dividenden in der Regel überdurchschnittliche Ergebnisse vorweisen kann.

Eine Rolle muss auch spielen, wie die Altersvorsorge in der Auszahlungsphase behandelt wird. Je nach Anlageform können Beiträge bei der Krankenkasse fällig werden oder Steuern. Wer beispielsweise Auszahlungen aus der Kapitallebensversicherung erhält, muss dafür Krankenkassenbeiträge zahlen, sofern während des Arbeitsverhältnisses oder der freien Mitarbeit dafür Zuschüsse vom Sender oder der Firma gezahlt wurden.

Eine private Altersvorsorge ist eine langfristige, individuelle Entscheidung, für die du dir in jedem Fall die Meinungen von allen Seiten anhören solltest, bevor du dich entscheidest. Denn meistens ist die schlechteste oder kostenträchtigste Entscheidung bei der Altersversorgung nicht der Abschluss eines Vertrags, sondern dessen überstürzte Auflösung, bei der dann unter Umständen nur wenig Geld übrig bleibt.

Weitere Infos:
So klappt’s mit der Altersvorsorge (Beitrag in diesem freien.info)
Welche Versicherungen brauche ich? Prio 7: Für das Alter vorsorgen (Beitrag in diesem freien.info)
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