5.6.2024. Die Wahrnehmungsberechtigten der VG Wort werden auch 2024 eine Ausschüttung im Rahmen der vergangenen Jahre erhalten. Die Mitgliederversammlung am 1. Juni 2024 hat 170 Mio. Euro freigegeben. Davon wird der erste Teil wie üblich im Juli und die zweite Tranche Ende September an die Berechtigten überwiesen.
Wichtige Quoten sind folgende:
- In der Wissenschaft gibt es pro Sachbuch 1100 Euro (Vorjahr: 700 Euro), pro 1500-Zeicxhen-Seite 1,35 Euro (Vorjahr: 3 Euro), pro Broschürenseite 2,03 Euro (Vorjahr: 4,50 Euro).
- Im Pressespiegel gibt es einen Sockel von 30 (Vorjahr: 35 Euro) plus 6 (Vorjahr: 7) Euro pro Nutzung im Papierpressespiegel, 2,80 (Vorjahr: 3,30) Euro pro Nutzung im elektr. Pressespiegel.
- Ein Punkt in Presse/Repro beträgt 20 (Vorjahr: 18) Euro.
Alle Ausschüttungsbeträge 2024: https://www.vgwort.de/fileadmin/vg-wort/pdf/dokumente/Quoten/Ausschuettungsbetraege_Hauptausschuettung_2024_fuer_2023.pdf
Die meisten dieser Quoten sind leider rückläufig. Das liegt an der enormen Zahl an Meldungen. Wir werden auch im Herbst stark sinkende METIS-Quoten sehen. Die sind noch nicht beschlossen, aber dort gibt es sogar noch offensichtlicher stagnierende Einnahmen und explodierende Anzahlen von Meldungen. Deshalb wird der gesamte METIS-Bereich neu aufgestellt werden (siehe unten).
Im vergangenen Jahr waren noch 192 Millionen Euro, also 22 Millionen mehr als 2024, ausgeschüttet worden. Das lag damals aber an Nachzahlungen zu Tantiemen aus Vorjahren. Solche Schwankungen sind bei der VG Wort nichts Ungewöhnliches; zahlreiche Gerichtsprozesse begleiten die Verwertungsgesellschaft. Und bis eine Frage rechtskräftig entschieden ist, hält die VG Wort die strittigen Ausschüttungen in sog. Rückstellungen zurück. Auch derzeit noch lagern etwa 100 Millionen Euro in solchen Rückstellungen und können vorerst nicht ausgeschüttet werden. Zudem gibt es noch diverse andere Rückstellungsvarianten.
Es war ein ordentliches Einnahmen-Jahr
So sind die Einnahmen der eigentlich zuverlässigere Gradmesser über den Erfolg. Und eingenommen hat die VG Wort im Jahr 2023 auch orddentlich, nämlich 167 Mio. Euro. Das sind 7 Mio. weniger als 2022, aber 6 Mio. Euro mehr als 2021.
Wichtigste Einnahmequelle war auch 2023 wieder die Gerätevergütung, also die Pauschale auf Laptops, Handys, Speicherkarten und womit man sonst noch kopieren kann. Da kamen 2023 etwa 73 Mio „Gerätevergütung Text“ (+1 Mio.) und 25 Mio „Gerätevergütung Audio und Video“ (ebenfalls +1 Mio.) zusammen. Das macht zusammen fast 60 Prozent der Einnahmen.
Auf deutlich niedrigerem Niveau bewegen sich folglich die anderen Einnahmequellen: Die Bibliothekstantieme blieb zwar erstaunlich stabil bei 9,5 Mio. Euro, geht aber tendenziell nach unten, weil es da nur um physische Ausleihen geht und vieles heute natürlich digital ausgeliehen wird.
Ähnlich läuft es im Bereich Vervielfältigung an Schulen: Die Tantiemen für die physischen Kopien sank von 7,2 auf 3,2 Mio. Euro, dafür erhofft sich der VG-Wort-Vorstand einen „starken Anstieg“ aus einem „sehr guten neuen Vertrag“ ab dem zweiten Halbjahr 2023 aus „digitalen Lernapparaten an Schulen“. Das erste Halbjahr brachte 3,57 Mio. Euro., das entsprach dem Vorjahresniveau.
Haupt-Ausschüttungstermin ist am 28. Juni
Das Geld von der VG Wort gibt es traditionell in zwei Tranchen. Der Haupt-Ausschüttungstermin ist am 28. Juni und gilt u.a. für Wissenschaft, Metis nur Agenturen, Bibliothekstantieme und Presse/Repro. Der zweite Ausschüttungstermin ist Ende September und gilt u.a. für die Metis-Hauptausschüttung, für Schulbücher, Hörfunk und Fernsehen.
Erstmals Geld geflossen ist 2023 aus dem lange umstrittenen Presseverlegerleistungsschutzrecht: Da erbrachte der gesetzlich festgeschriebene Urheberanteil immerhin bereits zwei Millionen. Davon wird es allerdings noch einen Abzug für den Anteil der VG Bild-Kunst geben, die Ausschüttung erfolgt im September mit Metis.
Ebenfalls noch recht neu sind die Einnahmen aus dem gesonderten Vertrag für Presseerzeugnisse, die die VG Wort aus Pressespiegeln erhält, die die Presse Monitor GmbH der Verlegerverbände lizenziert. Hier kamen 410000 Euro rein.
Bei anderen Neuerungen ist weiter ein langer Atem notwendig. So werden die neuen Vergütungsansprüche gegenüber den Upload-Plattformen nach dem Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) gemeinsam mit der dort federführenden Gema geltend gemacht – Einnahmen sind da aber bislang keine geflossen und werden vermutlich höchstrichterlich eingeklagt werden müssen.
Zu KI gibt es ein erste Lizenzangebot für willige Firmen und Behörden
Weiter ein Mega-Thema ist KI. Da sind der VG Wort aber weitgehend die Hände gebunden, weil zunächst der Gesetzgeber gefordert ist. Ein erster Schritt wurde aber schon mal gemacht: Die Mitgliederversammlung beschloss, in den Wahrnehmungsvertrag KI-Lizenzen für Unternehmen und Behörden zu integrieren. Das mag für alle, die lieber gleich bei den Googles und OpenAIs zugeschlagen hätten, wenig sexy klingen. Die VG Wort verteidigt sich aber damit, dass sie zunächst mal bei den willigen Nutzern Lizenzen ausgibt. Auch Behörden und Unternehmen brauchen nämlich unsere Inhalte zum Training ihrer KI. Und da wird es einige geben, die rechtlich lieber auf der sicheren Seite sind und freiwillig Verträge mit der VG Wort abschließen.
METIS-Reform angekündigt
Am Rande der Mitgliederversanmlung gab der VG-Wort-Vorstand auch Infos zu zwei geplanten Reformen: So wird der METIS-Bereich (Texte im Internet) momentan neu aufgestellt und vermutlich bereits im kommenden Jahr der Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorgelegt.
Dasselbe gilt für „non-lineare Angebote im Audio- und audiovisuellen Bereich“, sprich Podcasts und Streaming-Plattformen. Dabei hat die VG Wort allerdings das große Problem, dass das Streaming selbst eben keine Kopie darstellt und insofern auch keine Kopier-Tantiemen verlangt werden können. Hier gilt es also nachzuweisen, dass von den Plattformen auch kopiert wird – und das scheint der VG Wort gerade mit Unterstützung der Gema zu gelingen.
(hwr)
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