(6.12.2025 hwr) Die VG Wort hat in diesem Jahr (2025) das Ausschüttungsverfahren für den Bereich „METIS“ (Texte im Internet) so intensiv geändert wie seit 15 Jahren nicht mehr, insbesondere durch die neue Verbreitungsausschüttung (–> Erste Infos, wie die VG Wort das Metis-System ändern will und –> VG Wort verabschiedet Metis-Reform ). Kein Wunder, dass die Unsicherheit bei den Wahrnehmungsberechtigten groß ist. Wir haben uns sachkundig gemacht, was zu tun ist.
Die gute Nachricht: Du hast noch nichts verpasst. Für die aktuelle Meldungssaison bis Januar und Juni 2026 ändert sich nämlich noch nichts. Da geht es noch um das Jahr 2025, und da bleibt alles wie gehabt. Du meldest also bis 31. Januar 2026 deine Online-Veröffentlichungen für die Sonderausschüttung und bis 30. Juni für die reguläre Ausschüttung.
Los mit dem neuen System geht es erst für die Veröffentlichungen aus 2026, also mit dem Meldeschluss Ende Januar 2027. Und dabei wurde vor allem die bisherige Sonderausschüttung, die jetzt Verbreitungsausschüttung heißt, verändert. Bei der regulären, die jetzt Zugriffsausschüttung heißt, ist nicht viel passiert.
Du solltest dich aber trotzdem bereits jetzt vorbereiten. Das gilt besonders in zwei Fällen: wenn du eine eigene Website betreibst. Und wenn du viele Texte für Kunden schreibst, die überhaupt keine Zählpixel setzen. Oder jedenfalls nicht bei dir.
Wenn du eine eigene Website betreibst:
Dann solltest du dir überlegen, ob du nicht eine ISSN-Nummer für diese Website beantragen willst. Ab 2026 haben Webseiten mit ISSN-Nummer den Vorteil, dass die Zugriffe auf längere Texte (über 10.000 Zeichen), bereits ab 25 Prozent der festgelegten Mindestzugriffszahl bei der VG Wort berücksichtigt werden (375 statt 1500 Zugriffe). Dies erhöht die Chancen auf Ausschüttungen aus der Zugriffsausschüttung im Metis-System erheblich. Zudem wird die Website gegenüber anderen Nicht-ISSN-Websites bevorzugt in der Verbreitungsausschüttung behandelt, da von der VG Wort nur Zugriffsnachweise von Quellen wie IVW oder von Websites mit ISSN akzeptiert werden.
Eine ISSN (International Standard Serial Number) beantragst du über das Nationale ISSN-Zentrum, das ist für Deutschland die Deutsche Nationalbibliothek. Da stellst du für deine Website einen formlosen schriftlichen Antrag, der zumindest den Titel und Auskunft zur geplanten Veröffentlichungshäufigkeit enthalten muss. Die ISSN-Nummer, die du dann erhältst, setzt du ins Impressum. Auf der eigenen Website funktioniert nur die reguläre Metis-Ausschüttung (die ab 2026 „Zugriffsausschüttung“ heißt) über Zählpixel.
Wenn du für nicht mit der VG Wort kooperierende Websites arbeitest:
Bei den Zeitungsverlagen kooperieren mittlerweile 85 Prozent mit der VG Wort, wie Verwaltungsrat Ulf Froitzheim erfuhr. Aber niemand kann einen Verlag verpflichten, VG-Wort-Zählpixel zu setzen. Bei anderen, z.B. Fachverlagen, gibt es sogar einen Trend, Zählpixel nicht mehr zu setzen, weil sie sich davon mehr versprechen (wenn die Beiträge idR keine 1500 Zugriffe erreichen.) Und TV-Anstalten kooperieren so gut wie nie, weil sie ja keine Verlage sind und deshalb auch keine VG-Wort-Tantiiemen erhalten. Für alle diese Fälle gibt es künftig die Verbreitungsausschüttung.
Ausschüttungsfähig sind dort nur Webseiten mit mindestens 1 Mio Zugriffen jährlich laut IVW (https://ausweisung.ivw-online.de/) oder bei TV-Anstalten, wobei der betreibende Sender 0,8 Prozent Marktanteil haben muss (hier findest du eine Liste). Kleinere (Fach-)Webseiten werden gezählt, wenn sie eine ISSN-Nummer haben (siehe oben) und in mindestens zwei Bibliotheken geführt werden (https://zdb-katalog.de/index.xhtml). Anspruch auf die Verbreitungsausschüttung haben auch bisher leer ausgehende Mitarbeitende von Webseiten, die zwar prinzipiell verpixeln, aber (z.B. für die Freien) nicht.
Was solltest du ab 2026 also tun:
1. Für deine Kunden-Webseiten klären, ob sie a) verpixeln und damit in die reguläre Zugriffsausschüttung fallen. Dann solltest du (wie bisher) Druck machen, dass sie nicht nur manche, sondern auch deine Texte mit einem Zählpixel versehen. Tipp: Ob das Zählpixel auf einem deiner Texte verbaut ist, kannst du mit Tracking-Tools wie Ghostery prüfen.
2. Für alle Kunden-Webseiten, die das nicht tun (also entweder überhaupt keine Pixel setzen oder nicht bei deinen Texten), solltest du klären, ob die Website ausschüttungsfähig sind (also IVW größer 1 Mio Zugriffe oder TV-Anstalt oder ISSN, siehe oben).
3. Wenn die Texte ausschüttungsfähig sind, dann kann der Verlag (und das ist neu) sie ab Februar 2026 melden, auch wenn er keine Pixel gesetzt hat. Das tut er evtl., weil auch er dann Geld bekommt. Dann musst du sie nur bestätigen (ab Februar 2026 über ein neues Metis-Formular).
4. Falls Texte nicht verpixelt und auch nicht vom Verlag gemeldet werden ODER der Verlag grundsätzlich Pixel setzt, aber nicht bei deinen Texten, dann kannst du künftig die einzelnen Beiträge melden, wenn du dafür Geld bekommen willst. Der Teil des Metis-Portals, wo du diese Beiträge künftig eingeben kannst, wird erst nach Januar 2026 freigegeben. Du solltest aber bereits ab Januar 2026 die URLs zB auf einem Excel-Sheet speichern.
5. Wenn du lange Texte schreibst, dann sollten sie künftig nicht knapp vor 10.000 Zeichen enden. Ab 10.000 Zeichen sind nämlich nicht mehr 1500 Zugriffe nötig, sondern nur noch 375. Und wenn sie hinter einer Paywall stehen, dann reichen sogar 125 Zugriffe.
(hwr)








